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Wann war beim Handy am Steuer ein Einspruch erfolgreich? Das Oberlandesgericht in Köln (Az. 2 Ss Owi 528/06) hat einen Verstoß gegen das Handyverbot verneint in einem Fall, als das Mobiltelefon lediglich von der Seitenablage in die Mittelkonsole gelegt wurde. Dabei sei jedoch darauf hinzuweisen, dass das Handy ausgeschalten war. In einer anderen Situation hielten Polizeibeamten eine Fahrerin mit Handy am Steuer an, die das klingelnde Telefon in ihrer Handtasche suchte, um es an den Beifahrer weiterzugeben. Das OLG Köln ( Az. III-1 RBs 284/14) folgte der Begründung im Einspruch, weil die Fahrerin nicht auf das Display schaute. Die Frau musste letztlich kein Bußgeld bezahlen. Auch wenn Sie das Telefon nur aufheben, weil es runtergefallen war, bedingt dies nicht zwangsläufig ein Bußgeld (siehe Oberlandesgericht Bamberg Az. 3 Ss OWi 452/07). Werden Sie in einer solchen Situation von der Polizei angehalten und halten das Handy am Steuer, kann ein Einspruch erfolgsversprechend sein. Wie legen Sie Einspruch gegen den Vorwurf "Handy am Steuer" ein?
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ist die Verhängung eines Fahrverbots für das Telefonieren am Steuer nicht angedacht. Sollte es jedoch zu einem wiederholten Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer kommen, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Laut § 25 der StVO ist es möglich, bei besonders beharrlichen oder wiederholten Verstößen gegen das Verbot, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten zu verhängen. Falls Sie bereits einige Punkte angesammelt haben, reicht unter Umständen ein weiteres Vergehen, wie das Telefonieren am Steuer aus, um ein Fahrverbot von einem oder zwei Monate zu erhalten. Gerade in dieser Fallkonstellation ist es sinnvoll, sich gegen die Punkte und das drohende Fahrverbot zu wehren. Handy am Steuer während der Probezeit Für gewöhnlich greift das Gesetz bei Verkehrsverstößen während der Probezeit besonders hart durch. Eine Verlängerung der Probezeit, ein Bußgeld und sonstige Auflagen sind da keine Seltenheit. Bei Fahranfängern führt das Nutzen von Handys während der Fahrt glücklicherweise nicht zu derart drastischen Konsequenzen.
Erst dann folgt der Bußgeldbescheid für den Verstoß. Hier haben Betroffene nun wiederum zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Wer bei der Ordnungswidrigkeit "Handy am Steuer" Einspruch einlegen möchte, muss das auf jeden Fall schriftlich tun – und sollte sich im besten Fall vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht über die Erfolgsaussichten informieren. Jetzt kostenlos prüfen
Nicht nur das Handy ist als Ablenkung der Fahrer erkannt worden. Doch nicht immer stimmt der Vorwurf der Nutzung vom Handy am Steuer. Ein Einspruch war in einigen Fällen schon erfolgreich. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Urteile vor, die den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer bestätigten. Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist. Bußgeld wegen Handy am Steuer umgehen: Ein Einspruch war in diesen Fällen erfolgreich Vereinzelt haben Betroffene Erfolg, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer Einspruch einlegen. In einem Fall legte ein Betroffener Einspruch gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid ein, weil er das heruntergefallene Handy lediglich aufheben wollte. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Dieses bestätigte schließlich, dass keine Nutzung vom Handy am Steuer vorlag, dem Einspruch wurde stattgegeben (Aktenzeichen: 3 Ss OWi 452/07) Das Oberlandesgericht Köln musste sich mit einem anderen Fall beschäftigen, bei dem ein Einspruch damit begründet wurde, dass das Handy nur von der Seitenablage in die Mittelkonsole gelegt wurde.
Betroffene Autofahrer haben jedoch das Recht, gegen den Vorwurf "Handy am Steuer" Einspruch einzulegen. Bevor Autofahrer sich dafür entscheiden, sollten sie allerdings überlegen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht – es hängt sehr vom Einzelfall ab. Mit Handy am Steuer erwischt? Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein Allerdings gibt es einige Fehler im Bußgeldbescheid, die einen Einspruch erfolgreich sein lassen können. Hier einige Beispiele, bei denen sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen des Handys am Steuer lohnen kann: Die Identität des Fahrers ist nicht zu beweisen oder nicht eindeutig nachzuweisen. Der Bußgeldbescheid ist fehlerhaft formuliert und enthält beispielsweise falsche Nebenfolgen wie Punkte oder sogar ein Fahrverbot. Der Bußgeldbescheid trägt ein falsches Aktenzeichen. Die Rechtsbehelfsbelehrung fehlte. Diese Belehrung ist in der Regel im Bußgeldbescheid zu finden. Betroffene werden darin informiert, wie und wann sie dem Bescheid widersprechen können.
In § 23 StVO ist Folgendes festgehalten: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. " Verboten ist demnach nicht nur das Telefonieren während der Fahrt mit dem Auto, sondern auch das Schreiben von SMS, das Ablesen der Uhrzeit oder die Aktualisierung des Facebook-Status. Dies gilt jedoch nur, wenn der Motor eingeschaltet ist. Bei ausgeschaltetem Motor darf das Handy z. B. an einer roten Ampel hervorgeholt und benutzt werden. War dies der Fall und Sie erhielten trotzdem einen Bußgeldbescheid aufgrund der Nutzung vom Handy am Steuer, kann ein Einspruch möglicherweise lohnenswert sein. Ihre Möglichkeiten können Sie kostenlos durch einen Bußgeldcheck ** prüfen. Wann lohnt es sich, Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit "Handy am Steuer" einzulegen? Dem Bußgeld wegen Handy am Steuer entgehen?
2019). Laptop auf dem Schoß Wer an einer Ampel einen Laptop auf den Schoß stellt und dann beim Losfahren noch "kurz weitertippt" missachtet das Verbot, weil das mehr als eine kurze Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen ist (OLG Köln vom 14. 2. Auch der Laptop ist nicht erlaubt © Handy auf dem Armaturenbrett und Videotelefonie Auch wenn man das Handy auf das Armaturenbrett stellt und die Videotelefonier-Funktion nutzt, ist das verboten, weil man hierzu länger als kurz wegsieht vom Verkehrsgeschehen (AG Magdeburg vom 20. 8. 2018). Bloßes In-die-Hand-Nehmen ist nicht verboten Mittlerweile sind sich die Oberlandesgerichte auch einig, dass es noch nicht verboten ist, das Handy in die Hand zu nehmen, solange man es nicht irgendwie auch noch benutzt (OLG Oldenburg vom 17. 4. Also ist es nicht verboten, das Handy zu verlegen, z. B., um etwas wegzuräumen. Handyverstoß im Ausland Alle Länder Europas sind sich einig, dass das Telefonieren während der Fahrt ein erhebliches Unfallrisiko darstellt. Nicht einheitlich geregelt ist dagegen die Höhe der Bestrafung von Handysündern.