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Hallo muttisbester33, Sie schreiben: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt - was nun? Heute erhielt ich einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung Bund, in dem mir mitgeteilt wird, dass mein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt wird. Die Begründung ist, dass zurzeit nicht mit Erfolg einer solcher Leistung zu rechnen ist. Antwort: Die DRV ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Erfolgsaussichten einer Maßnahme gründlich zu überprüfen. Wenn an Hand Ihrer Akten feststestellt wird, daß eine geplante Maßnahme nach aktuellem Stand keinen Erfolg verspricht, dann macht es in der Tat keinen Sinn, diese Maßnahme zu bewilligen! Viele Möglichkeiten haben Sie nun leider nicht und Sie sollten dementsprechend bei der DRV einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente einreichen, damit Sie in keine finanzielle Notlage geraten! Widerspruchsverfahren bei Ablehnung - Sächsische Krebsgesellschaft e. V.. Ich soll die regelmäßige nervenärztliche Behandlung bzw. Therapie fortführen und das Ergebnis abwarten (hä?? ) Ich hatte im Vorfeld einen Antrag auf eine berufliche Reha gestellt, zunächst eine Bewilligung erhalten und bin dann als reha-unfähig begutachtet worden.
Die Deutsche Rentenversicherung lehnt jeden vierten Antrag auf berufliche Rehabilitation ab. Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf aktuelle Daten der Bundesregierung, welche die Linken-Sozialpolitikerin Sabine Zimmermann abgefragt hatte. Demnach wurden bei der Rentenversicherung im vergangenen Jahr rund 403. 500 Anträge für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abschießend bearbeitet. Davon wurden 24, 8 Prozent nicht anerkannt. Betroffene haben allerdings gute Chancen, abgelehnte Bescheide der Rentenversicherung erfolgreich anzufechten. Den Daten zufolge liegt die Erfolgsquote der eingelegten Widersprüche bei 28, 6 Prozent. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt - was nun? (Reha, Erwerbsminderungsrente, ablehnung). Nach Angaben eines Sprechers der Rentenversicherung sind die Gründe für eine Ablehnung breit gefächert. Für den Betroffenen könne zum Beispiel ein anderer Sozialleistungsträger zuständig sein. Auch könne sich die Leistung aus medizinischer Sicht erübrigen, etwa dann, wenn die bisherige berufliche Tätigkeit weiterhin möglich sei. Abgelehnt würden Reha-Leistungen auch, wenn die Vorversicherungszeit dafür nicht erfüllt sei, so der Sprecher.
Solange du der Arbeitsvermittlung, u. U auch nur eingeschränkt, zur Verfügung stehst, hast du auch Anspruch auf ALG 2. Falls du 62 bist, mußt du vorzeitige Rente (mit entsprechenden Kürzungen) beantragen. Wenn die Rente nicht ausrecht, muß du ergänzende Grundsicherung beantragen, im Rathaus (Abt. Sozialhilfe) Experte Experte für Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung Hallo Jends17, Sie schreiben unter anderem: Beziehe ALG2- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt- wie geht es weiter? Antwort: 2017 - 37 = 1980 geboren! Wer nach dem 1. Ablehnung der Teilhabe am Arbeitsleben immer zum Anwalt. 1. 1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit! Das heißt im Zusammenhang mit Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente, daß der bisherige Beruf/die bisherigen Berufe, keine Rolle spielen! Der GDB spielt bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keine Rolle! Auszug: Wann ist eine Person erwerbsfähig? Eine der Voraussetzungen für Hartz IV ist die Erwerbsfähigkeit. In § 8 Absatz 1 SGB II ist diese definiert: Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein Zur Reha war ich letztes Jahr schon für 3 Monate und wurde berufsunfähig aber arbeitsfähig entlassen.
Daraufhin hat die DRV die Bewilligung zurückgezogen. Was heißt das denn jetzt für mich? Dass ich nun einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen kann/muss? Um sicherzustellen, daß Ihnen nicht die Zeit davon läuft, sollten Sie baldmöglichst bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen! In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die Optimerung und Aktualisierung Ihrer eigenen Krankenakte laut dem "Roten-Faden": google>> Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Broschüre der DRV zum Thema: Verzichten Sie auf gar keinen Fall auf die rechtzeitige Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie zum Beispiel VDK: Denken Sie auch an die Beantragung eines Schwerbehindertenausweis, obwohl eine Schwerbehinderung auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kaum einen Einfluß hat, aber diverse Nachteilsausgleiche (je nach GDB) ermöglicht! Schwerbehinderung beginnt ab einem GDB 50 bis GDB 100! Bekomme zurzeit Krankengeld. Bitte beachten Sie, daß das Krankengeld inclusive Lohnfortzahlung auf maximal 78 Wochen befristet ist, dann erfolgt Aussteuerung!
Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten können dann erstattet werden, wenn seine Unterstützung notwendig war.