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Sie erhalten als antragstellende Person vom Ausweishersteller einen "PIN-Brief", der eine fünfstellige "Transport-PIN" für die Nutzung der eID-Funktion enthält. Außerdem werden Ihnen mitgeteilt: eine Entsperrnummer (PUK) zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN, das Sperrkennwort für die eID-Funktion und das Vor-Ort-Auslesen sowie weitere Informationen zum Sperren der eID-Funktion. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die eID-Funktion des Ausweises ausgeschaltet. gültiger Personalausweis oder Reisepass bei Kindern und Jugendlichen: Kinderreisepass, Reisepass oder Geburtsurkunde gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beim gemeinsamen Sorgerecht Sorgerechtsnachweis der sorgeberechtigten Person bei alleinigem Sorgerecht ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Tourismusbeitrag-so-nicht. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
Bürgeramt Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird. Bezeichnung Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt. Geschichte Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern. Meldebehördliche Aufgaben Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen.
Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde beantragen. Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Personalausweis bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt. Ihren Antrag auf einen Personalausweis können Sie auch in Deutschland an jeder Personalausweisbehörde stellen. Diese Personalausweisbehörde wird als unzuständige Behörde Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie einen wichtigen Grund dargelegen können. Ein solcher wichtiger Grund liegt z. B. dann vor, wenn Sie geltend machen, dass der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung erheblich weiter ist, als zur unzuständigen Personalausweisbehörde. Beachten Sie, dass in diesen Fällen für die Bearbeitung Ihres Antrags eine Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung vorliegen muss und für die Antragstellung häufig eine Terminvereinbarung notwendig ist. Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.