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Bereits am 04. wurde die UStID aber ungültig. Das Gericht hielt nach Würdigung der Umstände dieses Falles eine Wiederholung der Validierung im Zwei-Monats-Rhythmus – also hier Ende August – für angebracht. Auch wenn das FG Nürnberg sich unüblicher Weise dazu hat "hinreißen" lassen, eine konkrete Zeitspanne zur Wiederholung der Bestätigungsabfrage zu nennen, so kann diese Vorgabe natürlich nicht pauschal auf andere Fälle übertragen werden. Die Frage, ob die Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns erfüllt ist, ist stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu würdigen. Zeitpunkt und Häufigkeit der Abfrage sind damit auch weiterhin risikoorientiert und transaktionsbezogen festzulegen, wobei natürlich die Bildung von Fallgruppen (Kunden mit vergleichbarer Risikostruktur) möglich ist. BZSt - Bestätigung von USt-IdNrn.. Dennoch lassen sich die Ausführungen der Gerichte sehr gut zur Ableitung von unternehmensinternen Richtlinien zur Durchführung des Bestätigungsverfahrens nutzen. Grundsätzlich muss die UStID zeitnah vor Ausführung einer Lieferung validiert werden, nach der Lieferung ist nicht ausreichend (Abschnitt 6a.
Umsatzsteuer ID Prüfung über XML-RPC Schnittstelle 1 31. 03. 14 08:55 Askeron Hallo zusammen Ich stehe vor der schwierigen Aufgabe ein Prüftool für ausländische Umsatzsteuer ID's in unser SAP zu integrieren. Dabei möchte ich keine Fremdanbieter mit teuren Plugins nutzen sondern einen eigenen Report mit Hilfe der Schnittstellenbeschreibung des Bundeszentralamtes für Steuern über die XML-RPC Schnittstelle umsetzen. Hat jemand damit vielleicht schon Erfahrung gemacht oder selbst so ein Tool umgesetzt? Wäre über jeden Denkanstoß sehr dankbar. Das Programm soll ja an und für sich eine einfache Eingabemaske haben in der ich BUKR und Debitoren/Kreditoren Nummer/n eingeben kann und mir anschließend nach erfolgreicher Abfrage eine Liste ausgegeben wird in der ich allen relevanten Daten zu meiner Abfrage erhalte, wie Kreditorennummer, Name, Anschrift, Einfache oder Detaillierte Abfrage, Prüfungsergebnis und Fehlercode z. B. Danke und Gruß Askeron 31. 10. Bestätigung ausländischer USt-ID-Nrn. (BZSt) - NWB Datenbank. 14 13:30 br. 1 Re: Umsatzsteuer ID Prüfung über XML-RPC Schnittstelle Hi, ich bin zwar etwas spät dran, aber ich habe aktuell diese Lösung entwicklen müssen.
Bestätigung via XML/RPC von: onur Geschrieben am: 01. 2019 17:06:33 Poste mal deine (Beispiels-)Datei Geschrieben am: 01. 2019 18:31:44 ich habe mal eine Datei mit 10 Beispielen und abgeänderten Daten hereingesetzt. Geschrieben am: 01. 2019 19:08:41 Ich kann dir einen Code einbauen, der innerhalb von einigen Sekunden tausende VAT-ID´s überprüft. Xml rpc schnittstelle ust id list. Wenn du Interesse hast, schreib mir: Geschrieben am: 01. 2019 19:29:34 Wäre besser gewesen, wenn wenigstens ein paar der VAT-ID´s auch gültig gewesen wären. Excel-Beispiele zum Thema "USt-IdNr. Bestätigung via XML/RPC"
Dank dir für die Links, die haben mir beim Grundverständnis schon sehr geholfen. Trotzdem will ich glaub ich gerade über Moskau nach Paris reiten... 1. Problem: Wie erklär ich ihm, dass er nach der ersten Verarbeitung das gleiche nochmal, aber an einem anderen Knotenpunkt machen soll? 2. Wie führe ich den Link, den ich dadurch generiere so aus, dass ich danach die Antwort verarbeite, bevor ich mit dem nächsten Link wieder komme? BZSt - Bestätigung ausländischer USt-IdNrn. 3. bei den Codebeispielen die ich gleich poste, bekommt das Python Beispiel einen "rpc" string zurück. Bekomm ich den in C# auch, ohne dass ich die rpc bibliothek einbinde und nur die xml benutze? Mein Code zum XML einlesen: string path = "C:\\"; // The Path to the file // FileStream READER = new FileStream(path,,, adWrite); //Set up the filestream (READER) // UstIDSpecs = new ();// Set up the XmlDocument // (READER); //Load the data from the file into the XmlDocument // NodeList = tElementsByTagName("UstIDSpecs"); // Create a list of the nodes in the xml file // rUstID1 = NodeList[i]ildNodes[0].
Das Bundeszentralamt für Steuern kann Ihnen die Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr. ) bestätigen, wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer mit Sitz in Deutschland sind und Ihnen eine gültige USt-IdNr. zugeteilt wurde. Wenn Sie Lagerhalter im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind, kann Ihnen die Gültigkeit der deutschen USt-IdNr. des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters bestätigt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt auf Anfrage: die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen, die Rechtsform und die Anschrift des Unternehmers, dem die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde; dem Lagerhalter: die Gültigkeit der deutschen USt-IdNr. Xml rpc schnittstelle ust id file. sowie den Namen, Rechtsform und die Anschrift des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters. Einfache und qualifizierte Bestätigung Bei einer einfachen Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Abfrage in dem EU-Land, das sie erteilt hat, gültig ist.
Hintergrund Ab dem 07. 01. 2019 ist die Bestätigung von USt-IdNr. über das deutsche Bundeszentralamt (BzSt) für Steuern nur noch über das sichere Übertragungsprotokoll HTTPS (TLS 1. 2) möglich. Zu diesem Zweck wird die vom BZSt bereitgestellte XML-RPC-Schnittstelle umgestellt. Damit erfolgt nicht nur der Umstieg auf eine verschlüsselte HTTPS Verbindung, es wird zudem auch das sichere Verfahren TLS 1. 2 vorausgesetzt. Ein Zugriff per HTTPS unter Nutzung von TLS 1. 0 oder TLS 1. 1 ist nicht mehr möglich. Was bedeutet das? Wer ist betroffen? Wenn Sie unsere in SAP integrierte Lösung zur USt-IdNr. Prüfung oder eine selbstentwickelte Alternative einsetzen, müssen Sie ihr SAP System bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend umstellen. Dieses gilt in vielen Fällen, auch wenn Sie bereits heute eine verschlüsselte HTTPS Verbindung nutzen. SAP nutzt im Standard für solche Verbindungen TLS 1. 0. Das ist ab dem 7. Januar 2019 nicht mehr zulässig. Was ist zu tun? Für die Umstellung in SAP sind zwei grundlegende Schritte erforderlich.
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