actionbrowser.com
Um dich also nicht unnötig in die Schei*e zu reiten, würde ich nur hingehen, wenn du dir völlig sicher bist, dass du nicht neue weltbewegende Dinge in diesem Gespräch verraten könntest, bzw. wenn du entsprechend mental darauf vorbereitet bist. Woher ich das weiß: Studium / Ausbildung Du könntest hingehen und halt wahrheitsgemäß sagen dass du Nichts gemacht hast, was anderes als Das sagst du dann einfach nicht. Du könntest nämlich das Problem bekommen, dass dein Schweigen als Schuld gewertet wird, weil du Nichts gegen den Vorwurf sagst und der könnte theoretisch überwiegen. Hätten sie Garnichts an Beweisen, würdest du wahrscheinlich nichtmal eine Vorladung bekommen, irgendwie müssen sie ja auf dich gekommen sein. Dort einfach hinzugehen ist wirklich keine gute Idee. Vorladung als beschuldigter was tun. Meine Erfahrung ist, dass sie im besten Fall nicht wirklich was haben und versuchen dich dazu zu kriegen, dass du eine belastende Aussage machst und im schlechtesten Fall haben sie was und du gibst vllt. etwas zu, was du gar nicht willst.
Es gilt in jedem Fall: Sagen Sie jetzt nichts zum Tatvorwurf. Auch wenn Sie das Bedürfnis dazu haben, weil Sie sich von einem Verdacht befreien oder Ihr Gewissen erleichtern wollen, tun Sie es nicht! Lassen Sie sich auch im Falle einer Festnahme oder Hausdurchsuchung von den Beamten nicht einschüchtern, sondern verlangen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Ihrer Verteidigung, Sie dürfen in jeder Lage des Verfahrens anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Durch eine Akteneinsicht kann Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt feststellen, was gegen Sie vorliegt. 2. Sie müssen nicht zur Polizei gehen Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. 7 Tipps: Vorladung erhalten - Wie verhalten als Beschuldigter. Es handelt sich um eine unverbindliche Einladung, die Sie auch so behandeln sollten. Sagen Sie den Termin freundlich ab. Bei der Polizei müssen Sie nur dann erscheinen, wenn dies ausdrücklich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde. Diese Information müsste die Polizei dann auch in die Vorladung aufnehmen.
Eine Durchsuchung macht also wenig Sinn. Zudem handelt es sich um eine recht überschaubare Menge, was ebenfalls gegen eine Durchsuchung sprechen würde. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Mathias Grasel Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwalt Mathias Grasel Fachanwalt für Strafrecht Rückfrage vom Fragesteller 17. 2022 | 11:57 Vielen Dank erst einmal für Ihre schnelle und aufklärende Antwort. Das heißt der Brief kann bedenkenlos ignoriert werden, auch wenn darin steht, dass dieser innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Schreibens an die Polizeidienststelle zurückgeschickt werden soll. Vorladung als Beschuldigter - So verhalten Sie sich richtig. Mit welchem weiteren Vorgehen der Behörden kann ich denn bei ignorieren des Schreibens rechnen? Weitere Post oder je nach dem trotzdem Besuch der Polizei zur Befragung? Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. 2022 | 12:18 Korrekt, Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Brief zu beantworten.