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Rückstände überschreiten Grenzwerte In der Messkampagne 2019 wurden vier Bäche untersucht: der Albertswilerbach (Gossau), der Kirchtobelbach (Waldkirch), die Länderenaach (Widnau) und der Loobach (Niederbüren). Die Fachleute des AWE wählten diese Bäche aus, da bei ihnen aufgrund von Voruntersuchungen eine erhöhte Belastung vermutet wird. In allen Bächen zeigte sich ein erhöhtes oder gar ein sehr hohes chronisches Risiko für die Gewässerorganismen. Bei drei von vier Bächen hielt diese Situation während mehr als 40 Prozent der gesamten Beobachtungszeit an, die von April bis Oktober dauerte. St.Gallen - News - Naturnahe Gewsser erhalten und erleben.... Von 119 untersuchten Spurenstoffen wurden in den vier Bächen insgesamt 72 Stoffe nachgewiesen. Pestizide machten dabei die grösste Gefahr aus. Von zehn Stoffen, die die ökotoxikologisch basierten Grenzwerte überschritten, waren neun Pestizide und einer die Industriechemikalie PFOS. Diese Ergebnisse bestätigen eine Untersuchung, die 2018 in fünf anderen kleinen Fliessgewässern im Kanton durchgeführt wurde.
Rund 60 Prozent der bisher über 70 biologisch beurteilten Bäche befanden sich nicht in einem guten Zustand. Sie erfüllten die ökologischen Anforderungen der Gewässerschutzverordnung nicht. Belastung durch Nährstoffe hat abgenommen Positiv entwickelt hat sich der Zustand der grösseren Flüsse. Dank des kontinuierlichen Ausbaus der Kläranlagen sank der Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor deutlich. 2002 waren die Phosphatkonzentrationen an den 14 langfristig beobachteten Gewässern noch in 28 Prozent der Messungen zu hoch. 2019 wurden sie nur noch bei acht Prozent überschritten. St gallen gewässer theatre. Auch die Nitratkonzentration in den grossen Flüssen hat in den letzten Jahren abgenommen. «Unsere Sorgenkinder», erklärt Vera Leib, «sind derzeit die kleinen Fliessgewässer. Die Belastung mit Mikroverunreinigungen macht ihnen zu schaffen. Die Ergebnisse unserer Untersuchungen sind ernst und erfordern Massnahmen. » Gewässerqualität ist häufig ungenügend. Video auf youtube, Kanton St. Gallen 18. 8. 20 HOME Datenschutzerklärung
Schaffen wir mehr Feuchtgebiete, gewinnt die Aargauer Landschaft an Attraktivität. " Kurt Braun Präsident Aargauischer Fischereiverband "Amphibien, Fische, Libellen, Vögel und viele weitere Organismen müssen frei wandern können, damit sie all ihre unterschiedlichen, existenziellen Lebensräume erreichen. Wenn wir diese wieder besser vernetzen, tragen wir massgeblich zu einer Erholung der bedrohten Biodiversität bei. " Kathrin Hochuli Geschäftsführerin BirdLife Aargau "Uferzonen und Feuchtgebieten sind zu 85 Prozent gefährdet. Der Gewässerkanton Aargau muss diesen Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt schützen. Von mehr Feuchtgebieten profitieren viele Tiere und Pflanzen. Liste der Seen im Kanton St. Gallen – Wikipedia. Zum Beispiel sind viele rastende Zugvögel auf grosse, störungsfreie Feuchtflächen angewiesen. " Matthias Betsche Geschäftsführer Pro Natura Aargau "Mit dem Klimawandel werden Hochwasserereignisse häufiger und intensiver, da die trockenen Böden das Wasser nicht zurückhalten können. Mehr lebendige Feuchtgebiete dienen der Biodiversität und dem natürlichen Hochwasserschutz.
Kommt es zu dem eindeutigen Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist oder ist es kraft besonderer Ausnahmevorschrift von seiner Beistandspflicht entbunden, darf es die Eintragung nicht von der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen (OLG Frankfurt Rechtspfleger 1995, 246 f.. Senat Rechtspfleger 1985, 187. BayObLG Rechtspfleger 1983, 103. BoruttauViskorf, aaO., § 22 Rn. 13. Kuntze/Ertel/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 20 Rn. 220. Bauer/von OefeleKössinger, GBO, 2. 212 f.. Hügel, GBO, 2. 80). Nach diesen Maßstäben ist es vorliegend nicht zu beanstanden, wenn das Grundbuchamt die Änderung des Grundbuches von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig gemacht hat, denn der durch den streitgegenständlichen Vertrag begründete Erwerbsvorgang ist ein solcher nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG. Eine landesrechtliche Ausnahmevorschrift besteht, worauf das Grundbuchamt hingewiesen hat, nicht. Erbrecht Aktuell - Nach Abschichtung keine Voreintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch erforderlich | NDEEX. Ob gem. § 3 Nr. 3 GrEStG eine allgemeine Ausnahme von der Besteuerung vorliegt, ist für die Entscheidung des Grundbuchamtes unerheblich, da es - wie oben ausgeführt - nicht zu entscheiden hat, ob im Einzelfall Steuerfreiheit besteht.
[49] Auf der Passivseite kommt ein Nießbraucher gem. § 1066 Abs. 2 BGB als Prozessgegner in Betracht, ebenso ein Pfandgläubiger bzw. ein Testamentsvollstrecker, der nur einen Erbteil verwaltet. Stimmen mehrere Erben nicht zu, müssen sie natürlich alle verklagt werden, bilden aber hierbei keine notwendige Streitgenossenschaft. [50] III. Voraussetzungen für die Klageerhebung Rz. 90 Die von der Rechtsprechung sehr eng definierten Voraussetzungen für die Erhebung einer Teilungsklage führen dazu, dass in der Praxis meistens davor zurückgeschreckt wird. Eine Teilungsklage ist nur dann erfolgversprechend, wenn ein dezidierter Teilungsplan vorgelegt wird. [51] Der Klageantrag geht dann auf Zustimmung zu diesem Teilungsplan. Ferner muss der Antrag auch den Vollzug des Teilungsplans beinhalten. Erbteilsübertragung - Taxpertise. 91 Das besondere Risiko für die Erbteilungsklage besteht darin, dass eine Zustimmung zu einem solchen Teilungsplan nur ganz oder gar nicht erfolgen kann; jede auch noch so geringe Abweichung vom eingeklagten Plan ist prozessrechtlich als Aliud anzusehen und nicht als Minus.
Etwas anders ergibt sich auch nicht aus der vom Erstgericht zitierten Entscheidung des OLG Köln vom 19. 03. 2014 (NotBZ 2014, 297). Unabhängig davon, dass das Oberlandesgericht Köln in der zitierten Entscheidung offen gelassen hat, ob bei einer sog. Abschichtung die Eintragung der verbliebenen Erben als Eigentümer erst nach Voreintragung der Erbengemeinschaft erfolgen kann oder ob in derartigen Fällen in entsprechender Anwendung des § 40 Abs. Praxiswissen auf den Punkt gebracht | Quellenmaterial. 1 GBO die Voreintragung der Erbengemeinschaft entbehrlich ist, ist buch der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln unter Rdz 13 a. E. zu entnehmen, dass der Fall einer Erbauseinandersetzung von dem Fall einer Erbteilsübertragung oder einer sog. Abschichtung zu unterscheiden ist. Vorliegend erfolgte aber eine Erbauseinandersetzung, so dass insoweit bereits eine direkte Anwendung des § 40 GBO zu erfolgen hat. Selbst wenn man eine direkte Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO nicht annehmen würde, ist § 40 GBO auf die vorliegende Fallgestaltung zumindest analog anwendbar mit der Folge, dass eine Voreintragung der Erbengemeinschaft entbehrlich ist.
Rz. 92 Es muss bis auf wenige Ausnahmefälle eine vollständige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangt werden. Ein Anspruch auf Teilerbauseinandersetzung besteht nur ausnahmsweise, nämlich dann, wenn besondere Gründe vorliegen und die Belange der Erbengemeinschaft nicht beeinträchtigt werden. [53] Rz. 93 Gelegentlich wird in der Rechtsprechung für die Zulässigkeit einer Teilauseinandersetzung schon für ausreichend erachtet, dass die vollständige Erbauseinandersetzung "mit Schwierigkeiten verbunden" ist. [54] Allerdings lag hier ein Fall vor, in dem auch nach der begehrten Teilauseinandersetzung noch ausreichendes Nachlassvermögen vorhanden war, um die – streitigen – Nachlassverbindlichkeiten zu befriedigen, so dass nicht von einem "geteilten" Nachlass i. S. v. § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB auszugehen war und der die Verbindlichkeiten bestreitende Miterbe also nicht mit seinem Eigenvermögen haftete. 94 Selbstverständlich bezieht sich die Klage dann nur noch auf einen Teil des Nachlasses, wenn die Miterben einen Teil des Nachlasses bereits einvernehmlich aufgeteilt haben.
Ansonsten ist aber dringend darauf zu achten, dass eine vollständige Auseinandersetzung begehrt wird. 2. Teilungsreife Rz. 95 Der Nachlass muss teilungsreif sein. Es ist darauf zu achten, dass das Nachlassvermögen in Natur teilbar ist und hierbei keinen Wertverlust erleidet. Eine derartige Teilungsreife lässt sich zu allererst bei Barvermögen, Warenvorräten und sonstigen problemlos teilbaren Gegenständen feststellen. Schwierig wird dies bei mehreren im Nachlass vorhandenen Immobilien, da diese, selbst wenn sie der Größe und der Lage nach in etwa gleich sein sollten, selten wirtschaftlich denselben Wert haben. 96 Fehlt es an einer solchen Teilungsreife, muss diese vor Erhebung der Klage herbeigeführt werden. Deshalb ist vor Erhebung der Teilungsklage bei Nachlassimmobilien die Teilungsversteigerung ( §§ 180 ff. ZVG) und bei beweglichen Sachen der Pfandverkauf ( §§ 1233 ff. BGB) durchzuführen. [55] Achtung: Ein Gericht darf in keiner Weise in einen solchen Teilungsplan eingreifen und ihn etwa "sachgerecht" abändern.
Dass nur die unmittelbar mit der Erfüllung des Erblasserwillens zusammenhängenden und daher nicht auf einem eigenen Willensentschluss des oder der Erben beruhenden Kosten nach § 10 Abs. 3 ErbStG abziehbar seien, wie das FG annimmt, lässt sich der Vorschrift nicht entnehmen. Quelle: BFH online Anmerkung der NWB-Redaktion: Der BFH hat die im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung über umfangreiches Immobilienvermögen angefallenen Sachverständigenkosten für die Bewertung (274. 964 DM), Notar- und Gerichtskosten (106. 169, 70 DM) sowie persönliche Rechtsanwaltskosten (321. 815 DM) als Nachlassverbindlichkeiten i. S. d. § 10 Abs. 3 ErbStG dem Grunde nach anerkannt, weil es sich um Kosten der Regelung und Verteilung des Nachlasses handelt. Eine Einschränkung dahingehend, dass nur die unmittelbar mit der Erfüllung des Erblasserwillens zusammenhängenden und daher nicht auf einem eigenen Willensentschluss des oder der Erben beruhenden Kosten abzugsfähig wären, vermag der BFH der Vorschrift nicht zu entnehmen.