actionbrowser.com
Der Prognoszeitraum ist hierbei auf die Dauer der voraussichtlichen entgeltlichen Nutzungsüberlassung (hier: entgeltliche Ausübung des dinglichen Wohnrechts) begrenzt. [4] Eigenbedarfsklausel Eine dauerhafte Vermietungsabsicht kann auch dann zu bejahen sein, wenn sich der Vermieter eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt einem Angehörigen zu überlassen, sofern davon auszugehen ist, dass diese Überlassung nicht unentgeltlich erfolgen soll. [5] Die Einkunftserzielungsabsicht, mithin der subjektive Tatbestand, ist ebenso wie der objektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert, d. h. objektbezogen, zu prüfen, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile bezieht. [6] Entsprechend ist Objekt der Vermietung i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. Unternehmen mit fehlender Gewinnerzielungsabsicht. 1 EStG nicht zwingend ein Grundstück oder eine Wohnung, es kann auch ein bestimmter Teil eines Grundstücks oder Gebäudes sein, z. einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten.
Mitte Januar 2018 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Schutz des Mieters bei der gewerblichen Weitervermietung auch für die Fälle, in denen der Weitervermietung keine unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt ( Urteil vom 17. Januar 2018 – VIII ZR 241/16). Einführung Das Mietrecht sieht in § 565 BGB einen besonderen Schutz bei gewerblicher Weitervermietung vor. Die Norm behandelt einen Sonderfall der Untermiete, also jene Konstellation, in der es zunächst einen Mietvertrag eines Hauptvermieters mit einem Hauptmieter gibt und einen weiteren des Untervermieters (=Hauptmieters) mit dem Untermieter. Dadurch erhält der Untermieter bzw. Endmieter, also jene Person, die schlussendlich die Räumlichkeiten tatsächlich nutzt, nur eine aus dem ersten Mietverhältnis abgeleitete Rechtsstellung. Der Untermieter hat kein direktes Mietverhältnis mit dem eigentlichen Hauptvermieter, ist aber trotzdem Ergebnissen unterworfen, die sich aus dem Hauptmieterverhältnis ergeben. So kann der Hauptvermieter nach § 546 Absatz 2 BGB für den Fall, dass der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen hat, die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.
Ihre Kulanz hast du nach ihrer Ansicht wohl etwas mißbraucht. Die Kündigung geht so (noch) nicht durch, die Frage ist, ob du die Wohnung dann aber ohne Untervermietung überhaupt noch halten kannst/willst Ich würde jedenfalls mal lieber etwas defensiver reagieren, denn die GANZE Sache steht durchaus auf wackeligen Füßen. Dass die Kündigung anscheinend ohne anwaltlichen Rat und aus der Wut heraus geschrieben wurde, mag dir jetzt helfen, insgesamt aber nicht, denn im Streitfall wird sich die Dame rechtlichen Beistand holen, vermute ich mal. Also wenn du die Wohnung halten willst, solltest du meiner Meinung nach anders vorgehen, und dich mit der Vermieterin aussöhnen und einigen. Meiner Meinung nach ist alles andere schlechter Rat oder hast du Lust auf eine längere Auseinandersetzung mit Anwälten und Gericht. Wirst du da am Ende was gewinnen? MFG -- Editiert von der_böse_Vermieter am 24. 2018 21:00
Hallo, ich bin mal wieder bei meinen Eltern und bei unseren Nachbarn wächst eine Kastanie und wird wohl in kürze die Mittelspannungsleitung (nehmen wir mal ca. 30 KV an) erreichen. Nun hat ja ein Baum, vor allem an den dünnen Ästen einen recht hohen Widerstand (obwohl die noch schön grün und wasserhaltig sind... hmm ==> Frage Nr. 1: was für einen Widerstand hat ein Baum), aber es kann sein, dass der Baum zwei Strippen mit seinen Ästen berührt... wie auch immer, was macht der Baum wenn er die Leitung berührt? Ich stell mir das so vor, dass wenn der Baum nicht hochohmig genug ist, ein Strom fliesst, er warm wird und evtl. ein paar Blätte abkokelt oder gar anfängt ein bisschen zu brennen... Gefährliche Bäume für Hochspannungsleitung auf eigenem Grundstück. Nächstes Problem: Unsere Nachbarn haben Kinder klettern gerne mal in diesem Baum rum... nun stell ich mir das so vor: Der Baum sei noch immer hochohmig und ein Kind klettert an dem Baum hoch ==> Spannungsteiler: hochohmiger Baum(oben) in Reihe mit (hochohmiger Baum(unten)|| niederohmiges (5kohm) Kind) ==> es fliesst ein Strom (50 KV/(hochohmiger Baum + niederohmiges Kind)) ==> je nachdem wie hochohmig nun so eine Kastanie wirklich ist machts dem Kind ordentlich aua und es will nie wieder auf den Baum klettern, oder?
Moderator: Falke 9 Beiträge • Seite 1 von 1 Mit Zitat antworten Bäume zurückschneiden wg. Stromleitung zuständig? hallo, wer ist eigentlich zuständig/bzw trägt die kosten wenn bäume / büsche auf privatgrund Richtung Freileitung wachsen?. ergänzende frage, was kostet es erdleitungen suchen zulassen (unklarer verlauf), sind zumindestens pläne von den stadtwerken umsonst'? FRED222 Beiträge: 1578 Registriert: Sa Aug 12, 2006 14:24 Re: Bäume zurückschneiden wg. Stromleitung zuständig? Freiwillige Feuerwehr Markt Hofkirchen an der Donau. von Holzwurm 68 » Mi Aug 10, 2016 14:58 Hallo, zu erster Frage - bei uns im Aussenbereich kommt der Netzbetreiber und weist uns auf die Bäume hin, an denen was zu tun ist. Wenn wir es nicht selber machen, schickt er einen Trupp vorbei, dann haste Du aber ggf. auch den einen oder anderen Flurschaden und einen recht radikalen Rückschnitt. Abgeschnittenes Material bleibt liegen - iss ja Dir. Ich habe soweit es ging selber gestutzt, wo es nicht ging mit denen geprochen und so keinerlei Probleme. Zur Frage der Pläne - auf Privatgrund ist i. d.
Langenfeld: Bäume und Sträucher unter Stromleitungen jetzt zurückschneiden Vorbeugend gegen Stromausfälle kontrollieren Mitarbeiter der RWE Rhein-Ruhr Netzservice und der von ihr beauftragten Firma SAG zurzeit die Freileitungstrassen im Stadtgebiet. Müssen Bäume oder Sträucher geschnitten oder gefällt werden, bittet RWE Grundstückseigentümer und Anwohner um Zutritt. Alle Fachkräfte können sich ausweisen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis 20. Dezember andauern. Baum wächst in hochspannungsleitung englisch. Immer wieder verursachen umgestürzte Bäume oder abgebrochene Äste Störungen. Aber auch Bäume, die in die Leitungen hineinwachsen oder in der Nähe stehen, können die Stromversorgung unterbrechen. Deshalb müssen auch Pflanzen auf privaten Grundstücken, die durch Stromleitungen überspannt werden, zurück geschnitten werden; in den vegetationsarmen Monaten. Um Gefährdungen generell auszuschließen, sollte laut RWE der Abstand von Bäumen oder Sträuchern zu Niederspannungsleitungen mindestens zweieinhalb Meter betragen, bei Mittelspannungsleitungen mindestens vier Meter.