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Erstberatung Begriffserläuterung Der Begriff der Erstberatung stammt aus der Vergütungsordnung für Steuerberater. Dort ist zum Schutze des Mandanten geregelt, dass der Steuerberater für ein erstes Beratungsgespräch keine höhere Gebühr als 190, 00 € (zuzüglich USt) fordern darf. Wann fällt die Gebühr an? Erstberatung - Erstes Gespräch mit Ihrem neuen Steuerberater. Um ein Erstgespräch handelt es sich, wenn jemand das erste Mal den Steuerberater aufsucht. Der Mandant kann mithin in einer Angelegenheit mehrere Steuerberater aufsuchen zur Raterteilung; bei jedem Steuerberater liegt eine Erstberatung vor und jeder Steuerberater ist berechtigt und verpflichtet, seine Erstberatung zu berechnen. Wann liegt keine Erstberatung vor? Eine Erstberatung liegt nicht mehr vor, wenn ein zweites Gespräch stattfindet. Sucht eine Person den Steuerberater auf, um abzuklären, ob eine Zusammenarbeit in Frage kommt, also wenn die Person nach den Gebühren des Steuerberaters fragt oder sonstige Angelegenheiten erörtert, die mit der Sache, die zu beurteilen ist, nichts zu tun hat.
Eine kostenlose Erstberatung vom erfahrenen Steuerberater schafft Gewissheit und erleichtert den Start in die Selbstständigkeit. Nach einem unverbindlichen persönlichen Gespräch, wissen Sie ob die Chemie zwischen Ihnen und uns stimmt. Steuerberater kostenlose erstberatung online. Denn neben der fachlichen Kompetenz, ist das "Zwischenmenschliche" einer der wichtigsten Faktoren für eine dauerhafte und erfolgreiche Zusammenarbeit. Nutzen Sie unsere Erfahrung für sich und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung – auch wenn Sie sich anschließend anderweitig entscheiden, sind Sie dennoch, zumindest eine Erfahrung reicher. Insbesondere folgende Themen können Inhalte unseres Erstgespräches sein: Existenzgründung, optimale Rechtsform, Finanzierung, Beratung bei Kreditgesprächen, Planung und Budgetierung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen, Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmensnachfolge, Erbauseinandersetzung, Steuergestaltungsberatung, Vertretung bei Betriebsprüfungen, strafbefreiende Selbstanzeige und vieles mehr.
25. Januar 2022 Die Entwicklung, Förderung und Sicherung sportlicher Höchstleistungen geht immer mehr über die reine sportliche Betreuung der Top-Athlet*innen hinaus. Unser Anliegen als OSP ist es, unsere Sportler*innen auch in anderen Lebensbereichen optimal zu unterstützen. Neumandate | Die Erstberatung - Vorgehensweise, Gebühren und Vorlagen für das Beratungsgespräch. Hierzu zählen auch eine Rechts- und Steuerberatung als kostenlose Erstberatung für unsere Athlet*innen. Rechtsberatung: kostenloses Erstberatungsgespräch durch Thomas Reiche Ob Fragen zu Miet- oder Arbeitsverträgen, Kündigungen, Knöllchen, Schrammen am Auto oder auch schwerwiegenderen Problemen – die Erfahrung zeigt, dass junge Sportler*innen häufig Unsicherheit in Rechtsfragen haben und ihnen eine vertrauensvolle Anlaufstelle fehlt. Über unseren Vertrauensanwalt Thomas Reiche, selbst erfolgreicher Rollstuhltennisspieler (mehrfacher Deutscher Meister; Top Ten Weltrangliste) stellt der OSP eine für die OSP-Sportler*innen kostenlose Erstberatung zur Verfügung, in der sie sich im Bedarfsfall eine erste professionelle Orientierung einholen können.
Die Erwartungen sind oft zu hoch und müssen relativiert werden. Daher ist es sinnvoll über realistische Umsatzerwartungen zu sprechen und die dadurch verursachten Kosten gegenüber zu stellen. Erst dann zeigt sich wie erfolgversprechend die Geschäftsidee sein kann. Steuerberater kostenlose erstberatung. Ist das Ergebnis mehr als zufrieden stellend, sind die handelsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, wie zum Beispiel das Erfordernis einer Gewerbeberechtigung. Nicht vergessen werden darf die Höhe der notwendigen Investitionen und wie diese finanziert werden können. Eine allgemeine Einführung in die zu erwartenden Steuern und Abgaben und den daraus entstehenden Verpflichtungen ist selbstverständlich. Eine Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen schließt in der Regel das Erstgespräch ab. Gleich Kontakt aufnehmen Google+ Titelbild: © Torbz – Bild: © yuryimaging –
Beispiel: Herr M. ruft bei Steuerberater A. an und fragt, ob er A. kennenlernen dürfe. Darauf hin kommt es zu einem Gespräch, in welchem sich beide Personen vorstellen; über die Sache selbst wird nicht gesprochen. M. ist nicht begeistert von Steuerberater A. und teilt mit, dass er anderweitig einen Rat einholen möchte. Eine Erstberatung hat in diesem Fall nicht stattgefunden; Steuerberater A. kann hierfür keine Gebühr berechnen. Anrechnung der Erstberatungsgebühr Die Erstberatungsgebühr ist auf Gebühren anzurechnen, wenn die später abzurechnende Leistung mit der Erstberatung zusammenhängt. Herr M. fragt den Steuerberater A., ob seine Einnahmen aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerpflichtig sind. Steuerberater A. bejaht diese Frage und wird dann Monate später beauftragt, die Einkommensteuererklärung von M. Ihr Gutschein für die Erstberatung. für das Kalenderjahr anzufertigen, in welches die Veräußerung der Wertpapiere fällt. Steuerberater A. wird in der Steuererklärung die Einkünfte von M. aus privaten Veräußerungsgeschäften ermitteln; die dafür zu berechnende Gebühr ist um die Gebühr aus der Erstberatung insoweit zu kürzen, als es um die rechtliche Beurteilung der Steuerpflicht selbst geht; für die eigentliche Ermittlung der Einkünfte besteht dagegen kein Zusammenhang.