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5 Ausgestaltung der Regionalplanung I. 6 Verwirklichung der Regionalplanung I. 7 Grundelemente des regionalen Raumordnungsplans II. Ziele und Grundsätze der Raumordnung II. 1 Allgemeine Grundsätze zur Entwicklung der Region Trier II. 2 Siedlungsstruktur II. 3 Freiraumstruktur II. 4 Infrastruktur II. 5 Raumwirksamkeit von Finanzströmen III. Gender-Check IV. Strategische Umweltprüfung Abkürzungs- und Fundstellenverzeichnis Kernaussagen Der Regionale Raumordnungsplan (ROP) konkretisiert das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) auf Ebene der Region. Regional raumordnungsplan trier en. Der ROP Trier stammt aus dem Jahr 1985, es folgte eine Teilfortschreibung im Jahr 1995. Eine Neuaufstellung ist anvisiert. Der Entwurf für die Neuaufstellung stammt aus dem Jahr 2014. Im Jahr 2017 erfolgte eine Fortsetzung der Bearbeitung von Stellungnahmen zum Entwurf des neuen Regionalplans (ROPneuE) (siehe Planungsgemeinschaft Region Trier 2017, S. 8). In einer Ergänzung des Entwurfs aus dem Jahr 2018 wird unter "Ziele und Grundsätze der Raumordnung" neben dem Ziel der Entwicklung der überregional angestrebten GPMR im regionalen Maßstab die Etablierung der Stadt Trier als Regiopole in einer Regiopolregion Trier erläutert.
Inhalt: insbesondere: Ziele + Grundsätze der Landesplanung; u. a. auch: Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen Rechtsnatur: Das Gesetz gibt für die RROP in Rheinland-Pfalz keine Rechtssatzform (Bsp. : Satzung) vor. Regionaler Raumordnungsplan Region (ROP) Trier | Border Studies. Gleichwohl entfalten die in einem RROP enthaltenen "Ziele" kraft Gesetzes Bindungswirkung. Räumlicher Geltungsbereich: Jeweilige Planungsregion (im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord: (1) Region Mittelrhein-Westerwald, (2) Region Trier sowie (3) Teilbereich der Region Rheinhessen-Nahe). Windenergie: Die RROP sollen das LEP IV konkretisieren, also u. Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausweisen und die bisherigen Ausschlussgebiete für WEA, die nicht mehr in der LEP IV-Teilfortschreibung vorgesehen sind, aufheben. Ganz wesentlich ist der Konkretisierungsauftrag der Regionalplanung für die landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften. Eine abschließende regionalplanerische Standortkonzeption und Steuerung der Windenergie ist nach der LEP IV-Teilfortschreibung nicht mehr zulässig.
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