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Mit der Vorlage des Einkommensteuerbescheides hat der Unterhaltspflichtige in der Regel seine Pflicht zur Auskunft über sein Einkommen noch nicht erfüllt. Erst in Verbindung mit der Einkommensteuererklärung kann der Unterhaltsberechtigte das unterhaltsrelevante Einkommen berechnen. Ausnahmen bestehen, wenn missbräuchliche Verwendung zu befürchten ist. Dies hat das OLG Brandenburg in einer grundlegenden Entscheidung in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren festgestellt (Beschluss v. 11. 2. 2015, 10 WF 7/15). Im Rahmen eines Scheidungsstreits hatte die Ehefrau Unterhaltsansprüche gegen ihren Ehemann geltend gemacht und zum Beleg für die Richtigkeit der Auskünfte des Ehemanns über die Höhe seines monatlichen Einkommens neben der Vorlage des Einkommensteuerbescheides auch die Vorlage der Einkommensteuererklärung verlangt. Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt | Recht | Haufe. Die ablehnende Entscheidung des Familiengerichts über den entsprechenden Verfahrenskostenhilfeantrag der Ehefrau hat das OLG nun aufgehoben. Ehemann verweigert die Vorlage der Einkommensteuererklärung Das OLG verwies wesentlich auf die Vorschriften der §§ 1580, 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Ja. Da für die Ermittlung möglicher Unterhaltsansprüche auch das Einkommen des Berechtigten heranzuziehen sind, muss auch dieser seine Einkünfte auf Verlangen offenlegen. Beim Unterhalt besteht die Auskunftspflicht also gegenseitig. Wie oft kann man den Unterhalt prüfen lassen? Ein Auskunftsanspruch besteht beim Unterhalt alle zwei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist kann jedoch im Einzelfall ebenfalls ein Anspruch geltend gemacht werden, wenn der Ersuchende glaubhaft machen kann, das der Auskunftspflichtige in der Vergangenheit wesentlich höhere Einkünfte erwirtschaftet hat. Welche Folgen kann eine Auskunftspflichtverletzung beim Unterhalt haben? Im Zweifel kann ein Gericht die Auskunft anordnen oder von dem Betroffenen eine Versicherung an Eides statt verlangen. Unterhaltsberechtigter verweigert auskunft beantragen. Es kann die erforderlichen Nachweise ggf. auch direkt gegenüber Arbeitgeber, Finanzamt & Co. einfordern. Nachhaltige Verstöße gegen die Auskunftspflicht bezüglich des Unterhalts oder eine falsche eidesstattliche Versicherung können dann unter Umständen auch strafrechtliche Folgen haben.
Danach ist der Unterhaltsschuldner verpflichtet, auf Verlangen des Unterhaltsberechtigten zur Höhe seiner Einkünfte Belege vorzulegen. Zwar hatte der Ehemann im konkreten Fall Arbeitgeberbescheinigungen und seinen Jahressteuerbescheid vorgelegt, er verweigerte jedoch die Vorlage der von der Ehefrau geforderten Einkommensteuererklärung. Unterhaltsberechtigter verweigert auskunft aus. Einkommensteuererklärung ist für die Unterhaltsberechnung erforderlich Das OLG stellte hierzu grundlegend fest, dass die Vorlagepflicht vom Gesetzgeber so ausgestaltet ist, dass die vorgelegten Belege es dem Unterhaltsberechtigten ermöglichen müssen, die Höhe des unterhaltspflichtigen Einkommens exakt zu bestimmen. Der Unterhaltsberechtigte müsse in die Lage versetzt werden, lediglich steuerlich relevante Abzugsposten zu erkennen und in das unterhaltspflichtige Einkommen einzubeziehen. Dies wird dem Unterhaltsberechtigten nach Auffassung des OLG oft erst durch den Abgleich von Steuerbescheid und Steuererklärung ermöglicht. Deshalb sei der Unterhaltspflichtige in der Regel auch zur Vorlage seiner Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Die Einsicht in die kompletten Buchhaltungsunterlagen ist damit nicht automatisch gestattet. Die Auskunftspflicht trifft beim Unterhalt beide Seiten! Die Auskunftspflicht beim Unterhalt ist jedoch kein einschneidiges Schwert. Da auch die Einkünfte des Unterhaltsberechtigten für die Berechnung der Unterhaltsansprüche heranzuziehen sind, muss dieser ebenso Auskunft über das eigene Einkommen erteilen. Kindergeld, Ausbildungsvergütung und andere regelmäßige Einnahmen können den Unterhaltsanspruch regelmäßig verringern. Was tun bei Auskunftsverweigerung über Einkünfte zur Unterhaltsberechnung? - Unterhalt - ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. ( 56 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 61 von 5) Loading...
Auf Antrag des anderen Beteiligten ist das Gericht in einem weiteren Schritt nun verpflichtet, gem. § 236 Abs. 2 FamFG Auskünfte bei Dritten einzuholen. Die Voraussetzungen des § 235 i. m § 236 Abs. 1 FamFG sind vom Antragsteller darzulegen. 5. Auskunftspflicht des Elternteils, der freiwillig Kindesunterhalt zahlt | Familienrecht. Ungleichbehandlung Bei wesentlichen Einkommensänderungen nach einem Vergleichsabschluss haben die Beteiligten eine wechselseitige Pflicht zur Rücksichtnahme und Information. Den Unterhaltspflichtigen soll eine (Schadenersatz-)Pflicht nur bei evident unredlichem Verhalten treffen (OLG Bremen FamRZ 00, 256). Daraus kann sich eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Verpflichtungsstatus beim Berechtigten ergeben. Dieser soll freiwillige und ggf. nicht zwingend anrechnungsfähige Zuwendungen Dritter offenbaren, deren Beachtung aber der Gerichtsentscheidung vorbehalten bleibt. Zudem kann er bei Erweiterung seiner Erwerbstätigkeit und Vereinbarung einer Probezeit verpflichtet sein, diese Änderungen mitzuteilen (OLG Bremen FamRZ 00, 256 [Schadenersatz des Unterhaltspflichtigen], OLG Koblenz FamRZ 02, 325 [LS: Mitteilung zum Probearbeitsverhältnis]; Niepmann/Seiler, a. a.