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III ZR 63/00: Baubehörde bei falscher Baugenehmigung zu Schadensersatz verspflichtet Ein Bauherr kann von der Baubehörde Schadensersatz verlangen, wenn sich seine Baugenehmigung nach Anfechtung eines Nachbarn als rechtswidrig erweist. Die geht aus einer entsprechenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes hervor (BGH, Az. : III ZR 63/00). Der Bürger dürfe grundsätzlich darauf vertrauen, dass die ihm erteilte Baugenehmigung rechtmäßig sei. Der BGH hob eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auf. Fehlerhaft erteilte Baugenehmigung. Dort hatte der Betreiber eines Einkaufszentrums vergeblich rund vier Millionen Mark Schadensersatz gefordert, nachdem eine erteilte Baugenehmigung vom Verwaltungsgericht wegen der Klage eines Nachbarn gestoppt worden war. Das Einkaufszentrum wurde nach Umplanungen erst zwei Jahre später als vorgesehen fertig. Laut BGH hat die Baubehörde ihre Pflichten verletzt. Zwar müsse auch ein Bauherr bei Widerspruch nochmal kritisch prüfen, ob alles richtig sei. Er müsse aber nicht klüger sein als die Fachbehörde.
Bauherren sind nicht dagegen geschützt, dass eine ihnen erteilte Genehmigung zurückgenommen wird, wenn später festgestellt wird, dass sie rechtswidrig ergangen ist. Über einen gegen eine solche Maßnahme eingelegten Rechtsbehelf hatte das Verwaltungsgericht Köln zu entscheiden. Die Baugenehmigungsbehörde hatte den "Neubau eines SB-Waschparks, bestehend aus: einer Portalwaschhalle, vier überdachten SB-Waschplätzen, einem nicht überdachten Freiwaschplatz, acht überdachten Staubsaugerplätzen, zwei Pflegehallen" genehmigt; als Betriebszeit war in der zum Gegenstand der Baugenehmigung gemachten Betriebsbeschreibung für Werktage "06. Rechtswidrige baugenehmigung schadensersatz zahlung. 00 – 22. 00 Uhr" und für Sonn- und Feiertage "08. 00 – 20. 00 Uhr" angegeben. Der Erteilung der Genehmigung stand rechtlich entgegen, dass der Betrieb des "Waschparks" an Sonn- und Feiertagen gegen das Verbot der Sonntagsarbeit des § 3 Satz 1 Feiertagsgesetz NRW verstieß. Hiernach sind an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.
Das OLG Jena musste sich in einem Urteil vom 24. November 1998 (3 U 294/98) mit dem Sachverhalt befassen, dass einem Bauherrn eine rechtswidrige Baugenehmigug erteilt wurde. Der Bebauungsplan setzte 2 Wohneinheiten für ein Haus fest. Die Baugenehmigung wurde aber für 2 Häuser mit je 5 Wohneinheiten erteilt. Der Bau der beiden Häuser mit je 5 Wohneinheiten war schon weit fortgeschritten. Schließlich musste der Bauherr dem Grundstücksnachbarn dessen Drittwiderspruchsrecht für 88. BAUGENEHMIGUNG -Gemeindehaftung bei rechtswidriger Versagung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. 000, 00 DM "abkaufen". Grundsätzlich bejahte das OLG Jena einen Schadenersatzanspruch des Bauherrn gegenüber der Kommune wegen der pflichtwidrigen Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung aus § 839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG. Im Rahmen des "Vorteilsausgleichs" nach allgemeinen Schadensrecht stellte das OLG aber fest, dass insgesamt 6 Wohneinheiten mehr gebaut werden konnten (statt lediglich 2 Häuser mit je 2 Wohneinheiten 2 Häuser mit je 5 Wohneinheiten). Dadurch sei ein Vorteil des Bauherrn entstanden, der angerechnet werden müsse.
V. m. Art. 34 GG zu ersetzen sind. Damit steht fest, dass Bauordnungsbehörden dem Risiko unterliegen, bei unsachgemäßer Sachbearbeitung gegebenfalls Schadensersatz leisten zu müssen.
Haftungsrecht: Baubehörde kann bei fehlerhaft erteilter Baugenehmigung verantwortlich gemacht werden (13. 2. 2002) Bauherren können von der Baubehörde Schadensersatz verlangen, wenn sich die erteilte Baugenehmigung später als rechtswidrig erweist. Die erteilte Baugenehmigung schafft einen Vertrauenstatbestand. Der Sachverhalt: Die Klägerin beabsichtigte ein Einkaufszentrum zu errichten. Der Landkreis (Beklagter) hatte ihr dazu 1995 eine Baugenehmigung erteilt. Der Grundstücksnachbar hatte gegen die Genehmigung Widerspruch eingelegt, da die erforderlichen Abstandsflächen zu seinem Grundstück nicht eingehalten worden waren. Auf seine Klage, verpflichtete das VG die Klägerin, die Baustelle unverzüglich stillzulegen. Die Klägerin änderte daraufhin die Pläne und konnte die Bauarbeiten, nachdem sie über ein Jahr ruhten, fortsetzen. Das Gebäude wurde erst 1997 fertiggestellt. Rechtswidrige baugenehmigung schadensersatz f r fotonutzung. Die Klägerin verlangt vom Beklagten Schadensersatz i. H. v. rund 4, 5 Millionen DM, da sich der Bau so lange verzögert hatte.
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