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5. 1 Betreten und Verlassen des Fahrkorbdachs Das Fahrkorbdach darf nur im Beisein von fachkundigen Personen betreten werden (siehe auch Abschnitt 3. 3. 2). Vor dem Betreten des Fahrkorbdachs müssen der Notbremsschalter ("Not-Halt") und, soweit zugänglich, der Inspektionsschalter auf dem Fahrkorbdach betätigt und ihre Funktion muss überprüft werden. Die Fahrschachttüren dürfen erst geschlossen werden, wenn die Inspektionssteuerung eingeschaltet ist. Die Prüfung der Funktion von Notbremsschalter und Inspektionsschalter erfolgt z. B. durch Schließen der Türen und Betätigung des Außenrufs. Die Anlage darf dabei nicht verfahren. Vor dem Verlassen des Fahrkorbdachs muss die Wirksamkeit des Schachttürkontakts an der Ausstiegstür überprüft, der Notbremsschalter betätigt und nach dem Öffnen der Fahrschachttür der Inspektionsschalter wieder entriegelt werden. Überbrückung von Sicherheitseinrichtungen | Bosch Dampfkesselplanung Gewerbe & Industrie. Erst nach dem Verlassen des Fahrkorbdachs darf der Notbremsschalter wieder entriegelt werden. Die Wirksamkeit des Schachttürkontakts erfolgt z.
Die Betreiber sind verantwortlich für den sicheren Betrieb der Maschine. Für sie gelten die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung. Von zentraler Bedeutung ist die Gefährdungsbeurteilung für Maschinen oder Arbeitsmittel, mit der soweit möglich bereits vor der Beschaffung begonnen werden muss. Schon bei der Beschaffung müssen die verantwortlichen Personen auf ein Schutz- und Bedienkonzept des Herstellers achten, das die Entstehung eines Manipulationsanreizes so weit wie möglich verhindert. Bei bereits im Betrieb genutzten Maschinen sind Manipulationshandlungen an Schutzeinrichtungen zu unterbinden und manipulierte Schutzeinrichtungen wieder in den sicheren Zustand zu versetzen. Auch die Bedienperson ist dazu verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. Dazu gehört, Maschinen und ihre Schutzeinrichtungen bestimmungsgemäß zu benutzen. Außerdem müssen festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt oder – sollte dies nicht möglich sein – den Vorgesetzten gemeldet werden.
DGUV R 100-500 durchgeführt werden müssen.... - Unterweisungen durchgeführt werden müssen (das hab ich bisher einmal dort gemacht... und die BS haben mit nach einer Pflicht zur Installation einer Absauganlage gefragt... ich hab dann natürlich wahrheitsgemäß geantwortet. Ich bin ja zuständig für die Sicherheit der BS. Daraufhin sind die dann zum Chef und wollten eine. Der sperrt sich immer noch) - usw.... -... Der MB sagt: "Schreiben Sies auf... " Das "Gute" ist nur, es gibt keine Pflichtenübertragung. Der Chef steht voll drin. Das ganze mit GAA ist in Arbeit. Wenn der diesjährige Bericht fertig ist, warte ich noch vier hab die Schnauze dort voll. Und solche Situationen hab ich immer wieder. #12 Du hast natürlich Recht... Asche auf mein Haupt