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Mindest-Abholfrist für fremdes Eigentum? Hallo ihr Lieben! Ich habe einem Bekannten einige meiner Sachen (mehrere Möbel, Fernseher, Aquarium... usw. ) verkauft, weil ich sie nach einem Umzug nicht mehr brauchte. Wir haben ihm das hingebracht und sind so verblieben, dass wir über den Preis noch reden, weils dort finanztechnisch sehr knapp aussah zu dem Zeitpunkt. Nun hat er sich dazu entschlossen mir den (meiner Meinung nach sowieso schon viel zu niedrigen) Betrag nicht zu zahlen. Fremdes eigentum wird nicht abgeholt 2021. Fakt ist: Ich will dann die Sachen auch wieder haben und möchte sie auch abholen, weil er sie nicht bringen mag. Dann verkaufe ich sie halt an jemand Anderes. Allerdings muss ich erstmal ein passendes Auto dafür haben, denn in unseren kleinen Wagen passt das nicht. Nun schrieb er mir heute eine Mail, dass ich die Sachen binnen 2 Tagen zu holen habe, sonst wirft er sie raus. Witzig, ist für mich nicht machbar so schnell jemanden zum Tragen und ein passendes Auto zur Verfügung zu haben. Ist er berechtigt mir eine so kurze Frist zu setzen?
Wenn der Eigentümer sich nicht meldet… Und was geschieht mit der Fundsache, wenn sich der Eigentümer nicht beim Fundbüro meldet oder er nicht ermittelt werden kann? Wie Herausgabe von Eigentum verlangen? Generelle Themen. Das Gesetz legt insoweit eine Frist von sechs Monaten ab der Anzeige beim Fundbüro fest. Sind die um, erwirbt der glückliche Finder das Eigentum an der Sache. Einige Bilder werden noch geladen. Bitte schließen Sie die Druckvorschau und versuchen Sie es in Kürze noch einmal.
2015 | 21:05 Sehr geehrter Herr Dr. Traub, vielen Dank für Ihre präzise und schnelle Antwort.
Die einzige Möglichkeit ist, zu blöffen mit der hier vorgeschlagenen First (14 Tage sind gut) und der Androhung, die Sachen anschließend in den Müll zu geben. Ob Du, wenn die das nicht abholen, Du das vernichtest und die dann klagen Erfolg hast, steht in den Sternen. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar hoch (Du konntest davon ausgehen, dass der Eigentümer seine Rechte an den Dingen aufgeben will, da er sich über so einen langen Zeitraum nicht gekümmert hat), aber sicher ist es nicht. Leider. Aufbewahrungspflicht fremdes Eigentum - frag-einen-anwalt.de. Setze eine Frist, bis zu der die Sachen abgeholt werden müssen und weise darauf hin, dass die Sachen dann kostenpflichtig entsorgt werden und die Kosten dann in Rechnung gestellt werden. Es sollte aber eine realistisch einhaltbare Frist sein. 14 Tage sind zum Beispiel durchaus machbar. Was kann ich machen, wenn die Sachen trotz Aufforderung weiter nicht geholt werden? Informiere sie (... nach Möglichkeit schriftlich ggf. Einwurf-Einschreiben) setze ihnen eine Frist zur Abholung setze sie in Kenntnis, dass nach Ablauf der Frist, die Sachen mit der Entrümpelung entsorgt werden.