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Für diese ist entscheidend, ob der neue Sitz sich im selben oder in einem anderen Registerbezirk befindet. Es wird also gefragt, ob der Kanton gewechselt wird. Wird der Registerbezirk gewechselt, verlangt das Handelsregister die beglaubigten Unterschriften der anmeldenden Personen. Beim Handelsregister müssen zudem die öffentliche Urkunde und die nachgeführten beglaubigten Statuten eingereicht werden. Nicht mehr erforderlich, ist durch die Aufhebung von Art. 123 Abs. 2 lit. a HRegV mit Wirkung seit 1. Januar 2021, dass zusätzlich die beglaubigten Statuten des bisherigen Sitzes eingereicht werden. Andere Mutationen Netnotar bietet Ihnen auch die Möglichkeit andere Mutationen wie der Verzicht auf Revision und die Vollliberierung vorzunehmen. Sie können Ihre Gesellschaft zudem mit Hilfe von Netnotar liquidieren. Auf Anfrage unterstützen wir Sie auch bei anderen Statutenänderungen. Sitzverlegung - Änderung von Sitz und Domizil bei einer AG oder GmbH. Besuchen Sie bei Interesse unsere Homepage. * zuzüglich 7, 7% MWST und amtliche Gebühren
Anm. Kunkel, jurisPR-HaGesR 2/2014 Anm. 3 [ ↩] KG, a. a. O. 151 [ ↩] vgl. MünchKomm-HGB/Krebs, 3. 40; Joost, ZIP 1992 463, 465 [ ↩]
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Noch anders ist zu berechnen, wenn es keine Sitzverlegung war, sondern lediglich die Geschäftsräume der GmbH verlegt worden sind (also Umzug von der A-Straße in die B-Straße innerhalb des gleichen Gerichtsbezirkes) und sich damit auch die Anschrift ändert, unter der die GmbH für das Gericht postalisch erreichbar zu sein hat. Dafür braucht es keinen Gesellschafterbeschluss, die neue Adresse muss lediglich beim Handelsregister angemeldet werden. Dafür gilt ein Geschäftswert von 5. 000 €, die Anmeldung kostet aber auch hier mindestens 30 €. Notarkosten sitzverlegung gmbh www. Das mit den Geschäftswerten steht in den §§ 105 und 108 GNotKG. -- Editiert von salkavalka am 30. 2015 19:41 # 3 Antwort vom 1. 6. 2017 | 20:34 Von Status: Beginner (74 Beiträge, 24x hilfreich) Mir hat ein Notar für eine einfach Adressänderung 129, 15 abgeknöpft (Angesagt waren 70) # 4 Antwort vom 6. 8. 2018 | 18:42 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 3x hilfreich) Wie sieht es aus, wenn jemand mit einer GmbH in eine andere Stadt, also in einen neuen Bezirk zieht.
Die Handelsregistergebühren für die verschiedenen geschilderten Fälle betragen regelmäßig zwischen 30 und 140 Euro. Die Notargebühren betragen je nach Anmeldung zwischen 45 und 500 Euro. Eine Nichtanmeldung der geänderten Geschäftsanschrift kann mit Zwangsgeldern von bis zu 5. 000 Euro durch das Registergericht geahndet werden ( § 14 HGB). Finanzamt informieren Bei einem Umzug muss dem bisher zuständigen und dem neuen Finanzamt umgehend die neue Betriebsanschrift mitgeteilt werden. Das bisher zuständige Finanzamt gibt die Steuerakten von Amts wegen an das nun zuständige Finanzamt ab. Hierbei kommt es aufgrund des Zuständigkeitswechsels zur Änderung der Steuernummer. Notarkosten sitzverlegung gmbh. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer bleibt hingegen bestehen. Sozialversicherungsträger benachrichtigen Den Krankenkassen als Einzugsstellen der Sozialversicherungsbeiträge ist die neue Betriebsanschrift ebenfalls mitzuteilen. Berufsgenossenschaft informieren Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte ist auch der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft ein Umzug zu melden und die neue Adresse mitzuteilen.