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Bin seit anfang letzten Jahres Krank gschrieben, hab jetzt von mir aus eine reha beantragt musste dann laut LVA zum Gutachter der die Reha befürwortet. Kann ich dadurch jetzt mit einer Zusage rechnen oder ist das immer noch ungewiss? 1 Antwort Kann ich dadurch jetzt mit einer Zusage rechnen oder ist das immer noch ungewiss? Gutachter befürwortet rehabistanbul. Ich denke, Sie können mit einer Zusage rechnen. Denn entweder der Rententräger gibt sofort eine Zusage oder er wei9ß es nicht genau und lässt es daher vom Gutachter überprüfen, wie es hier derfall war. Um ganz sicher zu gehen, rufen Sie beim Rententräger nach und fragen Sie, wann Sie mit einer Reha rechnen können. MfG Johnny
Gutachter | rheuma-online Erfahrungsaustausch july1962 Registrierter Benutzer Registriert seit: 3. November 2011 Beiträge: 8 Zustimmungen: 0 Ort: NRW Hallo, habe eine Kur beantragt und muss nun zum Gutachter, welche Fragen kann und wird er stellen, hat jemand ERfahrungen? habe chronische Polyathritis und ischialgie angeben, beides gleich schlimm, obwohl mit Cortison ich bei cp keine Schmerzen mehr ich eine chance eine Kur zu bekommen, möchte so gerne an die Nordsee, darf ich das angeben, wo gibt es gute Rheas. LG july Kecky 19. Februar 2010 477 An der Oder Hallo July62, als chronisch Krank zählt man, wenn die Beschwerden mind. 6 Monate anhalten. Gutachter befürwortet rehabistanbul.com. Also kannst du alle 2-4 Jahre eine Kur beantragen. Wünsche bezüglich des Ortes können gestellt werden, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Ich habe mir immer 2 Reha-Kliniken raus gesucht(Internet) die auf das Krankheitsbild spezialisiert sind, eine habe ich dann bekommen. Der Gutachter wird dich nach den Einschränkungen im Beruf bzw. Tagesablauf fragen und dich genau unter die Lupe nehmen.
Der Patient verarbeitet noch die ungünstige Prognose seines Arztes. Und dann ist noch die nächste Hiobsbotschaft zu bewältigen: Die Krankenkasse fordert ihn auf, bei der Rentenversicherung (RV) einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen. Das Formular dafür ist gleich beigefügt mit einem fetten Stempelaufdruck: Eilantrag. Sollte der Antrag nicht gestellt werden, wird mit dem Verlust des Krankengelds gedroht. Eigentlich ist der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (kurz: Rehabilitations- oder Reha-Antrag) eine gute Sache. Schließlich geht es darum, die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, die Existenz zu sichern und den Versicherten wieder an die Arbeit zu bringen. Reha wegen unterschiedlicher Krankheiten | Ihre Vorsorge. Die Interessen der Krankenkasse und des Versicherten sind aber oft höchst unterschiedlich. Einerseits ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, den Krankengeldbezug zu begrenzen und frühestmöglich zu beenden. Andererseits möchte der Versicherte seinen Krankengeldanspruch ausschöpfen und eigene Pläne hinsichtlich seiner Zukunft verwirklichen.