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Der Teufel steckt hier oftmals im Detail. Ein grundsätzliches Schema zur Vorgehensweise wird dem Bilanzierenden in IFRS 9. B3. 2. 1 an die Hand gegeben. Die wesentlichsten Knackpunkte liegen in der Übertragung der Rechte zur Vereinnahmung der Zahlungsströme aus den verkauften Forderungen, der wesentlichen Chancen und Risiken, der Verfügungsmacht. Die Punkte 1 und 3 können oftmals durch eine entsprechende Vertragsgestaltung mit klaren Formulierungen gewährleistet werden. An dieser Stelle lohnt sich der Einbezug von Experten bereits vor Vertragsabschluss, damit am Ende keine bösen Überraschungen drohen und leicht zu behebende Vertragsbestandteile einer bilanziellen Ausbuchung gar entgegenstehen. Bilanzierung nach IFRS - Deutsche Leasing. Die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken hingegen greift stärker in den ökonomischen Gehalt der Factoring Vereinbarung ein. Relevante Aspekte sind beispielsweise das Ausfallrisiko der Debitoren, Fremdwährungsrisiken und das Risiko verspäteter Zahlungen. Die Vertragsgestaltung muss an dieser Stelle in jedem Fall gewährleisten, dass nicht im Wesentlichen alle Chancen und Risiken beim Veräußerer verbleiben.
Es gilt folgende Grundregel: Unabhängig von der vertraglichen Ausgestaltung des Veräußerungsakts sind für eine bilanzielle Einschätzung lediglich die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse (bezüglich Risiken, Chancen und Kontrolle) maßgeblich. Bilanzierung - Verband Deutscher Treasurer e.V.. Im Regelfall führt echtes Factoring zu einer Ausbuchung der übertragenen Forderungen, nicht so unechtes Factoring, weil es bei dieser Variante am vollständigen Risikotransfer mangelt. Wegen der vielen in der Praxis anzutreffenden Varianten ist jeder Sachverhalt einzeln zu prüfen. (1) Vorstellung des Prüfungsschemas - Übertragung der vertraglich zugesicherten Zahlungsrechte Die Rechnungslegungsvorschriften schreiben vor, dass ein finanzieller Vermögenswert einzig dann auszubuchen ist, wenn eine Übertragung stattgefunden hat. Eine Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts liegt vor, wenn das Unternehmen die vertraglichen Rechte des Bezugs von Cashflows überträgt, oder das Unternehmen diese zurückbehält, aber eine vertragliche Verpflichtung eingeht, die Cashflows an einen oder mehrere Empfänger (Factor) weiterzureichen.
Die am häufigsten vorkommenden Varianten sind: Echtes Factoring: Dieses liegt vor, wenn ein Factor beim Ankauf von Forderungen die Finanzierungs-, die Dienstleistungs- und insbesondere Delkrederefunktion übernimmt. Unechtes Factoring: Das Delkredererisiko verbleibt beim Forderungsverkäufer. Die Finanzierungsfunktion entspricht in diesem Fall lediglich einem Vorschuss, weil das Risiko der Uneinbringlichkeit der angekauften Forderungen beim Zedenten verbleibt. Stilles Factoring: Bei dieser Art des (meist echten) Factoring verzichtet der Factor auf die Offenlegung der Abtretung gegenüber den Forderungsschuldnern. Der Zedent wahrt somit den direkten Kundenkontakt. Der Debitor leistet seine Zahlungen weiterhin an den Zedenten, der diese vertragsgemäß umgehend an den Factor weiterleitet. Factoring bilanzierung ifrs pdf. Inhouse-Factoring: In diesem Fall steht die Finanzierungsfunktion im Vordergrund. Der Zedent verzichtet auf die Dienstleistungsfunktion. Es handelt sich im Regelfall um stilles Factoring mit Delkredere-Funktion.