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Bild: © bluedesign, Für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe haben die Tarifvertragsparteien (Industriegewerkschaft BAU, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie) neue Tarifverträge vom 5. Juni 2014 vereinbart, die seit 1. Mai 2014 (als Null-Runde im Monat Mai), bzw. seit 1. Juni 2014 in Kraft getreten sind. Weitere Änderungen werden ab 1. Januar 2015 wirksam, bzw. treten erst ab 1. Tarifvertrag bauhauptgewerbe 2014 model. Januar 2016 in Kraft. Auf Änderungen zu folgenden Schwerpunkte sei besonders hingewiesen: Die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer (nur für die Lohngruppen 2 bis 6 im Tarifgebiet Ost sowie die Lohngruppen 2 a bis 6 im Tarifgebiet West), die Gehälter der Angestellten und Poliere sowie die Ausbildungvergütungen steigen ab 1. Juni 2014 im Tarifgebiet West um 3, 1% sowie im Tarifgebiet Ost um 3, 8% (einschließlich einem Ausgleichsbonus von 0, 7% an das Einkommen nach Westniveau) und ab 1. Juni 2015 im Tarifgebiet West um weitere 2, 6% sowie im Tarifgebiet Ost um 3, 3% (wiederum einschließlich Ausgleichsbonus von 0, 7%).
2014 IG BAU fordert ein Plus von 7 Prozent für Bauarbeiter "Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert für die rund 760 000 Bauarbeiter, Angestellten und Auszubildenden am Bau ein deutliches Plus. Die Bundestarifkommission der IG BAU hat für die Tarifrunde 2014 im Bauhauptgewerbe ein Paket mit einem Gesamtvolumen von 7 Prozent beschlossen… " Pressemitteilung der IG BAU vom 20. 02. Tarifverhandlungen 2014 im Überblick. 2014 Sonderseite der IG BAU zur Tarifrunde: Wir bauen fürs Leben Zur Sonderseite der IG BAU
Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Ecklohn im Baugewerbe Im Baugewerbe bildet der sogenannte "Ecklohn" die Grundlage bei Verhandlungen zur Bestimmung von Tarifen für die Entlohnung der Arbeitsleistung von gewerblichen Arbeitnehmern. Lohngruppe 4 = Ecklohn Er entspricht im Bauhauptgewerbe dem Tarifstundenl... Entgelttarifverträge (Baugewerbe) Entgelttarifverträge sind Bestandteil der Bautarifverträge. Tarifvertrag bauhauptgewerbe 2020. Sie regeln die Höhe der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten im Baugewerbe.
Bauhauptgewerbe Der aktuelle Tarifvertrag endet für die rund 667. 000 Beschäftigten im April 2014. Danach sollen Verhandlungen angestrebt werden. Bankgewerbe Ebenso wird im Bankgewerbe der aktuelle Tarifvertrag für die rund 224. 000 Beschäftigten im April 2014 auslaufen. Dann soll es Forderungen zu Lohnerhöhungen geben. Eisen- und Stahlindustrie Ende Mai 2014 wird der Tarifvertrag in der Eisen- und Stahlindustrie in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und der Region Ost für die rund 101. 500 Beschäftigten auslaufen. Dann sollen neue Tarifverhandlungen beginnen. Deutsche Bahn Im Juli 2014 wird der aktuelle Tarifvertrag für die rund 134. 000 Beschäftigten enden. Dann sollen Verhandlungen mit den Gewerkschaften, der EVG und des Konzerns aufgenommen werden. Schon jetzt laufen aktuell Verhandlungen mit der Gewerkschaft GdL. Tarifrunde Bau 2014 – was ändert sich?. Metall- und Elektroindustrie Ende Dezember 2014 wird der aktuelle Tarifvertrag für die rund 3, 4 Millionen Beschäftigten auslaufen. Dann werden neue Gespräche aufgenommen werden.
Da die Ecklöhne im Baugewerbe unterschiedlich hoch nach den Tarifgebieten West, Berlin und Ost festgelegt werden, ist zwangsläufig auch das Niveau der Gesamttarifstundenlöhne und des Kalkulationslohns bei den Angebotskalkulationen für Bauaufträge unterschiedlich hoch. Analoge Erhöhungen gelten ab 1. Juni 2014 bzw. Tarifvertrag bauhauptgewerbe 2021. folgend zum 1. Juni 2015 auch für die Löhne der stationär beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne Gewährung des Bauzuschlags, Löhne für Stuckateure und Gipser der Lohngruppen 3 und 4, Löhne in den Lohngruppen 3 und 4 in Betrieben des Holz- und Bautenschutzgewerbes.