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Für den Gebrauch von Dokumenten in Syrien ist die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung erforderlich. Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg an. Die Preise für die Beglaubigung Ihrer Dokumente zur Vorlage in Syrien können Sie der unten aufgeführten Preisliste entnehmen. Wenn Sie mehrere Dokumente beglaubigen lassen möchten, erstellen wir Ihnen gerne ein gesondertes Angebot. Syrien – Visa zum Familiennachzug. Unsere Preise verstehen sich: inklusive aller behördlichen und konsularischen Gebühren pro Dokument (bei mehreren Urkunden erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot) zuzüglich 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer (in Klammern sind die Preise zzgl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben) Die unten aufgeführten Preise sind ausschließlich für in Deutschland ausgestellte Dokumente gültig. Für in den USA, der Ukraine und auf den Philippinen ausgestellte Dokumente bitte wir Sie uns zu kontaktieren private Dokumente Legalisation basis 85.
Allgemeine Hinweise Auch im Ausland benötigen Deutsche und Ausländer gelegentlich Beglaubigungen von Unterschriften sowie von Abschriften oder Ablichtungen, Beurkundungen und Legalisationen ausländischer Urkunden. Nicht immer können der ausländische Notar oder die ausländische Behörde helfen, wenn es um Eheverträge, Erklärungen in Kindschaftssachen, Testamente, Erbscheinsanträge oder auch Grundstückskaufverträge geht, die in Deutschland benötigt werden. Oft sind dann die deutschen Botschaften und Konsulate die richtigen Ansprechpartner. Wo erhalte ich die Legalisation zu meiner ausländischen Urkunde? - Auswärtiges Amt. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. Gesetzliche Grundlagen Die deutschen Konsularbeamten sind gesetzlich berufen und ermächtigt, solche Rechtshandlungen für den deutschen Rechtskreis vorzunehmen (§ 2 des Konsulargesetzes, KG). Konsularisch aufgenommene Urkunden stehen den von einem inländischen Notar aufgenommenen gleich (§ 10 Abs. 2 KG). Die Gebühren richten sich nach dem Bundesgebührengesetz bzw. der Besonderen Gebührenverordnung AA - AABGebV.
Neues Verfahren bei der Annahme von Anträgen auf Legalisationen Ab dem 18. 04. 2021 können Anträge für die Legalisation algerischer Urkunden nur noch bei dem externen Dienstleiter der Deutschen Botschaft, VFS Global, abgegeben werden. Die Legalisation erfolgt nach Annahme durch den Dienstleister weiterhin durch die Botschaft. Diese Maßnahme ermöglicht es uns, die Kapazitäten der Legalisationsstelle effizienter zu nutzen, lange Wartezeiten zu vermeiden und die steigende Nachfrage nach Legalisationen besser zu bedienen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren bei VFS Global (auch zur Terminvereinbarung und den dort anfallenden Servicegebühren) finden Sie hier. Legalisation öffentlicher Urkunden aus Syrien | Bundesnotarkammer. Bei Fragen zur Terminvergabe wenden Sie sich bitte direkt an VFS Global-Call Center: +213 21 99 88 37. Email: Bitte beachten Sie auch das untenstehende Merkblatt " Legalisation " und die " Checkliste über die vorzulegenden Dokumente ". Anträge auf - Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien und - Bescheinigungen müssen weiterhin direkt in der Konsularabteilung der Botschaft gestellt werden.
- EUR Legalisation komplett 130. - EUR geschäftliche Dokumente (alle außer untenstehend aufgeführt) 120. - EUR 195. - EUR (Handelsrechnungen) Legalisation basis: Überbeglaubigung von den zuständigen deutschen Behörden ist bereits vorhanden Legalisation komplett:kompletter Beglaubigungsweg: erforderliche Überbeglaubigungen + Legalisation Je nach der von Ihnen gewählten Versandart können zusätzliche Kosten entstehen, welche Sie unserer Preisliste unter Versand entnehmen können.
Beglaubigung Die Beglaubigung einer Unterschrift erfolgt durch Anerkennung oder Vollziehung der Unterschrift vor dem Konsularbeamten. Die persönliche Vorsprache desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt werden soll ist zwingend erforderlich. Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen mit der Urschrift oder mit der beglaubigten Abschrift/ Ausfertigung ist zu beachten, dass die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten vorgelegt werden muss. Die Abschrift oder Ablichtung einer nicht beglaubigten Abschrift kann nicht beglaubigt werden. Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden Ausländische öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll. Die Legalisation wird durch die deutschen Botschaften und Konsulate vorgenommen.