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Wenn also Bauarbeiten anstehen, die Ihren Balkon nicht nutzbar machen, können Sie einerseits zwar sofort die Miete mindern. Andererseits verkennen Sie dadurch, dass Sie durch die Arbeiten durchaus an Wohnkomfort und –qualität gewinnen. Vielleicht können Sie in diesem Fall ja von einer Mietminderung absehen. Gerade dann, wenn eh nur ein unerheblicher Mietmangel entsteht, sparen Sie sich zumindest jede Menge Zeit. Und vielleicht ja auch einen Haufen Ärger. Denn bei einer Mietminderung, die sich auf einen unerheblichen Mietmangel stützt, macht Ihr Vermieter womöglich nicht mit. Und das könnte bedeuten, dass er eine Klage gegen Sie anstrengt. Dann haben Sie viel um die Ohren und müssen im Falle einer Niederlage vor Gericht die Prozesskosten übernehmen. Balkon nicht nutzbar: So bekommen Sie die Mietminderung | FOCUS.de. Und aus der avisierten Mietminderung ist natürlich ebenfalls nichts geworden. Dritter negativer Punkt: Sie stehen Ihrem Vermieter gegenüber nun auch noch als jemand da, der Ärger verursacht. Versuchen Sie vorab einzuschätzen, wie schwer der Mietmangel in Ihrem Fall wiegt und wie wahrscheinlich der Vermieter dagegen klagt.
Ist der Balkon oder die Terrasse der Wohnung nicht nutzbar, können Sie bei Ihrem Vermieter eine Mietminderung durchsetzen. Wir erklären in diesem Beitrag, was Sie bei der Forderung beachten müssen. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z. B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos. Balkon nicht nutzbar - Mietminderung? Unter diesen Umständen haben Sie Anspruch Wenn Sie eine Wohnung mit Balkon mieten, trägt Ihr Vermieter die Verantwortung dafür, dass Sie diesen nutzen können. Wird der Balkon also saniert, eingehüllt oder ist aus anderen Gründen nicht mehr begehbar, steht Ihnen grundsätzlich ein Minderungsrecht zu. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Beeinträchtigung nur unerheblich ist. Ein solcher Fall wäre beispielsweise die Sanierung des Balkons im Winter. Mietminderung bei Balkonsanierung » Wann ist das möglich?. Da Sie ihn dann ohnehin nicht nutzen könnten, werden Sie durch die Sanierung nicht eingeschränkt. War Ihnen bereits bei Abschluss des Mietvertrags bekannt, dass der Balkon in Zukunft nicht mehr nutzbar sein wird, können Sie die Miete ebenfalls nicht mindern.
Als Mieter haben Sie gute Karten Vermieter werden in der Regel versuchen, dass Sie als Mieter die Mietminderung nicht durchsetzen können. Doch ist der Balkon nicht nutzbar, so haben Sie als Mieter eigentlich immer gute Karten, wenn gebaut wird. Der Vermieter muss noch nicht einmal Schuld daran haben, dass Ihr Balkon nicht nutzbar ist. Haben Sie als Mieter die Zustimmung zu einer Sanierung geleistet, in deren Folge der Balkon nicht nutzbar ist, so ist das Minderungsrecht ebenfalls nicht ausgeschlossen. Es kann allerdings sein, dass die Quote der Minderung in diesem Fall etwas niedriger eingeschätzt wird. Balkon nicht nutzbar: Mietminderung hat gute Chancen - Mietkürzung durchsetzen. Wenn Sie einer Balkonsanierung zugestimmt haben, die Sie auch hätten ablehnen können, dürfen Sie die Miete nur leicht mindern. Vermieter wenden in einem solchen Fall auch gern ein, dass sie verkehrssicherungspflichtig sind, wenn es um den Balkon geht. Doch haben deutsche Gerichte in der Vergangenheit diesen Einwand als unbeachtlich abgewiesen. Nach § 555d I BGB ergibt sich höchstens eine Duldungspflicht für den Vermieter.