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Heli #3 Hallo Heli, sehr gutes Erinnerungsvermögen, Respekt! Habe seinerzeit für die Tüv-Abnahme meines Wohnmobils (92er Fiat Ducato) die Leuchtweitenregulierung erneuern müssen. Gabs beim freundlichen Fiathändler für "schlappe" 130 Euro (im Mai 2004). Im Zuge der Montagearbeiten stellte ich weitgehende Übereinstimmungen mit der 928er Mimik fest. Da aber der Teilepreis sich nicht so weltbewegend unterscheidet (Aktuell bei Porsche 158, 05 Euro, Po-Nr. 92863122001), habe ich die Baugleichheit nicht bis ins Detail verifiziert. Da in Deutschland die Leuchtweitenregulierung erst ab 01. 01. 1990 Pflicht bei Neuwagen wurde, wird sie bei älteren Fahrzeugen beim Tüv meist nicht geprüft. Ab Modelljahr 90 wurde die Leuchtweitenregulierung bei den 928ern ja auch auf elektrische Betätigung umgestellt. Mein persönliches Fazit: So lange immer wieder wichtigere Dinge am Shark zu erledigen sind, wird die Instandsetzung der hydr. Leuchtweitenregulierung bis auf weiteres vertagt. Gruß Heinrich #4 Ab Modelljahr 90 wurde die Leuchtweitenregulierung bei den 928ern ja auch auf elektrische Betätigung umgestellt.
Gruß Frank #11 Aha - dann ist es ja einfacher als gedacht! Auf dem Foto zur Artikelbeschreibung war die Tülle nicht abgebildet... Danke für die Info sagt Reinhard #12 So, alles eingebaut. Die Tülle steckte tatsächlich drauf. Aber die Arbeit war eine ziemliche Fummelei, vor allem das Durchstecken der Stellglieder durch die Öffnung in der Schottwand zum Motorraum. Ein Helfer ist da Gold wert. Danke noch einmal für alle Beiträge sagt #13 Da der Beitrag sich erledigt hat.. trotzdem noch eins von mir hinten dran. unsere Originale war auch defekt ( eine Seite undicht). Hatte dann auf elektrisch umgestellt für ein par Euro mehr. Bin sehr zufrieden damit. #14 Hallo Reinhard, ist immer ein Erlebniss, eine Reparatur erfolgreich abgeschlossen zu haben. Mach dir Notizen über dein Vorgehen, die Regel ist bei der originalen Anlage, daß sich das so alle 3 bis 4 Jahre wiederholen kann. Ich hatte das gleiche Problem vor 12 Jahren, hab auf elektrisch umgebaut und eintragen lassen, seit dem null Probleme beim TÜV.
Siehe meinen Bericht im Thread "Leuchtweitenregulierung reparieren" vom zember 2007
Gruß, James #7 Hallo Lubu, an dem Motörchen das sich ständig selbständig macht habe ich auch eine zeitlang gelitten (S4 Bj. 90). Der Fehler liegt in den Endschaltern im Stellmotor. Diese halten die Position nicht mehr korrekt und so fährt der Stellmotor immer zwischen zwei Positionen hin und her. Ich habe mich dann bis zum Verstellmotor der hinter dem Scheinwerfer sitzt durchgekämpft und den Stellmotor ausgebaut. Mein Teiledealer hat dann einen Motor von VW auf die Theke gelegt der vollkommen identisch war ( 1H0 941 295 C). Funktioniert bis heute und hat mich € 15, - gekostet. Beste Grüße Klaus Jetzt mitmachen! Don't have an account yet? Register yourself now and be a part of our community! Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ weniger Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ Nutzung des PFF-Marktplatzes ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder hochladen und Umfragen nutzen ✔ und vieles mehr... 12
Richtig ist, der Tüv trägt einen kleinen Mangel ein und gut ist. Weil Womo' s wenn sie unterwegs sind fast immer gleich schwer beladen sind ändert sich die Leuchtweite nur unwesentlich. Die Scheinwerfer bei Beladung einstellen fertig. Meistens gehen sie auch vorne und hinten gleichzeitg in die "Knie". Reparieren oder umrüsten ist zu teuer. Umrüstung auf Systeme anderer Fahrzeuge erfüllt auch nicht die verlangten Werte. Gruß Heinrich #4 Ich hatte das gleiche Problem vor mir. Ablauf: - Abnahme mit Voranmeldung der Sachlage. - Plakette erteilt, ohne Mängelnachbearbeitung! Begründung des Prüfers: Eine nicht funktionierende LWR ist, wenn sie im Fahrbetrieb praktisch nicht erforderlich ist (nie benutzt wird/wurde), weil beladen keine Blendung erfolgt, kein schwerer Mangel. Eine ausgefallene Scheinwerferbirne kann schlimmere Auswirkungen haben, sie wird als kleiner Mangel eingestuft. Fazit: Nach einer Einzelprüfung (Messung mit 4 Leuten im Heck des Fahrzeugs) kann auch mal praktisch und realistisch entschieden werden.
Funktioniert bis jetzt zuverlässig. War eine ziemlich aufwendige Sache, die sich wirklich gelohnt hat. Mit Grüßen aus dem Oberbergischen! #15 Ich hätte die einfach umgebaut und erst gar nicht weiter Aufsehen beim TÜV gemacht..... Oder was war da so aufwendig? Grübelnde Grüße Sven #16 Hallo bei meinem 230er nun nach 18 Jahren auch teildefekt. Der TÜV meinte, sollte in den nächsten 2 Jahren auf elektrisch umrüsten, dann hätte ich keine Probleme mehr. Er meinte sogar, dass es günstige Umrüstsätze für den 230er zu kaufen gibt. Also von TÜV Seite her gesehen kein Problem auf elektrisch umzurüsten. Sommerliche Grüße Andreas #17 Hallo Andreas, ich hatte vor kurzem zufällig einen kompletten Umrüstsatz im Netz gesehen. Die scheint es also wirklich zu geben. Danach würde ich dann suchen, die sind komplett zum umrüsten gefertigt. Falls du doch lieber basteln möchtest, mußt du nach passenden Stellmotoren von VW oder Audi suchen, dann einen passenden Poti zur Steuerung dazu. Die Bastelarbeit ist ziemlich aufwendig.
Post by Thorsten Sander Und darf man das überhaupt, wenn der Vertragspartner das nicht will? Dürfen? Klar. Aber der andere muß das nicht annehmen, denn so etwas stellt einen anderne Vertrag dar, und den muß der andere natürlich nicht abschließen. -- ( ROT-13 if you want to email me directly: ***) "Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR? " - "Nein, Leni Riefenstahl. Der Führer hat sie zu sich genommen. " -- Abschiedsshow Scheibenwischer, 02. 10. 2003 Post by Thorsten Sander Angenommen, man muß einen Vertrag unterschreiben, ist aber nicht wirklich damit einverstanden bzw. zugestanden werden - hat man dann die Möglichkeit, diesen Vertrag unter Vorbehalt zu unterschreiben? Wie macht man das? Man schreibt neben die Unterschrift "unter Vorbehalt". Sinnvollerweise sollte man auch noch dazu schreiben, welche Vorbehalte man hat. Unterschriftenzwang - Arbeitsrecht - frag-einen-anwalt.de. Post by Thorsten Sander Und darf man das überhaupt, wenn der Vertragspartner das nicht will? Sicher, aber was hilft Dir das, wenn der Vertragspartner so einen Vertrag nicht abschliessen will?
So hat der Kunde zum Beispiel beim Online-Kauf per Fernabsatzvertrag die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen innerhalb einer gesetzlichen Frist (14 Tage sind die Regel) seine Willenserklärung zu widerrufen oder die erworbene Sache zurückzuschicken. Ein schriftlicher Vertrag garantiert beiden Vertragspartnern Rechtssicherheit. Denn kommt es zum Streit, steht oft Wort gegen Wort. Vertrag unter zwang unterschrieben dem. Abhilfe können (objektive und neutrale) Zeugen schaffen, die einen mündlichen Vertragsabschluss begleiten.
Ein Aufhebungsvertrag ist ungleich schwerer vor Gericht angreifbar, als eine fristlose Kündigung. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin (U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten) Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden (S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse) Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin (S-Bahnhof Marzahn) Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam Tel.
Ein vertragliches Widerrufsrecht wird sich in ihnen nicht finden. Möglicherweise sieht aber ein Tarifvertrag eine Widerrufsmöglichkeit vor. Die Unwirksamkeit eines im Aufhebungsvertrag geregelten Verzichts auf eine tarifvertragliche Widerrufsmöglichkeit hat das Bundesarbeitsgericht nicht ausgeschlossen. Da der Arbeitnehmer den Widerruf aber nicht innerhalb der im für den Einzelhandel einschlägigen Manteltarifvertrag vorgesehenen Widerrufsfrist von drei Tagen erklärt hatte, gingen die BAG-Richter nicht näher darauf ein (BAG, Urteil v. 12. 03. Vertrag unter zwang unterschrieben werden. 15, Az. : 6 AZR 82/14). Im Fall wurde einem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung samt Strafanzeige angedroht, falls er den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet. Dabei ging es um zwei von ihm in der Pause verzehrte Tütensuppen aus dem Sortiment des Drogerieunternehmens, die er nicht bezahlt haben soll. Die Vorinstanz, das LAG Hamm, das einen noch möglichen Widerruf annahm, muss nun prüfen, ob dem zur Unterschrift gedrängten Arbeitnehmer widerrechtlich gedroht wurde.
Auch unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung stellt die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO einen bedeutsamen Erlaubnsitatbestand für die Datenverarbeitung dar. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit einer Einwilligung ist die sog. "Freiwilligkeit" gemäß Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Vertrag unter zwang unterschrieben absagen. Wir haben uns daher einmal der Frage gewidmet, wann eine Einwilligung im Sinne der DSGVO freiwillig erteilt wird und was es mit dem sog. Kopplungsverbot auf sich hat. Einwillígung muss "freiwillig" sein im Sinne des Art. 4 DSGVO Die Bedingungen an das Vorliegen einer wirksamen Einwilligungen hält Art. 7 DSGVO parat: "Artikel 7 Bedingungen für die Einwilligung (1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat. (2) Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist.