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[1050] Trifft die Gläubigerversammlung keinerlei Entscheidung, kann hierin eine konkludente Freigabe gesehen werden. [1051] Die Gläubigerversammlung kann auch beschließen, dass der Verwalter einen weiteren Verwertungsversuch unternimmt. Es ist dann die Nachtragsverteilung vorzubehalten. Gleiches gilt für Gegenstände, bei denen eine Verwertung zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht kommt (etwa bei aufschiebend bedingten Forderungen, Bausicherheiten). [1052] Schließlich können Gegenstände einzelnen Gläubigern für oder ohne eine Gegenleistung überlassen werden. [1053] 4. Schlusstermin als besonderer Prüfungstermin (§ 177 Abs. Ablauf des Insolvenzverfahrens. 2 InsO) Rz. 280 Der Schlusstermin kann (und sollte) als besonderer Prüfungstermin i. S. d. § 177 InsO genutzt we... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Aber nur bevor das Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht eröffnet wurde oder der Antrag vom Gericht abgewiesen wurde. Hinweis: Wenn ein Antrag auf Insolvenz gestellt wird muss der Schuldner dies in der dafür vorgeschriebenen Form tun. Es muss dafür, dass vorgegebene Formular vollständig und vor allem korrekt ausgefüllt werden. Der Schlusstermin vor dem Insolvenzgericht. Hierbei empfiehlt es sich in jedem Fall Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur ein vollständig und korrekt ausgefüllter Antrag wird vom Gericht akzeptiert. Eröffnungsverfahren: Jetzt prüft das Gericht als erstes, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Im Eröffnungsverfahren hat das Gericht die Möglichkeit Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Dies können sein z. B. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei Mobilarvermögen oder Immobilien Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters Auskunftspflicht des Schuldners Postsperre usw. Eröffnungsbeschluss: Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt und ausreichend Masse (Vermögen) vorhanden ist um die Kosten des Verfahrens zu tragen, wird das Insolvenzverfahren durch Beschluss eröffnet.
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Viele Schuldner fürchten sich vor dem sogenannten Schlusstermin. Dabei sind die Sorgen in den meisten Fällen nicht begründet. Ich treffe meinen Mandanten vor einem roten Backsteingebäude in der Infantriestrasse. Der Mandant ist sichtlich aufgeregt und nervös. In der Nacht hat er schlecht geschlafen. Auch die Gesichter der anderen vor dem Gerichtssaal wartenden Schuldner wirken grau und angestrengt. Glücklicherweise müssen wir nicht lange warten, der Termin findet pünktlich statt. Der Termin selbst ist sehr unspektakulär und bereits nach 7 Minuten zu Ende. Keiner der Gläubiger ist erschienen und auch die Treuhänderin hat nur wenig zu berichten. Der Rechtspfleger stellt fest, dass nur ein einziger Gläubiger seine Forderung angemeldet hat und dass keine Versagungsanträge gestellt wurden. Dann wird die Restschuldbefreiung angekündigt. Der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens und Hinweise zum Insolvenzantrag.. Mein Mandant wird den Beschluss in einigen Tagen erhalten. Da nur ein einziger Gläubiger vorhanden ist, dessen Forderung zudem nicht sonderlich hoch ist, scheint eine vorzeitige Beendigung des Verbraucherinsolvenzverfahrens möglich.
Insolvenzrecht 4. Schlussrechnung und Schlussverteilung 378 Expertentipp Hier klicken zum Ausklappen Die Schlussverteilung markiert (fast) das Ende des Regelverfahrens. Bis es soweit ist, vergehen in der Regel mehrere Jahre. Ist die Verwertung vollständig abgeschlossen, erfolgt die Schlussverteilung ( § 196 Abs. 1 InsO). Zu diesem Zweck wird ein Schlussverzeichnis erstellt ( § 197 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Das Schlussverzeichnis ist Grundlage für die Schlussverteilung, eine etwaige Nachtragsverteilung ( § 205 InsO) sowie für die Berücksichtigung im Restschuldbefreiungsverfahren ( § 292 Abs. 1 S. 2 InsO). Bevor das Geld endgültig verteilt wird, muss der Verwalter zuvor dem Gericht die Schlussrechnung vorlegen ( § 66 Abs. 2 InsO). Darin muss er sämtliche Vorgänge dokumentieren und Rechenschaft geben. In der Praxis hat sich der Einsatz spezieller Insolvenzverwalter-Software durchgesetzt. Haarmeyer/Frind Insolvenzrecht Rn. 264. Funktionell zuständig für die Prüfung des Abschlussberichts ist der Rechtspfleger.
2014 auf EUR 54 Mio. Nach Bereinigung der Aktiva (- EUR 82 Mio. ) um Werte, die auf von der Global PVQ - Gruppe selbst gehaltene Wandelschuldverschreibungen und sonstige Ansprüche entfallen, sowie nach Bereinigung der Passivseite (- EUR 364 Mio) um Insolvenzforderungen von Beteiligungsgesellschaften der Global PVQ SE ist nach gegenwärtigen Erkenntnissen mit einer endgültigen Insolvenzquote von mindestens 25% zu rechnen. Gegenwärtig laufen unter anderem Gerichtsverfahren zu Organhaftungs- und Anfechtungsansprüchen sowie wegen der Berücksichtigung von Insolvenzforderungen bei der Verteilung. Diese können bei entsprechendem Ausgang zu einer Erhöhung der Aktiva um bis zu EUR 150 Mio bzw. zu einer Minderung der Passivseite um bis zu EUR 175 Mio. und damit zu einer Erhöhung der Insolvenzquote führen. Das präsentierte Zahlenwerk ist vorläufig und bildet lediglich einen Zwischenstand im Insolvenzverfahren ab. Der endgültige Ausgang des Verfahrens und die endgültige zu erwartende Insolvenzquote sind von verschiedenen Faktoren abhängig, die erst nach dem Bilanzstichtag feststehen und damit noch nicht vollständig in dem Zahlenwerk erfasst sind.
Mit Eröffnungsbeschluss wird auch sofort der Insolvenzverwalter, vom Gericht, bestimmt. An diesen gehen sofort alle Verwaltungs- und Vergütungsrechte über. Schulden befreiende Leistungen dürfen nur noch an den Treuhänder geleistet werden. Für die Forderungsinhaber gilt, für die Dauer des Verfahrens, das Vollstreckungsverbot. Ausnahmen sind hier die absonderungsberechtigten Forderungen. Lieferanten, die einen längeren Eigentumsvorbehalt vereinbart haben. Anmeldung der Forderung: Der Insolvenzverwalter fordert alle ihm bekannten Forderungsinhaber auf, ihre Forderungen gegen den Schuldner zu melden. Der Schuldner ist zur Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter verpflichtet und hat ihm alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskunft zu geben. Alle die ihre Forderung nicht melden (zur Tabelle melden) werden im Insolvenzverfahren auch nicht berücksichtigt. Berichts- und Prüftermin: Im Berichtstermin gibt der Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Schuldners bekannt und erläutert, ob Aussicht auf Erhalt des Unternehmens des Schuldners im Ganzen oder zu Teil besteht.