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• Die Kreisjägerschaft erteilt dem Antragsteller / Maßnahmenträger im Auftrag des Kreises Segeberg einen Bewilligungsbescheid für die Biotopförderung. • Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt die gemeinsame Abnahme durch den Begrünungsausschuss der Kreisjägerschaft und den Kreis Segeberg – untere Naturschutzbehörde – mit dem Antragsteller. Dabei wird die endgültige Förderhöhe anhand des festgestellten Umfangs der Einzelmaßnahmen festgelegt. Liste der Naturschutzgebiete im Kreis Segeberg – Wikipedia. • Daraufhin erfolgt die Auszahlung durch die Kreisjägerschaft an den Antragsteller. • Wenn die Pflanzarbeiten nicht in unmittelbarem Anschluss an die Erdarbeiten möglich sind, kann auf Antrag eine Teilabnahme und Abschlagszahlung (anteiliger Zuschuss) erfolgen. 10% des anteiligen Zuschusses wird dann bis zur vollständigen Fertigstellung einbehalten. • Etwa 10 Jahre nach Fertigstellung der Biotopmaßnahme wird eine Nachabnahme durchgeführt, um festzustellen, ob die Ziele der Biotopmaßnahme erreicht wurden. Beispiele: Die bis dahin landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche in der Oeringer Feldmark ist etwa 3, 5 Hektar groß und konnte durch ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren erworben werden.
Wichtige Dokumente und Formulare Naturschutz und Landschaftspflege Kreis Segeberg Info und Service Unser Fachdienst "Naturschutz und Landschaftspflege" ist in den Fachbereich "Umwelt, Planen, Bauen" eingegliedert. Bürger*innen-Service Biotopschutz und Biotoppflege Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung Camping-, Wochenend- oder Golfplätze: Errichtung, Änderung, Erweiterung alle 13 Dienstleistungen anzeigen Dokumente und Formulare Ansprechpartner*innen Bauleitplanung und Bauvorhaben PDF-Datei: (PDF, 432 kB) Ansprechpartner*innen zu Knicks (Außenbereich) PDF-Datei: (PDF, 432 kB) Ansprechpartner*innen zu Knicks (Innenbereich) PDF-Datei: (PDF, 433 kB) alle 9 Dokumente anzeigen Ansprechpartner*innen Naturschutz und Landschaftspflege: Ansprechpartner*innen zu Bäume PDF-Datei: (PDF, 433 kB)