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Geschichte des Rechts Die europäische Rechtstradition baut unter anderem auf dem römischen Recht auf. Deutsches Recht, österreichisches Recht und schweizerisches Recht sowie Europarecht sind weitere Bereiche mit Bezug zu aktuellen Rechtsprechung im deutschsprachigen Raum. Neben der orientalischen Antike sind auch das Recht im klassischen Griechenland, die jüdische Rechtstradition der Bibel sowie das islamische Recht sind weitere wichtige Bereiche der Geschichte des Rechts, die für Historiker und Juristen gleichermaßen von Interesse sind. 1. Studium der Rechtsgeschichte Die Rechtsgeschichte zu kennen, ist eine der wesentlichen Voraussetzungen zum verständnis heutigen Rechts. Geschichte des strafrechts video. Das Jura-Studium sollte sich daher auch in heutigen Zeiten nicht auf das Auswendiglernen von Texten beschränken, sondern ein grundlegendes und umfassendes Verständnis des Rechtssystems und seiner Geschichte aufbauen. 1. 1 Einführung in die Geschichte des Rechts nach Rechtsgebieten und Epochen Für den angehenden Juristen, der sein zukünftiges Spezialgebiet anhand ausgewählter Literatur vertiefen möchte, empfiehlt sich eine differenzierte Einführung in die Rechtsgeschichte aus der Sicht eines ganz bestimmten Rechtsgebiets, beispielsweise eine Einführung in die Strafrechtsgeschichte oder in die Geschichte des öffentlichen Rechts.
Beck Verlag, München 2002 Stolleis, Michael: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. 3 Bände, München 1988-1999 Rechtsgebiete Strafrecht Arbeitsrecht Familienrecht ( Scheidung Unterhalt) Erbrecht Urheberrecht Vertragsrecht Zivilprozessrecht Internetrecht Wettbewerbsrecht Medienrecht und Presserecht Allg. Zivilrecht Versicherungsrecht Rechtsgeschichte von der Epoche vor der Rezeption bis heute Straftatbestände und Sanktionen vom Mittelalter bis zur Neuzeit Kontakt und Impressum für diese Domain: Impressum | Datenschutzerklrung
Ein Meilenstein juristischer und politischer Geschichte ist zweifellos die Französische Verfassung sowie der spätere Code Napoleon, der einen wichtigen Einfluss auf das Bügerliche Gesetzbuch (BGB) hatte, das bis heute eine der Säulen der deutschen Rechtsprechung darstellt. 1. 2 Studium der Geschichte des Rechts anhand historischer Werke Wer die Rechtsgeschichte verstehen und tiefer in ihre Problematik eindringen möchte, kommt nicht umhin, zumindest einige Standardwerke der historischen Rechtsliteratur zu lesen. Juristen wie der Strafrechtsexperte Eberhard Schmidt haben die Geschichte des Rechts maßgebend mitgeprägt und haben ihre Spuren auch in der heutigen Rechtsprechung und Lehre hinterlassen. Das StGB – Die Entstehungsgeschichte. Eberhard Schmidt: Einführung in die Geschichte des Strafrechts Eberhard Schmidt gilt bis heute als einer der wichtigsten Experten des deutschen Straftrechts seiner Zeit. Seine Werken "Der Arzt im Strafrecht", "Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege" und "Lehrkommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz" werden noch heute gelesen.
Undenkbarkeiten - gar nicht lange her Das damalige Strafgesetzbuch enthielt wie eine Selbstverständlichkeit noch die Todesstrafe. Doch auch in diesen Jahren bröckelte langsam diese Selbstverständlichkeit: Nur selten wurden Todesurteile ausgesprochen und Todesstrafen vollstreckt. So entwickelte sich auch das Sprichwort "So schnell schießen die Preußen nicht. Geschichte des strafrechts tour. " Auch war im preußischen StGB die Art und Weise der Hinrichtung deutlich humaner ausgestaltet als zuvor: Während in der Vergangenheit die Urteile durch öffentliches Rädern, Verbrennen und Erhängen vollstreckt wurden, verliefen die Hinrichtungen nun abgeschieden und durch Enthauptung mit der Guillotine oder dem Beil. Noch im 19. Jahrhundert begannen die ersten Versuche die Todesstrafe abzuschaffen und häufig wurden Todesurteile von den damaligen Herrschern durch Begnadigung wieder aufgehoben. Doch erst mit Art. 102 GG wurde die Todesstrafe 1949 deutschlandweit abgeschafft. Neben den üblichen Strafarten, wie wir sie heute kennen, enthielt das damalige Strafgesetzbuch noch sogenannte Ehrenstrafen: Darunter fällt das an den Pranger stellen oder der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, was zur Folge hatte, das die bestrafte Person, von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen wurde oder es ihr verboten war, Familien- und Vormundschaftsrechte auszuüben und die Landesfarben Preußens zu tragen.
Str afr echtsg eschicht e Selbsthilf e und Int eresse nausgleich in einer prot ostaatlic hen Gemeinschaf ohne Str afr echt Fe hdewesen (Frühmitt e lalter) Die F ehde war die K o nfliktaus tragung bis in die Neuz eit, bewaffnet e Gruppen kä mpfen geg eneinander. Dabei g ab es Kamp fverbände, der Stärk ere hatt e Recht. Es w ar aber k ein Bürg erkrieg, da k ein Staat ex i stierte. Me ist kä mpfen S ippen gegeneinander. Sie musst e gewissen Reg eln f olgen, die sich nach dem Ge wohnheitsrecht rich teten. Geschichte des strafrechts et. So musst e die F eindschaf und die Kamp fhandlung angekündig t wer den. Die T ötung unschuldiger w ar verbot en. Das Niederbr e nnen von Häusern und das V erwüst en von Land war jedoch erlaubt. W ährend der F ehde musst e der Frieden in der Kir che, im Hause, beim Gang zur Kir che, bei der Rückk ehr von der Kirch e, beim Gang zum Gericht st ermin und bei der Rückk ehr vom Gerichts termin beachtet werd en. Man musst e fehdef ähig sein, dies waren P ersonen die k ampff ähig waren, Ba uern war e n dies anf angs, spät er nicht mehr, musst en dann ihren Grundherrn fr agen, Fr auen, Juden und Klerik er war en nicht f ehdefähig.