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Sie gilt als Nachweis, dass der Fahrzeughalter trotz Behinderung als normaler Verkehrsteilnehmer mobil unterwegs sein kann und wird vom jeweils zuständigen Facharzt (Orthopäde / Neurologe) bzw. Psychologen erteilt. Je nach Art der Behinderung muss eventuell noch eine Fahrprobe beim zuständigen TÜV durchgeführt werden. Ein zuständiger Arzt untersucht hierbei vor allem die Seh- und die Bewegungsfähigkeit. Für ihn ist wichtig zu erkennen, ob der Mensch trotz der Einschränkung in der Lage ist ein Fahrzeug (auch mit eventuellen Umbauten) sicher zu führen. Fahrschule für lernbehinderte koeln.de. Je nachdem, wie diese Untersuchungen verlaufen, gibt der Arzt seine Zustimmung für die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit. Bei schwerwiegenden Einschränkungen ist zusätzlich zur ärztlichen noch eine sogenannte Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig. Hier wird vor allem die kognitive (geistige) Leistungsfähigkeit getestet. Neben der Fähigkeit, Dinge um sich herum wahrzunehmen, werden vor allem die Orientierungsfähigkeit, die Aufmerksamkeit, die Konzentrationsfähigkeit, die Belastbarkeit sowie die Reaktionsfähigkeit untersucht.
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