actionbrowser.com
Dort ist ein Teil der Reifenflanke mit dem Symbol einer Schneeflocke im gestreiften Dreieck zu sehen. Dies ist auch falsch. Denn der inzwischen geänderte § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO fordert eben für bestimmte, näher beschriebene Straßenverhältnisse keinen Reifen mit einer Schneeflocke drauf, sondern "M+S-Reifen". Und wenn jemand wissen möchte, was denn nun M+S-Reifen nach der maßgeblichen EWG-Richtlinie sind, dann kann ich auch das noch aufschreiben oder verlinken. #71 M+S-Reifen nach der maßgeblichen EWG-Richtlinie sind, dann kann ich auch das noch aufschreiben oder verlinken. das würde mich sehr freuen wenn du das definieren könntest (das zeichen M + S ist rechtlich ungeschützt) dementsprechend darf das jeder Hersteller der es möchte auf seine Gummis drucken stanzen brennen oder auch anders darin verewiglichen #72 Ich glaube (bin mir nicht sicher! ) dass es sogar zulässig wäre ein M+S Zeichen selbst auf die Reifen zu machen... a) Ist es keine Urkunde b) Kein Urheberrechtlich geschützes Zeichen c) Keine technische Veränderung d) keine Norm Gruß Thomas #73 Obwohl ja eigentlich etwas O. T., hier für alle Ungläubigen oder Besserwissenden dann nochmals (bereits am 18. Bundesgesetzblatt. in anderem Thread gepostet) die M+S-Reifen-Definition der EWG-Verordnung, die jetzt auch allein maßgeblich für die in der StVO neu geregelte "Winterreifen-Pflicht" ist: Zitat "Im Sinne dieser Richtlinie bedeuten:... (Nr. 2.
Daneben abgebildet ist ein Passat mit Wohnwagen hinten dran (ohne 100er Plakette). Jetzt frage ich mich, ob man als Gespann auch ohne 100er Plakette zukünftig auf der AB 100 km/h fahren darf.... Weiß jemand mehr dazu? #69 für die wohnwagen die eine 100 zulassung haben wird es dauerrecht für die anderen nicht. Es gibt noch Wohnwagen die auch Bauartbedingt nicht schneller wie 80 km/h dürfen, da die Achse nur bis 80 geprüft ist. Neuere Achsen sind in der Regel bis 125 km/h abgenommen. #70..., weil ich jetzt ganz verwirrt bin: Im aktuellen Magazin von AUTO Strassenverkehr steht auf Seite 63 unter Neuerungen: GESPANNE: Die zunächst bis Ende 2010 befristete Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 100 km/h auf Autobahnen wird zum Dauerrecht. Infoblatt zur 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (Tempo 100 km/h für Anhänger) - KFZ-Ingenieurbüro Sebastian Schellartz. Weiß jemand mehr dazu? NEIN, das darfst Du auch zukünftig nicht. Die RECHTSLAGE für die Voraussetzungen zum 100 km/h-Fahren auf Autobahnen ist UNVERÄNDERT! Die Autozeitschrift hat da nur ein unglückliches, evtl. sogar am Computer zusammengebasteltes "Symbolfoto" verwendet.
Nur diese würden dann nicht der obigen Definition entsprechen und daher vor der StVO und polizeilichen Kontrollmaßnahmen und nachfolgenden Bußgeldverfahren keine Gnade finden. MfG - Rollix #74 Hallo Rollix, es ist ja gut, dass wir hier versuchen, der Sache ganz auf den Grund zu gehen. Ich denke aber, dass hier der Gesetzgeber mal wieder zu kurz gesprungen ist, wenngleich die Absicht die Richtige war. Aber: "... bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen... " ".. 100 km/h Regelung - Anhänger Kloock GmbH & CO.KG.. allgemeinen durch größere größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist... " Wenn man das juristisch wasserdicht machen würde, müßte doch zuerst der Begriff "normale Reifen" definiert werden. Solange das nicht ist, wird wieder einer herkommen und sagen, dass seine Reifen größere Zwischenräume als normal Reifen haben... und das Gesetz wird wieder höchstrichterlich gekippt. Solange der Gestetzgeber auf wachsweiche Begriffe und auf die "Vernunft der Autofahrer" setzt, solange wird dieses Gesetz von irgendwelchen Prozeßhanseln niedergeklagt, bis wir dann letztendlich eine Winterreifenpflicht haben, die ein halbes Jahr lang gelten wird und Reifen vorschreibt, die einer bestimmten noch zu definierenden Norm entsprechen.
B. ) sein. Das Zugfahrzeug selbst muss für mindestens 100 km/h zugelassen sein. Das Zugfahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3, 5 Tonnen haben. Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV oder umgangssprachlich ABS) ausgerüstet sein. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher als die zulässige Gesamtmasse oder die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs sein (der kleinere Wert ist ausschlaggebend). Die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre sein. Die Reifen des Anhängers müssen für mindestens 120 km/h gebaut sein (Geschwindigkeitssymbol "L"). 9 ausnahmeverordnung stvo. Die maximal zulässige Stützlast muss ausgenutzt werden (maximal zulässig ist der kleinere Wert von Anhänger/Zugfahrzeug). Es muss ein bestimmtes Gewichtsverhältnis von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs eingehalten werden. Folgende technische Gegebenheiten beeinflussen den Faktor zur Berechnung der vom Zugfahrzeug mindestens erforderlichen Leermasse: Der Anhänger ist mit einer eigenen Bremsanlage ausgerüstet.
Link zu dieser Seite:
Diese Bescheinigung gilt nur für den betreffenden Anhänger und ist ständig bei den Kfz-Papieren mitzuführen. Die Plakette muss hinten am Anhänger angebracht werden Die Verhaltensregeln im Straßenverkehr ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Nach § 18 Absatz 5 StVO beträgt auf Autobahnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen u. a. für Personenkraftwagen mit Anhänger 80 km/h. Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, und damit die 100 km/h-Regelung für Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, kann nur zur Anwendung kommen, wenn die in der Ausnahmeverordnung beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Können diese nicht eingehalten werden, gelten die Regelungen des § 18 Absatz 5 StVO. Dann darf mit Pkw-Anhänger-Gespannen aus verhaltensrechtlicher Sicht mit Tempo 80 gefahren werden. Die Voraussetzungen für ungebremste Anhänger sind gemäß § 1 Nummer 1 Buchstabe a der 9.