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Sorgenfrei ins EigenheimWas tun, wenn der Bauträger Insolvenz beantragt? Für Links auf dieser Seite erhält FOCUS Online ggf. eine Provision vom Händler, z. B. für mit gekennzeichnete. Wenn der Bauträger pleite geht - WELT. Mehr Infos "Die Fälle häufen sich derzeit", weiß Baurechtsexperte Carsten Böke. Gemeint sind Anfragen von Mandanten, die vermuten oder bereits wissen, dass ihre Vertragspartner – Bauträger oder Handwerker – pleite sind. Insolvenz – das sei im Grunde der Worst Case für Bauherren, meint der Anwalt. Denn "egal wie gut der Vertrag ist, sie verlieren in jedem Fall Zeit und Geld. " Zeit, weil es einige Monate dauern kann, bis feststeht, wie und mit welchem Vertragspartner es eigentlich auf der Baustelle weitergeht. Und Geld, weil es extrem unwahrscheinlich ist, dass der Pleitier sämtliche durch die Verzögerungen entstehenden Mehrkosten irgendwann als Schadenersatz zahlen wird. Ist das Insolvenzverfahren erstmal eröffnet, geht es daher in erster Linie darum, Schadensbegrenzung zu betreiben. Penibel an Formalitäten halten Der Bau stockt oder die Baufirma bittet verdächtig oft um Abschläge – das sind die ersten Zeichen dafür, dass der Vertragspartner in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein könnte.
Freitag: "In diesem Fall gehört der bereits fertiggestellte Teil des Hauses automatisch dem künftigen Eigentümer und kann nicht in die Insolvenzmasse einfließen. " Lesen Sie auch Advertorial Grün investieren Befindet sich das Grundstück hingegen im Besitz des Bauträgers, geht es zusammen mit den erstellten Gebäudeteilen zunächst in die Konkursmasse ein. "Der Bauherr muss dann vom Insolvenzverwalter die Übertragung des Bodens und der Immobilie verlangen", erläutert der Jurist. Bis dies geschieht, verstreichen meist viele Monate. "Oft dauert es allein ein Vierteljahr, bis das Gericht überhaupt einen Insolvenzverwalter bestellt hat", sagt Freitag. Hat der Eigentümer dann endlich Zugriff auf sein künftiges Haus, muss er neue Firmen finden, die das Gebäude fertigstellen. Bautraeger pleite absicherung . "Dadurch verteuern sich meist die Kosten", sagt der Jurist. Besonders schwierig wird es, wenn der Bauträger bei der Errichtung eines Mehrfamilienhauses in die Pleite geht. "Die Insolvenzverwalter lassen den Bau dann meist ruhen und suchen nach einem Käufer, der das gesamte Vorhaben übernimmt", sagt Fachanwalt Sohn.
So kann sich der Bauherr auch noch schützen Der Bauherr hat noch weitere Möglichkeiten, sich gegen eine Insolvenz des Baupartners zu schützen: So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.
Im Rahmen der Zusammenarbeit erschienen die Biallo-Bücher: "Immobilienfinanzierung" und "Tages- und Festgeld". 2006 veröffentliche ich das Fachbuch: "Börse für jedermann" (Linde Verlag, Wien). Insolvenz der Baufirma: Wie Bauherren sich schützen können. Darüber hinaus berichte ich regelmäßig in Tageszeitungen über Finanz- und Wirtschaftsthemen, u. für Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, Westdeutsche Zeitung, Kölner Stadtanzeiger, Ruhrnachrichten und Badische Zeitung.
Ergeben sich im Nachhinein Mängel, hat der Kunde keine Möglichkeit, das Unternehmen zu deren Beseitigung heranzuziehen, und entstehen so zusätzliche Kosten. Sinnvollerweise sollten beide Parteien vertraglich also sowohl eine Bürgschaft für die Bauphase bis zur Fertigstellung ( Erfüllungsbürgschaft) als auch für die Zeit danach ( Gewährleistungsbürgschaft) oder einen entsprechenden Sicherheitseinbehalt festlegen. Können Bauträger Pleite gehen und wenn ja, warum?. Auskunft einholen Wer wissen möchte, ob sein favorisiertes Hausbauunternehmen wirtschaftlich gesund ist, kann sich darüber Informationen beschaffen. Dazu sollte der Bauherr entweder bei seiner Hausbank eine Bankauskunft über die Baufirma anfordern oder über eine (kostenpflichtige) Wirtschaftsauskunft einholen. Wichtig dabei ist, auf die genaue Firmenbezeichnung zu achten, da sonst die Richtigkeit der Auskunft nicht gewährleistet ist. Manche Unternehmen stiften in dieser Hinsicht bewusst Verwirrung.