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Wenn meine Annahme richtig ist, dann würde ich mir von der Gemeinde auf meinem Grund & Boden nicht so dreinreden lassen, wenn kein Nachbar betroffen ist. Die Absturzsicherung würde ich dort aufstellen, wo es für Dich passt und seinen Zweck erfüllt - es geht ja um keine Grundgrenze. Für eine stichhaltige Rechtsbeurteilung braucht es mMn genauere und bevorzugt schriftliche Informationen. Für mich klingt die Schilderung nach Missverständnissen - auf beiden Seiten. Wenn dir ein Zaun nicht reicht und du gerne Beton hättest, es gibt doch auch "Zäune" aus Betonelementen, die in Betonsteher eingeschoben werden. Das wird nachträglich auf die fertige Betonmauer montiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht zulässig wäre! Gruß GKap Danke. Stützmauern und Geländeveränderungen muss man angeblich bewilligen lassen. Stützmauer 1m hochschule. Es kommt auch ein kleines Nebengebäude, welches ich auch Bewilligen lassen muss. Somit hätte ich alles in einem gleich angezeigt und bewilligt. Ich wäre auch der Meinung geweseen, dass ich z.
zulässigen 1, 50 m laut Bebauungsplan überschritten. Vielen Dank an alle Beteiligten. D. h. ich kommen nich umhin, auf die Mauer etwas anderes aufzusetzen. Mir persönlich hätte eine einheitliche Mauer besser gefallen. Hat ein Bürgermeister hier Spielraum eine Ausnahme zu machen oder braucht man ihn erst garnicht zu fragen? Etwas gut hätte ich, da eine Böschung auf Straßenseite das Jahr zuvor abgeflacht wurde und ich mit dem Zaun zurück gewichen bin. user3032 schrieb: Hat ein Bürgermeister hier Spielraum eine Ausnahme zu machen oder braucht man ihn erst garnicht zu fragen? Er muß sich an die Bauordnung halten, aber ev. Stützmauer 1m hoch gold. kann er (oder jemand von der Bauabteilung oder Kenntnissen der Bauordnung) helfen eine Lösung zu finden, die erlaubt ist. zb. einen Zaun mit fixen Sichtschutz (Plane), das hält den Dreck und Laub wahrscheinlich auch großteils zurück wie eine Mauer und ist nicht wartungsintensiv. Danke, ich kenne mich aus! Hat mir sehr geholfen! Ich dachte erst die Gemeined ist übergenau und fühlte mich ehrlichgesagt auch etwas vera*****... Jetzt möchte ich doch noch einmal darauf zurück kommen.
Es geht nicht um eine Gartenmauer mit 1m Höhe, sondern um eine Stützmauer, die als Einfriedung dient. Über dem Boden wird diese Stützmauer ca. 30cm rausschauen. Stützen soll sie aber ca. 0, 8m Niveauunterschied zwischen zwei Grundstücken. Superstruppi schrieb: Es geht nicht um eine Gartenmauer mit 1m Höhe, sondern um eine Stützmauer, ja so hab ichs mir eh gedacht. oben ist die skizze für dei mauer. bei 80cm niveaunterschied sollte das so aussehen. ob dei mauer oben 30 rausschaut ist fürs fundament egal. entscheidend sind die 80cm niveauunterschied. Hallo, ich bin hier neu in diesem Forum. Hat wer Erfahrung mit Stützmauern. Ich hätte gern eure Meinung zu meinem Fall. Wir haben ein Wohnhaus in in leichter Hanglage. Das darunterliegende Grundstück wurde verkauft und der neue Nachbar hat die vorhandene Böschung um ca. 2. Stützmauer bauen - Die 5 besten Anleitungen. 50 Meter abgegraben. Der Niveau Unterschied beträgt jetzt 2. 50 Meter. Zur absicherung unseres Grundstückes hat er eine Stützmauer aus unförmigen 1-1, 5 Meter großen Natursteinen gebaut.
Stützmauer 1008 Cortenstahl Material: Cortenstahl Oberfläche: Edelrost Abmessungen: Länge ca. 1000mm Verarbeitung: Stützmauer 1008 aus Cortenstahl – zwei Aufbauvarianten, zum Hochwasserschutz geeignet, mit ganzem Set kombinierbar. Hersteller: Inkl. Mwst., exkl. Versandkosten * Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Lieferbedingungen sowie den allgemeinen Zahlarten. Stützmauer 1m hoch 90. Die Produktbilder können gegebenenfalls leicht vom gelieferten Produkt abweichen. ** Das von Ihnen ausgewählte Produkt wird nach Ihren Angaben (Größe, Farbe und Ausführung) in Handarbeit und in höchster Qualität gefertigt. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass dafür etwas höhere Lieferzeiten zu berücksichtigen sind. Wir bemühen uns trotzdem erfolgte Bestellungen so rasch wie möglich im angegebenen Rahmen umzusetzen!
Poidl92 schrieb: Rückverankerung wie zb. Bodenvernagelung oder Anker. ich denke von der frage her abgeleitet - es geht hier um ein gartemäuerle mit 1m höhe. und da werden solche sonderkonstruktionen wie auch immer wohl eher nicht gefragt sein. die frage bleibt. entscheidend ist der niveauunterschied. und wenn die mauer 1m höheres niveau vom nachbargarten abfangen muss, da brauchts ein L. faustregel: fundamentbreite =1/3 der mauerhöhe. stimmt! Gibt aber situationen wo ein Aushub für ein L-fundament nicht möglich ist, z. b genau an der grundgrenze. Da kann man sich durch eine stärkere Mauer, mit höherer Masse und evtl. Stützmauer für ebenen Garten: Bis 1m Höhe kein L-Fundament nötig? | Bauforum auf energiesparhaus.at. einer Neigung weiterhelfen AUsführung hängt aber nicht nur von der Höhe ab, sondern auch von der Last auf den gestützten Bereich. Im Normalfall ist aber die 1/3 Regel ausreichend an der grundgrenze kannst das L auch drehen. dann bleibst auf deinem grund. fährt man halt ums kennen tiefer/breiter. genau den fall hab ich hinterm haus. Hallo! Danke für die zahlreichen Antworten!
Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können und würde mich über eine gute Bewertung freuen, andernfalls müssten Sie sich einfach nochmals melden. Bewertung des Fragestellers 28. 2011 | 19:11 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Ideen für Stützmauer im Garten bauen – Hangsicherung und Blickfang - YouTube. Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? " Schnell, ausführlich und sehr freundlich. " Ähnliche Themen 48 € 62 € 80 € 50 € 100 € 35 €