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Entscheidend ist, was ein verständiger Jugendleiter nach vernünftigen Anforderungen unternehmen muß, um zu verhindern, daß das Kind selbst zu Schaden kommt oder Dritte schädigt. " (BGH in NJW 1984, S. Schulungen | Aufsichtspflicht. 2574) Daraus läßt sich schließen, dass im Allgemeinen das persönliche Maß der Aufsichtspflicht - mit steigendem Alter der Jugendlichen, schon unter dem Aspekt des § 828 BGB (Mitverantwortung) ständig abnimmt - mit zunehmender Gefährlichkeit der Aktivität ständig zunimmt (z. Baden im See) - bei umfangreichen Hinweisen und Warnungen schon im Vorfeld abnimmt - bei ungünstigen persönlichen Umständen des Aufsichtsbedürftigen zunimmt - bei mehreren Mitbetreuern (und Aufgabenverteilung) abnimmt - bei zunehmender Größe der Gruppe ständig zunimmt. ("Aufsichtspflicht", Stefan Obermeier, Seminarskript 1999, Seiten 26-28, siehe auch unter) Diese allgemeinen Hinweise gelten grundsätzlich für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, also auch für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Die verschiedenen Organisationsformen offener Jugendarbeit müssen im Hinblick auf ihre Trägerschaft, die räumlichen Gegebenheiten, die Altersstruktur der Besucher, die Art der Betreuung etc., jeweils für sich betrachtet und bewertet werden.
JuLeiCa Seminarbaustein Rechts-ABC - ONLINE EDITION Jugendarbeit? Aber sicher! Bei Gruppenstunden oder auf einer Freizeit mit Kindern oder mit Jugendlichen treten immer wieder Situationen auf, die Fragen zu Rechten und Pflichten der Gruppenleitung und – betreuung aufwerfen. Worauf soll ich bei der Teamsuche achten? Stefan obermeier aufsichtspflicht im. Kann ich Kinder und Jugendliche alleine spielen lassen? Was geschieht, wenn doch was passiert? Referent Stefan Obermeier wird das Thema sowohl aus seiner beruflichen Sicht als Rechtsanwalt, als auch aus Sicht seiner Erfahrungen als KJR-Vorsitzender in Fürstenfeldbruck an zahlreichen praxisnahen Beispielen beleuchten.
B. stolz ein Mofa präsentiert, ist es nicht meine Aufgabe über die Straßenverkehrsvorschriften zu belehren, vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu warnen und sodann die Einhaltung der entsprechenden Normen des Straßenverkehrsrechts zu überwachen. Hier sollte das Mofa von Anfang an sichergestellt werden. Stefan obermeier aufsichtspflicht eltern. Fahrt mit Privat-PKWs Während die An- und Abfahrt mit einem externen Busunternehmen grundsätzlich keine konzessionsrechtlichen Fragen aufwirft [3], ist bei der Fahrt mit eigenen PKW [4] des Veranstalters das Personenbeförderungsgesetzes – im folgenden PBefG – zu beachten. Nur solche Beförderungen mit Personenkraftwagen unterliegen dem PBefG nicht, die unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. [5] Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen sollte der Veranstalter nur Mitarbeiter als Fahrzeugführer zulassen, welche persönlich und fachlich geeignet sind, Teilnehmer zu transportieren.