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2009 um 10:44:14 (Zitat von: KTMschnee) klar stimmt das! 01 ist der verursacher... 02 der geschdigte. natrlich nur nach beurteilung der polizei nach der sichtung des unfallortes und den aussagen beider parteien und ggf. zeugen! natrlich ist das anfechtbar und eine richter klrt die entgltige schuldfrage, wenn der verursacher das anders sieht und dementsprechend reagiert bzw. aussagt. Unfallmitteilung polizei 01 und 02 youtube. trotzdem ist die aussage der polizei, dass du nach ihrer ansicht der geschdigte bist (also "02" auf deinem kleinen zettelchen), erstmal gut!!!! Bearbeitet von: copy am 01. 2009 um 13:38:52
Denn die Quoten der Versicherer passen sich dem Richterrecht relativ nah an. Die Beweise sind die gleichen, die Zeugen sind die gleichen und die Parteien sind die gleichen. Also wird eine Klage nicht immer das gewünschte Ergebnis bringen. Aber gespannt bin ich mal darauf, wie du und FranCa begründen wollen, dass die Versicherungen hier als Gewinner rausgehen. Und komm mir jetzt nicht wieder mit abgedroschenen BILD-Stammtisch-Phrasen. Es gibt in diesem Fall nur zwei "Gewinner": die Werkstätten (logisch, weil die ja von Reparaturen leben, egal wer zahlt) und den Gegner (sofern Alphalpha wirklich unschuldig ist). #18 Versicherungen (logisch, weil die ja von den Versicherugsbeiträgen leben). Besser also wenn zwei Verträge hochgestuft werden). Am Ende des Jahres sollte bei einer Versicherung ein Überschuss erwirtschaftet sein um die Aktionäre zu befriedigen. POL-BO: Unfall - Jugendlicher möglicherweise verletzt | Presseportal. Ist ja auch ok! Das funzt nur, wenn mehr eingenommen wird als ausgegeben wird. Also zahlen Versicherungsnehmer mehr, als zur Regulierung von Schäden nötig ist.
Ersteller dieses Themas Mitglied seit: 03. 09. 2008 Rietberg Deutschland 33 Beiträge Ich habe eine Frage zu dem Wert der Unfallanalyse durch die Polizei: Letzte Nacht hatte ich einen Autounfall. Natrlich wurde sofort die Polizei gerufen. Nach Beurteilung der Polizei, bin ich unschuldig und mein Unfallgegner hat den Unfall verursacht. Allerdings ist der Unfallgegner nicht einverstanden damit und meldet mich als Unfallverursacher. Muss ich berhaupt etwas befrchten? Ich bin mir sicher, dass ich unschuldig bin und die Polizei hat das ja auch besttigt. Ist an dem Unfallbericht der Polizei berhaupt zu rtteln? Unfallmitteilung polizei 01 und 02 1. Mitglied: seit 2005 Hallo Ge46org, schau mal hier (klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wert des Unfallberichts durch die Polizei??? "! Gru hnliche Beitrge Die folgenden Beitrge knnten Dich ebenfalls interessieren: Da bin ich mir jetzt nicht sicher, aber so weit ich wei hat die Polizei nix zu sagen, wer schuld ist und wer nicht. Die nehmen die Aussagen der Parteien auf und notieren eventuelle Zeugen, mehr nicht.
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