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Das Gartenhaus stand so auf der Parzellengrenze, dass jeweils 24 qm der Grundfläche auf jede der Parzellen entfielen. Das gefiel der zuständigen Behörde nicht, die ihn zur Beseitigung der Laube aufforderte. Seine dagegen erhobene Klage wies in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen ab. Begründung des Gerichts: Das BKleingG stelle mit der Begrenzung der Grundfläche auf die einzelne Laube und nicht auf die Gartenparzelle ab. Wo diese Laube liege – gegebenenfalls auf der Grundstücksgrenze – sei für die zulässige Grundfläche egal (Az. : 10 A 1671/09). Muss Wohnsitz im Bezirk des Kleingartens sein? - frag-einen-anwalt.de. Das Gesetz begrenzt aber nicht nur die Größe der Laube, sondern stellt auch klar, dass die Laube nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein darf. Dennoch errichtete ein Pächter in einem vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg entschiedenen Fall in seinem Kleingarten ein Haus inklusive Telefonanschluss und Hundezwinger und zog schließlich auch dort ein. Der Verpächter kündigte und verklagte ihn schließlich auf Rückbau und Räumung des Gartens.
Auch manche Gemeinden haben Regelungen für Kleingärten erlassen. Meist gelten diese speziell für Kleingärten auf Gemeindeland, bei denen die Stadt als Verpächter auftritt. Dies ist zum Beispiel bei der Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main der Fall, die von der Stadt zum Vertragsbestandteil bei Pachtverträgen gemacht wird. Darin ist unter anderem geregelt, dass chemische Pflanzenvernichtungsmittel (Herbizide) verboten sind, Kraftfahrzeuge nicht auf den Wegen in der Anlage fahren dürfen und dass Grillkamine und Gewächshäuser bestimmte Maße nicht überschreiten dürfen. Was steht in Vereinssatzung und Kleingartenordnung? Pachterhöhung Kleingarten: Das sollte man wissen. Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Gemeinschaft in einer Kleingartenanlage sind auch die eigenen Regeln der jeweiligen Kleingartenvereine. Diese sind regelmäßig in einer Satzung festgeschrieben. Diese befasst sich dann beispielsweise mit dem Erwerb der Vereinsmitgliedschaft, mit den Rechten und Pflichten der Mitglieder, dem Ablauf von Mitgliederversammlungen, der Wahl eines Vorstands, dem Kassenwesen und der Verwendung des Vereinsvermögens.
Aus diesem Grund hat sich also über all die Jahre nichts daran geändert, dass die Gärten steuerlich begünstigt sind. Das hat zur Folge, dass auch der Pachtzins von der Gemeinde als staatliche Institution festgelegt wird. Jeder Gartenverein muss sich also an diese Vorgabe halten. Ebenso ist der Vorstand einer Gartenanlage nicht dazu berechtigt, eine Pachterhöhung aus freien Stücken anzukündigen oder durchzuführen. Vielmehr wird auch hier wieder die Gemeinde aktiv. Dabei ist sie aber erneut an die Gesetzesvorgabe gebunden, die aussagt, dass die Pacht für einen Kleingarten maximal um 24 Cent pro Quadratmeter erhöht werden darf. Welche Gründe können für eine Pachterhöhung zugrunde liegen? Recht im Kleingarten – was gilt für Schrebergärtner?. Da die Kleingartenanlagen ein Ort "öffentlichen Grüns" sind, müssen diese Anlagen immer auch für Besucher zugänglich sein. Das bedeutet, dass es Wege geben muss, deren Reinigung dem Verein obliegt. Für die Verkehrssicherheit dieser Wege wiederum ist die Gemeinde zuständig und verantwortlich. Beispielsweise kann es durchaus vorkommen, dass der Vorstand der Gartenanlage bei der Gemeinde, genaugenommen beim Stadtverband, der den Antrag dann weiter an das Grünflächenamt weiterleitet, einen entsprechenden Antrag stellt, um Schüttgut zu bestellen, mit welchem die öffentlichen Wege neu aufgeschüttet werden sollen.
Mit Erfolg: Das OLG hielt die Kündigung für gerechtfertigt. Der Pächter habe den Kleingarten entgegen der gesetzlichen Vorschrift nicht nur kleingärtnerisch, sondern auch zum Wohnen genutzt (Az. : 13 U111/00). 3. Wer seinen Kleingarten nicht pflegt… … muss mit einer Kündigung durch den Verpächter rechnen. So erging es einem Münchner, der von einem Kleingartenverein in der bayerischen Landeshauptstadt eine Parzelle mit einer Größe von etwa 240 qm gepachtet hatte. Der Verein monierte, dass er nur auf weniger als 30 qm dieser Fläche Obst und Gemüse anbaue und er die Parzelle im Übrigen auch verwahrlosen lasse. Weil sich innerhalb der vom Verein gesetzten Frist daran nichts änderte, wurde ihm gekündigt. Das wollte der Pächter aber nicht hinnehmen. Er berief sich auf seine berufliche Belastung und gesundheitliche Schwierigkeiten, weshalb er seinen Garten nicht ausreichend habe pflegen können. Das vom Kleingartenverein angerufene Amtsgericht (AG) München verurteilte ihn dennoch zur Räumung der Gartenparzelle.
Tatsächlich darf die überdachte Fläche in einem Kleingarten maximal 24 m² betragen und muss einen einfachen Standard aufweisen. Zu dieser überdachten Fläche gehören die Laube inklusive Geräteschuppen, die Terrasse. Was den einfachen Standard angeht, so darf in der Laube vom Gesetzgeber her kein Wasseranschluss vorhanden oder eine Heizstelle aufgestellt sein. Denn solche Ausstattungsmerkmale erfüllen laut Gesetzgeber das Merkmal der Bewohnbarkeit der Laube, und dieses ist bekanntermaßen nicht gestattet. In der Praxis gibt es zwar zahlreiche Beispiele, dass diese gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht immer ganz eingehalten werden, aber allein der Standard und Komfort einer Laube ist nicht die Grundlage für eine Pachterhöhung. Vielmehr ist es in einem solchen Fall so, dass der Pächter dazu aufgefordert wird, die die Vorgaben überschreitenden An- und Einbauten zurückzubauen und zu entfernen. In welcher Form sollte die Pachterhöhung erfolgen? Ebenso wie bei anderen Miet- oder Pachtverträgen muss auch in einer Gartenanlage dem Pächter eine Pachterhöhung schriftlich angezeigt werden.
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