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Wochenend-Kurstermine 2019 April-Kurs Wochenende 06. / 07. und 27. / 28. April Mai-Kurs Wochenende 11. / 12. und 25. / 26. Mai Juni-Kurs Wochenende 15. / 16. und 29. / 30. Juni Juli-Kurs Wochenende 20. / 21. Juli August-Kurs Wochenende 10. Schiffsführerpatent 20 million. / 11. und 31. August / 1. September September-Kurs Wochenende 21. / 22. September Oktober-Kurs Wochenende 12. / 13. Oktober Prüfungstage (Egal welchen Kurs Sie besuchen) Durchführung der Kurse Kursorte: Es laufen 2 Kurse parallel, Montags in der Zentagasse und Dienstags in der Marina Wien. Kurszeit: Die Abendkurse finden jeweils von 20h - 22:00 Uhr statt. Die Kurse laufen als Parallelkurse, daher ist auch ganz egal an welchen Tagen Sie die Schule besuchen. (Falls Sie zwischendurch mal am Montag keine Zeit haben, können Sie am Dienstag in die Marina Wien kommen, um nichts zu versäumen, bzw. umgekehrt) Beginn der Non-Stop Kurse nach den Winterferien Montag: 26. Februar 2018, 1050 Wien, Zentagasse 41 Dienstag: 27. Februar 2018, 1020 Wien, Handelskai 343 (Marina-Wien) Zufahrt über Hotel Hilton Schiffsführerpatent 10m Kosten für die Ausbildung: NEU: € 295, - (inklusive Kursbesuch innerhalb eines Jahres, Kursunterlagen (Skriptum), prüfungsrelevanter Übungsfahrt auf der Donau, Vorprüfung sowie die Prüfungsfahrt am Tag der Prüfung. )
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Binnengewässer Schiffe und Boote dürfen auf Binnengewässern nur mit entsprechender Befähigung selbständig geführt werden. Dazu ist – abgesehen von bestimmten Ausnahmen (Schiffsführung ohne Patent) – ein Befähigungsausweis (Führerschein) erforderlich, dieser wird nach dem erfolgreichen Ablegen der entsprechenden Schiffsführerprüfung ausgestellt. Die verschiedenen Arten von Befähigungsausweisen Kapitänspatent - Schifferpatent für die Binnenschiffahrt B Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern. Kapitänspatent - Seen und Flüsse Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen. Schiffsführerpatent 20 mai. Schiffsführerpatent - 20 m Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern. Schiffsführerpatent - 20 m - Seen und Flüsse Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
Nr. 174/1981 in der jeweils geltenden Fassung, zur Seeschifffahrt zugelassen ist. Es ist machbar Faktisch haben österreichische Staatsbürger/Innen bereits mit dem Führerschein FB 2 oder dem kroatischen Küstenpatent – den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunkberechtigung – die rechtlichen Voraussetzungen, um auf weltweite Fahrt zu gehen – denn jenseits der Hoheitsgewässer – auf der offenen See – besteht keine Führerscheinpflicht. Weltweite Fahrt setzt voraus, dass der Skipper über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, mit allen Wassern gewaschen ist. Boat Skipper B – kroatisches Küstenpatent Für die Küstenbereiche kann auch das kroatische Küstenpatent erworben werden, dies ist nicht nur für österreichische Staatsbürger in den meisten Küstengewässern Europas und Anliegerstaaten des Mittelmeeres ein gültiges und akzeptiertes Schiffsführerpatent: Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Eigner- & Charteryachten Yachten bis 30 BRZ/GT (das sind Monohulljachten bis ca. Schiffsführerpatent (Österreich) – Wikipedia. 18 m Länge), Motoryachten und Motorjachten, Segelboote und Segelyachten, Einrumpfboote und Katamarane, alle ohne PS Beschränkung, Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung, Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski.