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Klasse zu nutzen. (3) Bei Einzelanreise von außerhalb werden Fahrkartenkosten maximal bis zu der Höhe erstattet, die den Kosten einer Einzelfahrt aus dem Landkreis DarmstadtDieburg entsprechen. Änderung 18. 11. 2012 (B04)
Die "Verrechnung" erfolgt also stets im folgenden Geschäftsjahr. Die Mitgliederversammlung kann in begründeten Einzelfällen (z. längere Krankheit) den aktiven Mitgliederstatus bestätigen, auch wenn die Mindeststundenzahl nicht erreicht wurde. §3 Überprüfung der regelmäßigen Mitarbeit (Mandatsprüfung) (1) Gemäß Satzung, §5(3) besitzen nur aktive und Ehrenmitglieder bei der Mitgliederversammlung das Stimmrecht. Daher ist im Vorfeld der MV festzustellen, welche Mitglieder die Anforderungen an eine aktive Mitgliedschaft im vergangenen Geschäftsjahr erfüllt haben. Zu diesem Zweck soll die Mitgliederversammlung eine Mandatsprüfungskommission wählen, die aus mindestens zwei Mitgliedern besteht. Internet geschaeftsordnung verein program. Mitglieder der Mandatsprüfungs-kommission dürfen nicht Mitglied im Vorstand sein. (2) Wird von der Mitgliederversammlung keine Mandatsprüfungskommission gewählt, so fällt die Aufgabe der Mandatsprüfung den Revisoren zu. (3) Grundlage der Überprüfung der regelmäßigen Mitarbeit sollen die Protokolle der letzten Mitgliederversammlung, der Vereinssitzungen im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie die Aufschreibungen der Arbeitsstunden des ablaufenden Geschäftsjahres sein.
Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung des VfMGP am 04. 05. 2015 in Bremen beschlossen und tritt am 04. 2015 in Kraft. Sie löst alle früheren Fassungen ab.
Sie gestaltet insbesondere folgende Informationsprodukte des VfMGP: Homepage Tagungsdokumentation Flyer und Broschüren Newsletter Social Media Fachpublikationen § 9 – TagungsfrequenzEN Der geschäftsführende Vorstand tagt nach Bedarf. Dies kann auch mittels Telefonkonferenzen oder über digitale Kommunikationsplattformen geschehen. Der Gesamtvorstand des VfMGP tagt mindestens einmal jährlich. Verein/Geschäftsordnung – Freifunk MWU Wiki. Die Arbeitsgruppen organisieren sich bedarfsorientiert selbst.
(3) In dringenden Fällen oder wenn der stellvertretende Vorsitzende mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer dies gemeinsam gegenüber dem Vorsitzenden verlangen, finden außerordentliche Vorstandssitzungen statt. In diesen Fällen kann auf die Ladungsfrist verzichtet werden. § 3 Tagesordnung Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden erstellt. Vorschläge der Vorstandsmitglieder sind von ihm zu berücksichtigen. Sie enthält damit alle Anträge, die dem Vorsitzenden vorgelegt werden. § 4 Ablauf der Vorstandssitzungen (1) Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden geleitet. Ist der Vorsitzende verhindert, wird er vom stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Ist auch dieser verhindert, wird ein neuer Termin für eine Vorstandssitzung bestimmt. (2) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Bei Bedarf können zu einzelnen Tagesordnungspunkten weitere Personen geladen werden. Über ihre Teilnahme und deren Umfang ist durch Beschluss zu entscheiden. Internet geschaeftsordnung verein internet. § 5 Beschlussfassung (1) Die Beschlussfähigkeit des Vorstands ist mit Anwesenheit von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern gegeben.
Beschlussfassung des Vorstandes Der Vorstand trifft seine Beschlüsse grundsätzlich in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Aus triftigen oder eiligen Gründen können Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail gefasst werden. Diese sollen möglichst vorab auf den entsprechenden Mailinglisten / in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Geschäftsordnung – VfMGP.de. Sie werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt. Für gültige Beschlüsse per Umlaufverfahren müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen. In eiligen Fällen können Vorstandsmitglieder Ausgaben bis zu einer Höhe von 100 Euro ohne Beschluss des Vorstands bewilligen. Hierüber ist der Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Vorstandssitzungen Die Vorstandssitzungen finden mindestens einmal pro Halbjahr statt und werden durch den 1. Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung per E-Mail einberufen. In dringenden Fällen oder wenn der 2.