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Im vorliegenden Fall hatte sich die Ehefrau (nur) darauf berufen, dass der doch erhebliche Betrag von 52. 684, 78 € im Trennungsjahr nicht im Rahmen einer ordnungsgemäßen Lebensführung verbraucht worden sein kann. Diese Behauptung hat der BGH als ausreichend erachtet, um nun den Ehemann seinerseits zu verpflichten. Zudem lag - so der BGH - auch eine Benachteiligungsabsicht vor. Auch diese Absicht leitet der BGH bereits (nur) aus der Höhe des Betrags ab. Bei der Erklärung über den Verbleib des Geldes verstrickte sich der Ehemann sodann in Widersprüche. Zuerst hatte er behauptet, seine Ehefrau selbst habe ihm das Bargeld entwendet, nachdem er es abgehoben habe. Vor scheidung geld ausgeben kann. Später hatte er behauptet, es verbraucht zu haben. Damit bewertete der BGH die behauptete Verschwendung als zugestanden und wies die Rechtsbeschwerde des Ehemannes zurück. Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim
Das macht aktuell ein dauerhaftes Rentenplus von 35 Euro im Monat aus. 5. Unterhalt richtig berechnen Bei der Berechnung der Unterhaltsschuld gilt in der Regel die so genannte Drei-Siebtel-Regel. Vier Siebtel vom eigenen Einkommen kann der Erwerbstätige behalten, drei Siebtel würden der Hausfrau zustehen. Die Basis dafür ist das "bereinigte" Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialbeiträgen und Werbungskosten. Sind beide Ex-Partner berufstätig, müsste ein möglicher Anspruch aus den unterschiedlich hohen Einkünften ermittelt werden. Grob gerechnet kann das niedrigere Einkommen vom höheren abgezogen werden, der Rest wird durch sieben geteilt und mit drei multipliziert. Das ist der Betrag, den der weniger verdienende Ex-Partner bekommen würde. Zugewinn Kontostand Familienrecht. Beispiel: Der Ex-Gatte verdient netto 42. 000 Euro, das Gehalt der Ehefrau beträgt 21. 000 Euro. Ihr steht dann Unterhalt von 9000 Euro zu (42. 000 minus 21. 000 gleich 21. 000, geteilt durch sieben mal drei gleich 9. 000). verdient die Frau mehr als der Mann, gilt das Beispiel entsprechend umgekehrt.