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Zu beachten ist, dass bei Wiederholungstätern es auch zu einer Erhöhung der Geldbuße bzw. des Bußgeldes nach § 17 OWiG kommen kann. In den vielen Fällen orientiert sich die Behörde an dem Bußgeldkatalog. Die Bußgeldstelle hat jedoch nach § 17 OWiG einen gewissen Ermessungsspielraum. Die Bußgeldstelle kann eine Erhöhung der Geldbuße bzw. des Bußgeldes vornehmen, um erzieherische Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen vorzunehmen. Für die Erhöhung der Geldbuße bzw. des Bußgeldes nach § 17 OWiG ist Grundlage ist § 3 Abs. Göhler owig 16 auflage white. 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKAtV). Darin heißt es wie folgt: Etwaige Eintragungen des Betroffenen im Fahreignungsregister sind im Bußgeldkatalog nicht berücksichtigt, soweit nicht in den Nummern 152. 1, 241. 2, 242. 1 und 242. 2 des Bußgeldkatalogs etwas anderes bestimmt ist. Die Umsetzung einer Erhöhung der Geldbuße bzw. des Bußgeldes nach § 17 OWiG liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde. Dieses Ermessen kann dem Grunde und der Höhe durch das Gericht überprüft werden.
Die Neuauflage berücksichtigt neben der aktuellen Rechtsprechung u. a. folgende OWiG-Änderungsgesetze: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtl. Göhler, OWiG-Komm., 18. Aufl., 2021 gebr. (#154001) | Justiz-Auktion. Bestimmungen an die VO (EU) 2016/679 Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Der bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch übersichtliche, prägnante und praxisbezogene Erläuterungen Konzentration auf aktuelle Fragen vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und Literatur ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen.
Eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist eine bußgeldbewehrte Verletzung von Ordnungsrecht, § 24 StVG. Es handelt sich um eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)). Der Bußgeldkatalog legt die Höhe der Geldbußen sowie die Fahrverbote und Punkte in Flensburg für schwere Verstöße fest. Göhler owig 16 auflage replacement. Die Regelsätze sollen bundesweit einheitliche Sanktionen gewährleisten. Nach § 24 StVG heißt es Verkehrsordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 StVG erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.