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Gefragt von: Leni Singer sternezahl: 4. 2/5 ( 10 sternebewertungen) Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wie hoch ist die Geldstrafe bei falscher eidesstattlicher Versicherung? Falsche Eidesstattliche Versicherung: Strafe Eine falsche Versicherung an Eides Statt wird mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Wann ist eine eidesstattliche Versicherung falsch? Abgegeben ist die eidesstattliche Versicherung bei mündlicher Erklärung mit der vollständigen Entäußerung des Erklärenden gegenüber der Behörde (vgl. Fischer, StGB, § 156 Rn.... "Falsch" im Sinne des § 156 StGB ist die eidesstattliche Versicherung, wenn sie eine falsche Aussage bekräftigt. Was bedeutet für mich die eidesstattliche Versicherung? Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung.
Vorgeschichte: vor ca. vier Jahren Trennte ich mich einvernehmlich von meiner Ehefrau da die Beziehung zerrüttet war. Die Kinder 7 + 12 blieben bei ihr. Da meine Firma zu diesem Zeitpunkt konjunkturbedingt auch in finanziellen Schwierigkeiten war, musste ich diese aufgeben. Es folgten eidesstattliche Versicherung, Privatinsolvenz etc. Ergebnis derzeit etwa 50. 000 Schulden. Falsche eidesstattliche Versicherung??? Vor ca. 3 1/2 Jahren lernte ich meine derzeitige Verlobte kennen und wir wohnen seit diesem Zeitpunkt zusammen. In dieser Zeit kam ein Obergerichtsvollzieher unangemeldet vorbei, um von mir die eidesstattliche Versicherung zu bekommen. Er stellte mir entsprechende Fragen, die ich auch wahrheitsgemäß beantwortete. Leider hatte er nur einen Laptop (ohne Drucker) dabei und konnte das Protokoll seiner Arbeit nicht ausdrucken. Er sagte mir, dass ich aus diesem Grund einige Tage später in sein Büro kommen solle und dann das Protokoll lesen und unterzeichenen kann. Ich kam zum vereinbarten Termin in sein Büro und wollte nun endlich lesen, was dieser Mensch während seines Besuches protokolliert hat.
2021 Rechtsanwältin Maria Anwari LL. M. "… die notwendige eidesstattliche Versicherung. Diese Gebühren kann der Erbe sich bei Vorlage eines notariellen Testaments häufig sparen. Allerdings gilt das nicht, sofern Erbstreitigkeiten bei Immobilienvermögen …" 01. 2020 Rechtsanwältin Hülya Senol "… der strafrechtlichen Relevanz einer falschen eidesstattlichen Versicherung als besonders effektiv: Wurde diese Erklärung vorsätzlich bzw. fahrlässig falsch vor Gericht abgegeben, so kann der Ehegatte gemäß § 156 …" 15. 10. 2020 Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse "… § 35 und § 46 GmbHG auskunftspflichtig. Der Geschäftsführer kann sich seiner Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auch nicht durch Amtsniederlegung entziehen. Im Folgenden soll einmal …" 08. 09. 2020 Rechtsanwalt Elvis Jochmann "…. Im Rahmen des Antrags muss eidesstattlich versichert werden, dass die Angaben richtig sind. Bei falschen Angaben kommt daher eine Strafbarkeit wegen (fahrlässiger) Versicherung an Eides statt gem …" 16.
Die Vorlage einer Abschrift genügt nicht, und zwar selbst dann nicht, wenn diese von einem Rechtsanwalt beglaubigt ist. Liegt das Original nicht vor und fehlt es deshalb letztlich an der (möglichen) Strafbarkeit, mindert dies den Wert der eidesstattlichen Versicherung in der Regel erheblich. Die eidesstattliche Versicherung schlicht per Fax zu übermitteln wäre deshalb zwar trotz § 130d ZPO zulässig, aber wenig zweckmäßig. Weiterführende Links: » Elektronischer Rechtsverkehr 1. Möglichkeit: "Glaubhaftmachungskette" Ein praktisch gangbarer und oft ausreichender Weg kann es insoweit sein, wenn die Prozessbevollmächtigte eine digitale Kopie der eidesstattlichen Versicherung vorlegt. Noch runder wird es, wenn diese versichert, dass ihr die eidesstattliche Versicherung schriftlich vorliege, zusammen mit der Ankündigung, diese bei Bedarf sofort vorzulegen. Da das Beweismaß im Rahmen des § 294 ZPO reduziert ist, kann dies bereits zur hinreichenden Überzeugungsbildung und damit zur erfolgreichen Glaubhaftmachung ausreichen, insbesondere in Eilverfahren, die ohnehin im Ansatz auf einer summarischen Prüfung beruhen.