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Monitoring und Evaluierung In den Jahren 2019 bis 2020 hat das Bundesfamilienministerium die Entwicklung und Erprobung eines Monitorings von Schutzkonzepten für geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften durch das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) gefördert. BMFSFJ - Schutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte. In dem seit 2021 geförderten Modellprojekt "Monitoring und Evaluierung des Gewaltschutzes in Geflüchtetenunterkünften: Skalierung, Implementierung und Vertiefung" des DeZIM wird der im Vorgängerprojekt entwickelte online-basierte und modulare Gewaltschutzmonitor nunmehr für eine bundesweite Implementierung und Anwendung und Berücksichtigung landes- und unterkunftsspezifischer Rahmenbedingungen skaliert und an interessierte Landesbehörden übergeben. In ausgewählten Einrichtungen werden darüber hinaus Schutzprozesse und Risiken mit qualitativen Studien evaluiert. Besondere Schutzbedarfe identifizieren, Maßnahmen zum Kinderschutz in Unterkünften für Geflüchtete Mit dem Ziel, den Zugang zum Kinder- und Jugendhilfesystem für geflüchtete Kinder und ihre Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen nachhaltig zu verbessern, wird seit 2021 das Modellprojekt "Gemeinsam für mehr Teilhabe geflüchteter Kinder und Familien am Kinder- und Jugendhilfesystem.
2021 wurden die Mindeststandards in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung der Partnerinnen- und Partnerorganisationen der Bundesinitiative, von Vertreterinnen und Vertretern aus Landesministerien, Landes- und kommunalen Behörden sowie Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren und -multiplikatorinnen und -multiplikatoren aktualisiert (Stand April 2021). Die Mindeststandards erstrecken sich auf die folgenden sechs Handlungsfelder: unterkunftsspezifisches Schutzkonzept, Personal und Personalmanagement, interne Strukturen und externe Kooperationen, Prävention und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen/Risikomanagement, menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen (einschließlich kinderfreundlicher Räume) und Monitoring und Evaluierung des Schutzkonzeptes. Fördermaßnahmen und Informationsmaterial bis 2018 Bis Ende 2018 förderte das Bundesfamilienministerium insgesamt 100 Gewaltsschutzkoordinationsstellen. Kinderschutzkonzept kita nrw.de. Aufgabe der Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren war es, in einem partizipativen Prozess Schutzkonzepte für ihre jeweiligen Einrichtungen zu erstellen.
Lesen Sie aktuelle Meldungen der Fachstelle Kinderschutz 2022-01-28 13:56 Der angemessene Umgang mit sexuellen bzw. sexualisierten Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen stellt in der Regel eine besondere Herausforderung für Fachkräfte dar. Schon die Unterscheidung ob es sich um einen wen auch grenzwertige und alters- bzw. entwicklungsgerechte Situation handelt oder schon über eine Grenzverletzung oder sogar um einen Missbrauch ist oft nicht eindeutig zu beantworten. Die " Checkliste sexualisierte Übergriffe " unter Kindern und Jugendlichen gibt Hinweise zum Umgang mit sexuell grenzverletzendem Verhalten und sexualisierten bzw. sexuellen Übergriffen unter Kindern und Jugendlichen. Kinderschutzkonzept kita nrw pa. So soll der Umgang mit solchen Situationen grundsätzlich in Bezug zu einem sozialpädagogischen Konzept stehen, immer auch eine externe Fachberatung genutzt werden und strukturell im Rahmen eines verbindlichen Verfahrensablaufes zum institutionellen Kinderschutz geregelt sein. Die Checkliste wurde in Ergänzung zur " Checkliste KWG im Kontext sexualisierter Gewalt " erarbeitet.
Beratungsstand: Zuletzt aktualisiert: 07. 04. 2022 Einbringung 1. Lesung Ausschuss 2. Lesung Ergebnis Kinderschutz / Kindeswohl Beratungsstand Nach der 2. Lesung am 06. 2022 ist der Gesetzentwurf in der durch die Annahme des Änderungsantrags von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN, Drucksache 17/16997 geänderten Fassung einstimmig bei Enthaltung der AfD angenommen und verabschiedet worden. Beratungsvorgang Die Landesregierung hat den Entwurf für ein "Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW)" in den Landtag eingebracht. Ruhr-Mark: Katholische KITAs Ruhr-Mark. "Ziel dieses Gesetzes ist es, die gute Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage des § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Dies wird durch die Sicherung der hohen fachlichen Standards, einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteurinnen und Akteuren des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten gewährleistet.
Kerstin Claus ist neue Missbrauchsbeauftragte 30. 03. 2022 Die Journalistin Kerstin Claus wurde heute zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Weiterlesen Bilanz der Fachtagung "Kinderschutz seit Lügde" 12. 2022 Über 310 Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Praxis kamen am Freitag und Samstag virtuell zusammen, um sich zu informieren, zu diskutieren und… Große Fachtagung "Kinderschutz seit Lügde" am 11. und 12. März 14. Kinderschutzkonzept kita nrw na. 02. 2022 Auf der hochkarätig besetzten digitalen Fachtagung sollen Politik, Wissenschaft und Praxis miteinander ins Gespräch kommen. Grundlegende Ergänzungen nötig 05. 01. 2022 Der Landesverband NRW äußert sich in einer schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf des Kinderschutzgesetzes. BKA bei der Löschung von Bildmaterial zu sparsam 20. 12. 2021 Das BKA unterlässt offenbar aus Ressourcenknappheit die systematische Löschung von Bildmaterial mit sexualisierter Gewalt an Kindern. Neuartige Schulung zum interdisziplinären Kinderschutz 09.
Folgende Werkstattgespräche zu Kinderschutzkonzepten sind geplant: 1. Werkstattgespräch-Auftakt: "Einführung in die Kinderschutzkonzeptentwicklung – in sieben Schritten zum eigenen Kinderschutzkonzept" in Kooperation mit der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt Donnerstag, 24. März 2022, 10-14 Uhr Online-Veranstaltung Referentin: Anja Franke, PsG Moderation: Katharina Henrichs, PJW 2. Kinder-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss. Werkstattgespräch: "Schutz gelingt am besten zusammen - Partizipation als Grundlage von Prävention" Donnerstag, 12. Mai 2022, 10-14 Uhr Ort: Bogata, Schleipweg 20, 44805 Bochum Referentin: Lisa Thoben, PsG Moderation: Katharina Henrichs, PJW 3. Werkstattgespräch: "Grenzsensible Situationen reflektieren und Prävention mit Kindern und Jugendlichen gestalten" Montag, 20. Juni 2022, 10-14 Uhr Online-Veranstaltung Referentin: Anja Franke, PsG Moderation: Katharina Henrichs, PJW 4. Werkstattgespräch: "Schutz braucht klare Regeln und Standards – Leitungsverantwortung nutzen" Donnerstag, 25. August 2022, 10-14 Uhr Ort: wird noch bekannt gegeben Referentin: Astrid Peter Moderation: Katharina Henrichs, PJW 5.
Ich möchte Ihnen heute mitteilen, welche wesentlichen Veränderungen sich zu welchem Zeitpunkt ergeben: Die finanzielle Förderung der PCR-Pool-Tests wurde zum 3. April 2022 eingestellt. Das Land stellt allen Kindern in der nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderten Kindertagesbetreuung seit dem 4. April 2022 wieder (bzw. in Kommunen, die nicht an der PCR-Pool-Test-Förderung teilgenommen haben, weiterhin) drei Selbsttests pro Woche zur Verfügung. Die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske in Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen besteht seit dem 2. April 2022 nicht mehr. Mit Ablauf des heutigen 8. April 2022 tritt die Coronabetreuungsverordnung mit den besonderen Regelungen für die Kindertagesbetreuung außer Kraft. Es gilt uneingeschränkt der Regelbetrieb. Konkret bedeutet dies insbesondere: · Die Testpflicht im Falle eines positiven Testergebnisses in einer Einrichtung oder Kindertagespflegestelle gilt noch bis zum 8. April 2022. Zu den (Schul-) Osterferien endet sie, wie auch die Testpflicht in Schulen.