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Hey, ich schreibe in einen Monat mein Abitur in Mathe und Physik (Berlin) und wollte fragen ob ihr einen Lernplan, also was ich alles lernen muss (welche Themen etc. ), damit ich gut aufs Abi vorbereitet bin. Danke Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Also lernen musst du das, was im Unterricht dran war. Vielleicht hast du Hefter, in denen was drinsteht. Dort findest du die Themen meistens als Überschrift. STARK Abiturprüfung Berlin Brandenburg - Physik LK/GK : Würzburg, Edith, Mühling, Jonny: Amazon.de: Bücher. z. B in Physik "Bewegungen". Da geht es dann um gleichförmige und beschleunigte Bewegungen. Lernen! Für die Vorbereitung des Abis solltest du Aufgaben lösen und Aufgaben lösen und Aufgaben lösen... Gut ist es, wenn du dazu die Lösungen hast. Für Physik kenne ich da findest du Aufgaben ohne Ende mit kompletten Lösungen.
Ob du dabei alles in einer bestimmten Reihenfolge bearbeitest oder direkt zu einer bestimmten Aufgabe springst, bleibt dir überlassen. Durch die Kursstruktur ist es nämlich möglich, die einzelnen Aufgabenmodule unabhängig voneinander zu bearbeiten. Zusätzlich haben wir eine gesunde Mischung aus originalen Landesabitur-Aufgaben gewählt, die sowohl aus dem Leistungs-als auch Grundkurs stammen, so dass für jeden was dabei ist. Damit kannst du mit viel Routine und Sicherheit in dein Physik-Abitur starten.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Physik aus dem Jahr 2018 in Berlin und Brandenburg. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden.