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TRANSCRIPT Folie 1Definition, Aufgaben, Nutzen und Anwendungsbereiche Datenschutz und Datensicherheit Agenda 1. Seite 2 2. Seite 3 3. Seite 5 5. Welche betriebliche Instanz (Person) ist für den Datenschutz verantwortlich und welche Aufgaben hat sie konkret? Seite 6 6. Seite 7 7. Seite 8 8. Seite 9 9. Seite 10 10. Vor welchen Gefahren soll die Datensicherung allgemein und im Hinblick auf personenbezogene Daten schützen? Seite 11 11. Seite 12. Seite 13. Seite 14. Seite 15. Seite 16. Seite 1. Was muss nach dem BDSG geschützt werden? Datenschutz und datensicherheit presentation 2. Das Bundesdatenschutzgesetz schützt Einzelne (natürliche Personen) vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Zu personenbezogenen Daten zählen Eigenschaften von Personen die ohne Probleme jemandem zugeordnet werden können (z. B. : Name, Geburtsdatum, Adresse, …). Das BDSG schützt also die Daten im gesamten Umgang: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Autoren: Nilgün Altunbas 2. Welche Anforderungen stellt das BDSG an Unternehmen? Personenbezogene Daten dürfen von Unternehmen nur benutzt werden, wenn diese zur Interaktion (Erfüllung des Geschäftszwecks) benötigt werden.
Inhalt 1. Einleitung 2. Datensicherung 2. 1. Bedeutung 2. 2. Sinn 3. Verschiedene Arten einer Sicherung 3. Vollsicherung 3. Differenzielle Sicherung 3. 3. Inkrementellen Sicherung 3. 4. Abbildsicherung 4. Sicherungsschemen 4. Großvater-Vater-Sohn-Sicherungsschema 4. Vater-Sohn-Sicherungsschema 4. Auswahl 5. Dokumentation 6. Datenschutz und datensicherheit presentation english. Datensicherungsmedien 6. Bandlaufwerke 6. Funktionsprinzip 6. Nachteile 6. Standards 6. DAT 6. DLT 6. LTO 6. Optische Medien 6. DVD-RAM 6. MOD 6. Festplatten 6. NAS 6. 5. Fazit 7. Literaturverzeichnis Wer hätte zu den Anfangszeiten des Computers gedacht, dass Datensicherung mal so an Wichtigkeit gewinnt. Für eine Großfirma wie z. B. Siemens, aber auch Kleinbetriebe haben schon oft eigene Server die für die Datensicherung verantwortlich sind. Man stelle sich nur mal vor, durch einen Blitzschlag fällt ein Server aus auf dem Kundendaten sowie auch angebotsrelevante Informationen gespeichert sind. Durch den Blitzschlag ist auch die Festplatte zerstört worden. Wäre jetzt keine Sicherung vorhanden, wären die Daten weg.
Die Durchsetzbarkeit des Grundrechtes auf Datenschutz gegenber jedem privaten Datenverarbeiter wird als sogenannte unmittelbare Drittwirkung des Grundrechtes auf Datenschutz bezeichnet. Das Datenschutzgesetz unterscheidet zustzlich zwischen normalen personenbezogenen Daten und besonders schutzwrdigen Daten, sogenannten sensiblen Daten, etwa ber die ethnische Herkunft, die politische Meinung, die Gewerkschaftszugehrigkeit, die religise berzeugung oder Gesundheitsdaten der Betroffenen. Diese sensiblen Daten drfen nur unter besonderen Voraussetzungen berhaupt verarbeitet werden. Beim Umgang mit diesen Daten ist auf ein besonderes Schutzniveau zu achten. Verantwortlich fr die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist der jeweilige Auftraggeber. Datenschutz und Datensicherheit by Cayoglu. Auftraggeber ist jene Person oder Unternehmung, welche die Entscheidung ber die Datenverarbeitung und Ihren Umfang trifft, also in der Regel das Unternehmen selbst, das die Daten verarbeitet. Wird die EDV ausgelagert, kann es auch zu einem Auseinanderfallen zwischen der Person des Verarbeiters und dem Auftraggeber kommen.
Hierfür müsste eine entsprechende Kartei angelegt werden. Eine solche ist aus geschichtlichen und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten mehr als bedenklich. Was hat mehr Gewicht? Datenschutz oder Tierwohl? Alternativ kann auch die mögliche Pflicht der Zeugen Jehovas angebracht werden, den Datenschutz bei der Erstellung ihrer Notizen bei Hausbesuchen zu beachten. Berechtigt oder nicht? Die Abgrenzung in Haftungsfragen Interessant wird es immer, wenn es um Haftungsfragen geht. Also wer für Schäden einsteht und verantwortlich ist. Um die persönliche von Unternehmenshaftung abzugrenzen, lässt sich ein Beispiel aus einer Berliner Behörde anbringen. So hatte eine Mitarbeiterin in etlichen Fällen unerlaubt sensible personenbezogene Daten über das Melderegister abgefragt. Hierbei handelte es sich überwiegend um Informationen über Personen aus dem Bekanntenkreis der Mitarbeiterin. Sie verschaffte sich z. Tipps für eine erfolgreiche Datenschutz-Präsentation im Unternehmen. Zugang zu den Daten der Tochter ihres Freundes oder zu denen der Ex-Frau eines Bekannten. Persönlicher Mehrwert Die Erfahrung zeigt, dass nicht nur skurrile Fälle die Aufmerksamkeit der Zuhörer hochhalten lässt.