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#1 Hallo zusammen, mal wieder eins der tollen Nachbarthemen: Unser Nachbar hat einen Nadelbaum in ca. anderthalb Meter zur Grundstücksgrenze frisch gepflanzt. Zum einen aus meiner Sicht zu nah zur Grenze, zum anderen konträr zu dem, was der Bebauungsplan erlaubt. Erlaubt sind standortgerechte Laubbäume, ausnahmsweise Wacholder, Fichte, Bergkiefer, Waldkiefer oder Eibe. Sein Baum ist keiner der genannten Arten zuzuordnen. Ich bin schon auf ihn zugegangen, mit der Bitte, den Baum zumindest ein Stück von der Grenze nach hinten zu versetzen, bis jetzt mit mäßigem Erfolg, es wäre ja sein Garten, da könne er tun und lassen was er will. Nun ja, ich würde die nette Schiene jetzt gerne noch einen Moment lang weiter fahren, aber wenn keine Einsicht einkehrt, würde ich dann doch noch mal einen anderen Weg einschlagen wollen. Schottergärten verboten: Was Gärtner jetzt wissen müssen - Mein schöner Garten. Zwei Fragen aus meiner Sicht: - Der Verstoß gegen den Abstand, der nach Hess. Nachbarrechtsgesetz für den Baum rund 4 Meter betragen müsste, kann bis zu fünf Jahre nach Pflanzung beanstandet werden?
Baumbepflanzung gem. Bebauungsplan Diskutiere Baumbepflanzung gem. Bebauungsplan im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Liebe Bauexperten, für unser Baugebiet gibt es einen Bebauungsplan, der ziemlich detaillierte Angaben zur Bepflanzung mit Bäumen macht (z. B.... Dabei seit: 19. 11. 2008 Beiträge: 42 Zustimmungen: 0 Beruf: Dipl. -Bw. Ort: München Liebe Bauexperten, Angaben zur Bepflanzung mit Bäumen macht (z. B. ein Baum je angefangene 300 qm Grundstücksfläche). Teilweise sind die Standorte der Bäume im Bebauungsplan eingezeichnet. Aktueller Stand: Kaum einer der Grundstückseigentümer scheint sich an diese Vorgaben zu halten. Finde ich schade, da das Neubaugebiet deswegen mehr einer Betonwüste ähnelt als einem Wohngebiet. Haben die Behörden i. d. R. ein Auge auf die Einhaltung solcher Vorgaben? Ich würde da ungern selbst aktiv werden und mich gleich mal bei allen Nachbarn unbeliebt machen Schöne Grüße toto 21. 03. 2008 543 59 Straßenbauermeister Kreis Soest Ist bei uns nicht anders... Verstoß gegen bebauungsplan bepflanzung garten. Jeder hat sich den Gratis-Baum von der Gemeinde geholt und danach wurde der Kreativität freien Lauf gelassen... 16.
Diese Maßnahmen sind von der Gemeinde in einem Pflanzgebot nach § 178 BauGB zu präzisieren. Art, Umfang und Standort werden dabei durch den ursprünglichen Bestand bestimmt und begrenzt. Maßstab ist die Gleichwertigkeit der Ersatzpflanzung. ( BVerwG, Urteil v. 8. 10. Laut Bebauungsplan unzulässige Hecke gepflanzt Nachbarschaftsrecht. 2014, 4 C 30. 13, ZfBR 2015, 158 und BauR 2015, 450) Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla Bebauungsplan sind als Einfriedungen lediglich Staketen- und Maschendrahtzäune gestattet. Die Errichtung einer Mauer ist im Bebauungsplan NICHT explizit untersagt. Wie bereits oben geschrieben sehe ich unsere freistehende Mauer auf unserem Privatgrund nicht als Einfriedung. 7. 4. 2021 von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg Guten Tag, in dem für unser Grundstück gültigen Bebauungsplan steht folgendes: 2. Gestalterische Anforderungen an die Grundstücke 2. Verstoß gegen bebauungsplan bepflanzung von. 1 Einfriedungen Im Allgemeinen Wohngebiet sind Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen als Laubhecken bis 1, 5 m Höhe zulässig.... Bedeutet das, dass ich nur Laubhecken, Zäune aus Drahtgeflecht und Holzzäune als Einfriedung benutzen darf, oder kann der Zaun auch aus anderem Material sein? 28. 11. 2016 Da der Zaun rund um unser Grundstück dem Bebauungsplan nicht entspricht wurden wir aufgefordert eine Baugenehmigung mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beantragen....
Hier ist dann häufig noch eine Genehmigung weiterer öffentlicher Stellen wie beispielsweise der Bezirksregierung oder Naturschutzstellen erforderlich. In jedem Fall sollte der Bauherr spätestens mit dem Bauantrag auch den Antrag zur Baum- oder Strauchfällung stellen.
Ein Versuch mag es wert sein. Aber der Klageweg, um Bauamt/Gemeinde zum Einschreiten zu zwingen ist teuerer und der Ausgang ungewisser, als dann die direkte Klage gegen den Nachbarn wegen Verstoss gegen das Nachbarrecht. Signatur: Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu muss auch m. d. Justiz rechnen - D Hildebrand # 7 Antwort vom 20. 4. 2020 | 18:58 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Wie kann man nur immer so auf die Nachbarn losgehen! Man sollte froh über eine Hecke sein, die dort sicher seit Jahren natürlich gewachsen ist. Warum will man sowas nur immer "kürzen" nur weil man das Recht dazu hat. Ich hoffe, das Ganze wird ein Schuss in den Ofen, bzw. ist es bereits geworden... # 8 Antwort vom 6. Verstoß gegen bebauungsplan bepflanzung urnengrab. 5. 2020 | 17:24 Von Status: Schüler (163 Beiträge, 45x hilfreich) @go5878778 Und dafür hat man sich extra angemeldet um einen3 Jahre alten Therd auszugraben, hast wohl ein Therdausgrabegerät, oder? Signatur: Das ist mein Rechtempfinden!! Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!