actionbrowser.com
Bild: Michael Bamberger Ob die Angabe des Gesellschafter-Geschäftsführers im Adressfeld genügt, klären wir heute. Unter der Rubrik "Aus der Praxis ‒ für die Praxis" greifen wir Kundenanfragen aus dem Bereich Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf und beantworten diese. Heute eine Frage zur korrekten Rechnungsstellung. Die Frage: Reicht es aus, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Adresse genannt wird? Ist der Firmennamen eine Pflichtangabe? Reicht es ggf., wenn die Rechnung an den Gesellschafter-Geschäftsführers (bei identischer Adresse) adressiert wurde? Vorsteuerabzug kommt wg. § 19 UStG nicht in Frage. Die Antwort: Fimennamen und Geschäftsführer nennen In einer Rechnung müssen sich der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen (§ 14 Abs 4 UStG, § 31 Abs. 2 UStDV). Abkürzungen oder Symbole ( z. Geschäftsbrief: Worauf muss ich achten? - Gründer.de. B. GmbH & Co KG) können verwendet werden, wenn ihre Bedeutung in der Rechnung oder in anderen Unterlagen eindeutig festgelegt ist (§ 31 Abs. 3 UStDV).
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren: Aus der Praxis - für die Praxis: Wann wie Gutscheine umsatzsteuerlich richtig eingestuft werden Schlagworte zum Thema: Rechnung
Die richtige Bezeichnung wäre hier aber "Inhaber". Stets müssen Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, auch das Registerblatt und das zuständige Amtsgericht angeben. Bei einer GmbH beispielsweise wäre hier immer auch der Geschäftsführer zu nennen. Neben den Kontaktdaten sollte auch immer auf die korrekte Wiedergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. ) geachtet werden. Auf Ausgangsrechnungen hat der leistende Unternehmer die finanzamtsbezogene Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke oder die Ust-IdNr. anzugeben. Kleinunternehmen müssen nach § 19 UStG die Steuernummer für Ertragsteuerzwecke nennen. Unterschriftengestaltung: So unterschreiben Sie Geschäftsbriefe korrekt - wirtschaftswissen.de. Die USt-IdNr., welche mit den Buchstaben "DE" beginnt, ist der Steuernummer, welche durch zwei Schrägstriche ( xxxx / xxxx / xxx) gekennzeichnet ist, vorzuziehen. Letztere dient strenggenommen nur als eigener Ausweis dem Finanzamt gegenüber und könnte von Dritten missbraucht werden. Bei Geschäftsbriefen ist die USt-IdNr. oder Steuernummer grundsätzlich keine Pflichtangabe.
Beispiel: Mündliche Absprachen Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich, wenn er sich bei mündlichen Vertragsverhandlungen, die zu einem mündlichen Vertragsabschluss führen, mit seiner privaten Visitenkarte ausweist, die keinen Hinweis auf die tatsächliche Haftung enthält (LG Wuppertal, Urteil vom 20. 4. 2001, 1 O 256/00). Stimmt der "Vertragspartner"? Es gibt immer wieder Fälle, in denen der den Vertrag unterschreibende Geschäftsführer persönlich in die Haftung genommen wird, z. dann, wenn die GmbH insolvent ist und Mietschulden bestehen. Der Vermieter versucht dann mittels Vorlage des vom Geschäftsführer unterschriebenen Mietvertrages zu beweisen, dass der Vertrag nicht mit der GmbH angeschlossen wurde. Praxis-Tipp: Beachten Sie, dass die GmbH im Vertrag korrekt als Vertragspartner genannt ist, setzen Sie vorsichtshalber in Ihnen vorgelegten Verträgen immer den Firmenstempel neben Ihre Unterschrift bzw. Pflichtangaben geschäftsbrief gmbh & co kg kg company. unterschreiben Sie mit Unterschrift + "für die X-GmbH". EXKLUSIV: Jetzt zum Newsletter anmelden und gratis Online-Schulung im Wert von 49, 95 € sichern!
In manchen Handwerksbetrieben ist es aber gar nicht üblich, immer Rechnungen zu… Haben Sie als Unternehmer auch immer wieder Ärger wegen Rechnungen, die nicht in voller Höhe bezahlt werden? Das ist keine Seltenheit: Viele Kunden… 04. 22 Jeder Brief, der Ihr Haus verlässt, macht Eindruck beim Empfänger - hoffentlich einen guten! Moderne Formulierungen entstauben Ihre Geschäftsbriefe. Artikel lesen
Was muss rein? Die Gestaltung des Geschäftsbriefes wird nach DIN 5008 geregelt. Die DIN-Norm enthält dabei Empfehlungen zum Design, nicht aber zu den Inhalten. Sie gibt also Gestaltungshinweise unter anderem zu den Seitenrändern, der Schriftgröße und Schriftart. Pflicht ist DIN 5008 nicht, jedoch unterstützt die Norm dabei, einen ordentlichen und anerkannten Brief zu erstellen. Was jedoch nicht jedem frei überlassen wird, sind bestimmte Pflichtangaben in einem Geschäftsbrief. Hier gibt es gesetzliche Vorschriften. Dazu lesen Sie im übernächsten Abschnitt. Allgemeiner Aufbau Ein gut gestalteter und ordentlicher Geschäftsbrief kann Freelancern als Aushängeschild dienen. Welche Pflichtangaben müssen in ein Angebot? - Vamdo. Wie sollte er also aufgebaut sein, damit er positiv anerkannt wird? Logo des Absenders im Briefkopf Name und Adresse des Empfängers Infobox z. B. mit Kontaktdaten des Absenders, Datum, Kundennummer Betreff Inhalt des Briefes Seitenzahl Fußzeile für weitere Angaben Der Geschäftsbrief ist nach DIN 5008 formgerecht gestaltet.