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Grüne Waffenbesitzkarte (WBK) - Bedürfnis für den Erwerb (§ 14 Abs. 2 und 3 WaffG) Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Die Voraussetzungen zum Erwerb, insbesondere der Begriff "regelmäßig", sind nun in Abs. 3 neu und klarer gefasst: Nr. 1: Schießsport muss 12 Monate in einem mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrieben werden. Nr. 2: Schießsport in den letzten 12 Monaten mindestens a) einmal im ganzen Monat oder b) 18 Mal insgesamt. Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Allgemeine Hinweise zur Beantragung | Hessischer Schützenverband e.V.. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind und der Verband dies bescheinigt.
Voraussetzung für die Überschreitung dieses "Regelkontingents" ist die regelmäßige Teilnahme des Antragstellers an Schießsportwettkämpfen. Grüne Waffenbesitzkarte (WBK) - Bedürfnis zum Besitz (§ 14 Abs. 4 WaffG i. V. m. § 4 Abs. 4 WaffG) Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses generell alle 5 Jahre (§ 4 WaffG) – bisherige 3-Jahresüberprüfung nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis entfällt Nach 5 und 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird überprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Home | Hessischer Schützenverband e.V.. Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) nachweisen, dass er mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe den Schießsport betrieben hat. Dies ist dann gegeben, wenn in den letzten 24 Monaten vor dem Überprüfungstermin mindestens einmal pro Quartal oder sechsmal pro Jahr entsprechend Schießaktivität nachgewiesen wird. 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen.
Die Bearbeitungszeit in der Geschäftsstelle des Hessischen Schützenverbandes beträgt ca. vier Wochen. Der Hessische Schützenverband behält sich das Recht auf Ablehnung vor, sofern besondere Gründe vorliegen oder die Begründungen, aufgrund deren die Ehrung vorgenommen werden soll, nicht nachvollziehbar sind. Die Jugendnadel soll max. Deutscher Schützenbund: Downloads. zweimal im Jahr je Schützenbezirk in einem Rahmen wie Jugendtag, Schützentag oder Schützenfest verliehen werden. Ansprechpartner für Rückfragen ist die Geschäftsstelle des Hessischen Schützenverbandes und / oder der Jugendvorstand des Hessischen Schützenverbandes. Beschlossen durch den Jugendausschuss des Hessischen Schützenverbandes in dessen Sitzung am 05. März 2017 in Gelnhausen.
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Kurzwaffe ist ein Wettkampfpass erforderlich Der Antragsteller sendet den ausgefüllten Bedürfnisantrag im Original nebst Anlagen über den Verein an den zuständigen Bezirksschützenmeister. Der Bezirksschützenmeister unterschreibt und leitet den Bedürfnisantrag ZEITNAH an den Landesverband weiter. Die Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe wird direkt an den Antragsteller versandt. Bitte nachfolgend aufgeführte Dokumente dem Bedürfnisantrag NICHT beifügen: Sachkundenachweise bzw. Anträge der Ordnungsbehörden. Diese sind bei der zuständigen Behörde als Anlage zum Bedürfnisantrag einzureichen. keine zusätzlichen Kopien der Anträge und der Anlagen keine Unterlagen über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition (Waffenschrank) keine Kopie des Personalausweises oder des Wettkampfpasses keine Kopie des kleinen Waffenscheins
Der Nachweis muss mit der Art der Waffe erbracht werden die erworben werden soll (Art = Kurzwaffe oder Langwaffe. Nachweise der Wettkampfteilnahme sind mit Stempel des Veranstalters oder durch Ergebnislisten bzw. Urkunden nachzuweisen. Kopien von Startkarten werden nicht akzeptiert. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 70 €uro pro Antrag. Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr auf das Konto des Hessischen Schützenverbandes: Frankfurter Sparkasse, IBAN: DE 91 5005 0201 0000 3507 10, BIC: HELADEF1822, Verwendungszweck: WBK‐Gebühr für Name, Vorname Eine Rücküberweisung der Bearbeitungsgebühr bei einer evtl. Ablehnung oder Zurückziehen des Bedürfnisantrages durch den Antragsteller (nach Eingang in der Geschäftsstelle) wird nicht gewährt. Den Bedürfnisantrag bitte auf den Verein ausstellen. Bitte Kopien aller vorhandenen Waffenbesitzkarten (Vorder‐ und Rückseite) beifügen, wenn möglich doppelseitig. Der Nachweis der Sportschützeneigenschaften ist im Original vom Verein abgestempelt und unterschrieben einzureichen.