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Mecklenburg-Vorpommern Landtag berät über Änderung am Landesbestattungsgesetzes 10. 03. 2021, 16:49 Uhr (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB) Schwerin (dpa/mv) - Die Linke hat ihren Wunsch nach weitergehenden Lockerungen des Bestattungsrechts in Mecklenburg-Vorpommern bekräftigt. Die Rituale des Totengedenkens und des Abschiednehmens seien Veränderungen unterworfen und dem sei auch "mit Mut und Offenheit" Rechnung zu tragen, sagte die Linke-Abgeordnete Eva-Maria Kröger am Mittwoch im Landtag in Schwerin. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landesbestattungsgesetzes sei ein Kompromiss und beinhalte bereits wichtige Änderungen. Bestattungsgesetz mecklenburg vorpommern city. Sie selbst habe nach vielen Diskussionen in der vom Landtag eingesetzten Expertenkommission verstanden, weshalb eine Urne nicht für immer bei den Hinterbliebenen zu Hause aufbewahrt oder im Garten beigesetzt werden könne. Doch gebe es in weiten Teilen der Bevölkerung auch den Wunsch, die Urne mit der Totenasche wenigstens für eine begrenzte Zeit mit nach Hause nehmen zu können.
Wie wird das Bestattungsgesetz geregelt? In Deutschland ist das Bestattungsgesetz Ländersache. Daher ist in jedem Landesgesetz auch ein Bestattungsgesetz zu finden. In Bremen ist es beispielsweise erlaubt, die Asche eines Verstorbenen auf einer privaten Fläche zu verstreuen. Neues Bestattungsgesetz für MV | Hanse Rundschau. In Bayern hingegen ist es nicht einmal auf Friedhöfen gestattet, Aschestreufelder zu betreiben. Einige Punkte des Bestattungsgesetzes unterscheiden sich jedoch nicht grundlegend oder gelten sogar bundeseinheitlich. Wichitg: Bei rechtlichen Fragen zur Beisetzung oder speziellen Wünschen empfiehlt es sich, eine Rechtsberatung zu konsultieren. Bestattungspflicht Die Bestattungspflicht regelt, wer im Todesfall für die ordnungsgemäße Bestattung eines Verstorbenen zuständig ist. Als "bestattungspflichtig" gelten die nächsten Hinterbliebenen, unabhängig davon, ob zur verstorbenen Person Kontakt bestand hatte. Sollte der Verstorbene keine Hinterbliebenen haben oder sich diese als unauffindbar erweisen, so übernimmt das Sozialamt die Organisation der Bestattung.
Neue Regelungen unter anderem zur Sargpflicht und Ordnungsamtsbestattungen | 15. 06. 2021 | 2 Kommentare | Im Rahmen seiner letzten Sitzung in der aktuellen Wahlperiode hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns in Schwerin am 09. 2021 eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen. Bestattungsgesetz mecklenburg vorpommern va. Der Gesetzentwurf war von den Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE im Februar vorgelegt und durch eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses noch geändert worden. Im Vorfeld war über einen Zeitraum von rund drei Jahren über eine Reform beraten worden. Eine Expertenkommission "Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern" - mit Beteiligung von Aeternitas - tagte allein über mehr als ein Jahr und legte im Januar 2020 einen Abschlussbericht vor. Darin wurden unterschiedliche Anpassungen am seit 2008 unveränderten Gesetz empfohlen. Neu in das Gesetz wird eine Regelung aufgenommen, nach der Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein auf einem Friedhof nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie aus Staaten stammen, die nicht gegen internationale Vorgaben zum Schutz vor Kinderarbeit verstoßen.
Anfänge der Bestattungspflicht Die Bestattungspflicht in Deutschland hat eine lange Geschichte. Sie besteht bereits seit dem Mittelalter und liegt in der christlichen Tradition der Erdbestattung Verstorbener begründet. Die ersten gesetzlichen Regelungen finden sich im Allgemeinen Preußischen Landesrecht von 1806. Dort wurde beispielsweise verankert, dass die Beerdigung Verstorbener aus hygienischen Gründen nicht innerhalb bebauter Flächen stattfinden durfte. Bestattungspflicht seit dem 20. Jahrhundert In der weiteren Entwicklung der Bestattungspflicht wurden zu Beginn des 20. Bestattungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern geändert. Jahrhunderts die Bestattungsgesetze in den Ländern erlassen. Eine wichtige Regelung, die in den Bestimmungen verankert ist, ist die Bestattungspflicht, die auf der gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorgepflicht beruht. Die Bestattungspflicht regelt gesetzlich, wer für die Bestattung Verstorbener zuständig ist. Laut gesetzlicher Bestimmung sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen zu dessen Bestattung verpflichtet.
Die Bestattung in einem Sarg führt in Deutschland auf eine lange Tradition zurück. Sie wird nach wie vor als besonders pietätvoll und hygienisch empfunden. Ausgenommen von der Sargpflicht sind muslimische Bestattungen. Lange war es Muslimen nicht möglich, auf einem deutschen Friedhof nach islamischer Tradition in einem Leinentuch bestattet zu werden. Mittlerweile ist die islamische Bestattung in 12 Bundesländern möglich. Die Zahl der muslimischen Bestattungen ist nach wie vor gering, da meist eine Rückführung in das jeweilige Heimatland veranlasst wird. Zweite Leichenschau Bei einer Feuerbestattung ist die zweite Leichenschau in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Diese wird im Krematorium von einem Amtsarzt durchgeführt. Nach der Kremation ist eine Exhumierung nicht mehr möglich. Aus diesen Grund muss ein unnatürlicher Tod durch die zweite Leichenschau zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Friedhofspflicht In Deutschland gilt die Friedhofspflicht. Diese schreibt vor, dass der Leichnam auf einem dafür vorgesehenen Friedhof beigesetzt werden muss.