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Wir sind umgezogen. Besuchen Sie uns gerne ab 27. 12. 2021 in unseren neuen Räumlichkeiten an Tor1, Gebäude 41 (bisher Firmenangehörigengeschäft). Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch, Freitag 09. 00 Uhr bis 15. 00 Uhr Donnerstag 09. 30 Uhr bis 15. Arbeitgeber. 00 Uhr Bitte tragen Sie beim Betreten unseres Kundencenters eine medizinische Maske oder FFP2/KN95-Maske. Videoberatung – unser neuer digitaler Service Postanschrift Daimler BKK 28178 Bremen Unsere bundesweit einheitliche Postanschrift. Wann immer Sie uns schreiben, nutzen Sie bitte diese Adresse. Unsere Angebote am Standort Wörth: Kurs "Rückenfit"; Aktiv- Vortrag "Gesunder Rücken"; BKK RückenPlus Programm; Präventives Rückentraining; Massage; Physiotherapie; Wirbelsäulengymnastik für Beschäftigte unserer Trägerunternehmen und zugehöriger Betriebe: Anmeldung: unter +49 7271 71 2035 Ansprechpartner: High Five Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung Ort: High Five - Randbau 3C (auf dem Werksgelände) Sportangebote der SG Stern: SG Stern Wörth/Germersheim
Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG: Jochen Gertz (Vorstandsvorsitzender) Thomas Schaaf (Vorstand) R+V Betriebskrankenkasse Kreuzberger Ring 21 65205 Wiesbaden Die R+V Betriebskrankenkasse ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts 0611 99909-0 0611 99909-119 Postanschrift: R+V Betriebskrankenkasse 65215 Wiesbaden Vertretungsberechtigter Vorstand: Jochen Gertz (Vorstandsvorsitzender), Thomas Schaaf (Vorstand) Verwaltungsrat: Julia Merkel, Ulrich Birkenstock (alternierende Vorsitzende) Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn USt-IdNr. : DE287034059 Institutionskennzeichen: 105823040 Geschäftsbericht: Geschäftsbericht 2020 Satzungen: Satzung R+V BKK Satzung R+V BKK Pflegekasse Technischer Betrieb ec elements GmbH Palmstraße 2 80469 München 089 999530-0 Verantwortlich für die journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote nach § 55 Absatz 2 RStV Jochen Gertz (Vorstandsvorsitzender) Thomas Schaaf (Vorstand) R+V Betriebskrankenkasse Kreuzberger Ring 21 65205 Wiesbaden 0611 99909-0 0611 99909-119 Bildnachweise Die Werke einschließlich aller seiner Teile sind urheberrechtlich geschützt.
2022 27. 2022 Februar 2022 22. 02. 2022 24. 2022 März 2022 25. 03. 2022 29. 2022 April 2022 25. 04. 2022 Mai 2022 24. 05. 2022 Juni 2022 24. 06. 2022 28. 2022 Juli 2022 25. 07. 2022 August 2022 25. 08. 2022 September 2022 26. 09. 2022 Oktober 2022 25. 10. 2022 November 2022 24. 11. 2022 Dezember 2022 23. 12. 2022 Für die maschinelle Übermittlung der Beitragsnachweise und Meldungen ab 01. 2006 hinterlegen Sie bitte in Ihrem EDV-Programm, für die BKK Voralb, folgende Betriebsnummer: 97352653 Bei Fragen zur maschinellen Übermittlung rufen Sie uns bitte unter der Nummer 07022/93246-31 (Herr Andreas Halder) an oder schicken uns unter beitraege[at] eine e-Mail. Bankverbindung: Volksbank Hohenneuffen IBAN: DE84 6126 1339 0089 5000 08 BIC: GENODES1HON Ihre Betriebsnummer: Bitte notieren Sie Ihre von der Agentur für Arbeit bekannt gegebene 8-stellige Betriebsnummer unbedingt auf: Beitragsnachweisen Überweisungen Schriftwechsel Erstellt am: 18. 2005 Gendert am: 30. 2021
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In jedem Unternehmen entstehen Lohnausfallkosten durch Ausfälle der Arbeitnehmer/-innen aufgrund von Krankheit (U1) oder Mutterschaft bzw. Beschäftigungsverbot (U2). Der Gesetzgeber sieht den Ausgleich dieser Aufwendungen im Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) vor. Sehen Sie hier, welche Betriebskrankenkassen das Ausgleichsverfahren nach § 8 Abs. 2 AAG auf die BKK-Arbeitgeberversicherung übertragen haben. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen werden durch Umlagen von den am Ausgleichsverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Diese Umlagebeträge sind an die Betriebskrankenkassen zu zahlen, bei denen die Arbeitnehmer versichert ist. Teilnahme am Umlage- und Erstattungsverfahren Die BKK-Arbeitgeberversicherung stellt für jeden Arbeitgeber fest, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Umlage- und Erstattungsverfahren U1 erfüllt sind. Erstattungsverfahren Umlage U1 (Krankheit) Die dem Arbeitgeber entstehenden Kosten für Aufwendungen bei Krankheit seiner Mitarbeiter/-innen werden ihm für teilnehmende Betriebskrankenkassen bei Bestehen des Anspruches durch die BKK-Arbeitgeberversicherung erstattet.