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Da der Arzneimittelhersteller den Erstattungsbetrag direkt auf den Listenpreis gewährt, gilt dieser Rabatt beispielweise auch für Selbstzahler oder privat Krankenversicherte. 2. Erstattungsvereinbarungen nach § 130c SGB V Abweichend von den oben beschriebenen Vereinbarungen oder Schiedssprüchen können Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern selektive Verträge über die Erstattung von Arzneimitteln sowie zur Versorgung ihrer Versicherten mit Arzneimitteln abschließen. Inhalt dieser Vereinbarungen können beispielsweise eine mengenbezogene Staffelung des Preisnachlasses sein, ein jährliches Umsatzvolumen mit Ausgleich von Mehrerlösen oder eine Erstattung in Abhängigkeit von messbaren Therapieerfolgen. Apotheken-Stärkungsgesetz: BMG: Rabatte und Boni werden nicht grundsätzlich verboten!. Durch diese Vereinbarungen kann die Vereinbarung nach § 130b SGB V ergänzt oder abgelöst werden. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten und die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte über die Versorgungsinhalte dieser Vereinbarungen. Sie können – auch über ihre Verbände – mit Ärzten, Kassenärztlichen Vereinigungen oder Verbänden von Ärzten Regelungen zur bevorzugten Verordnung der in diesen Verträgen enthaltenen Arzneimittel abschließen.
2 Weitere Einzelheiten können die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften und der Verband der privaten Krankenversicherung mit der zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten Spitzenorganisation der Apotheker auch abweichend von diesem Gesetz vereinbaren. § 1 AMRabG - Einzelnorm. 3 Insbesondere kann vereinbart werden, dass die Apotheken einen Beleg in maschinenlesbarer Form über die Pharmazentralnummer des abgegebenen Arzneimittels, den Kaufpreis und das Abgabedatum ausstellen. 4 Sonstige Träger nach § 1 Satz 2 können der Vereinbarung nach Satz 2 beitreten. § 5 Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer Die pharmazeutischen Unternehmer sind verpflichtet, die erforderlichen Preis- und Produktangaben für Arzneimittel einschließlich des Abschlags an den Verband der privaten Krankenversicherung und auf Antrag an die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften, an sonstige Träger nach § 1 Satz 2 oder an eine oder mehrere von diesen benannte Stellen auf maschinell lesbaren Datenträgern zu übermitteln.
Apotheken-Stärkungsgesetz Das am vergangenen Mittwoch beschlossene Apotheken-Stärkungsgesetz soll nach der Sommerpause erstmals im Bundestag besprochen werden. Bis dahin will das Bundesgesundheitsministerium das Vorhaben – das wegen des für das SGB V geplante Rx-Boni-Verbot stark kritisiert wird – auf EU-Ebene abstimmen. Gegenüber verteidigte eine Ministeriumssprecher das Gesetz nun. Rabatte würden dadurch nicht grundsätzlich verboten. Und: Die EU-Abstimmung entspreche nicht einem Notifizierungsverfahren. Rabattverbot für verschreibungspflichtige Medikamente: zm-online. Worum geht es? Die EU-Kommission drängt die Bundesrepublik – auch in einem Vertragsverletzungsverfahren – die im Arzneimittelgesetz (§78) festgelegten Rx-Festpreise für EU-Versandhändler zu streichen. In der Apothekenreform will Spahn dieser Bitte auch nachkommen – allerdings schafft er im SGB V ein neues Rx-Boni-Verbot, das für alle in- und ausländischen Apotheken und Versandhändler gilt – allerdings nur für GKV-Versicherte. Denn der PKV-Bereich wird vom SGB V nicht erfasst. Selbst in der ABDA geht man davon aus, dass dieser Schachzug erneut vor dem EuGH landet.
Ebenfalls neu im Mai 2022: Die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Google Wer sich erstmalig bei einem neuen Gerät wie einem Smartphone anmeldet, konnte bislang einfach ein vorgeschlagenes Google-Konto nutzen. Beliebt war diese Möglichkeit zum Beispiel beim Wechsel von Android- zu Apple-Geräten - der Datenumzug war mit dem Google-Konto recht einfach. Ab dem 30. Mai 2022 führt Google hier jedoch eine Änderung ein: Auch für Dritt-Apps wird dann nämlich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend. Künftig musst du dich also bei allen Apps, die du mit deinem Google-Konto nutzt, mit Nutzernamen, Passwort sowie einem sechsstelligen Sicherheitscode anmelden. Diesen Code erhältst du entweder per SMS oder über eine Authenticator-App. Unbeliebte Änderung ab Mai: Der Bierpreis erhöht sich Für viele dürfte diese Änderung von allen im Mai 2022 die unbequemste sein: Das Bier wird teurer. Die großen Brauerei-Gruppen Radeberger und Bitburger haben den Preisanstieg bereits angekündigt. Bei der Radeberger-Gruppe wird er zwischen 6 und 7 Euro pro 100 Liter bei Flaschen- und Dosenbier liegen, berichtete die Lebensmittel-Zeitung.
Damit sich noch mehr Menschen gegen Grippe impfen lassen, dürfen künftig auch durch Mediziner geschulte Apotheker Erwachsene impfen. Dies wird bereits in regionalen Modellvorhaben getestet. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) spricht von einem "Startschuss für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland. " Das Gesetz können für neue Zuversicht sorgen, da es ordnungspolitische, betriebswirtschaftliche und pharmazeutische Perspektiven aufzeige. Und es können dazu beitragen, den Apothekerberuf für den pharmazeutischen Nachwuchs attraktiver zu machen. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und anschließender Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das EuGH- Urteil Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneien in Deutschland für ausländische Internet-Apotheken gegen den freien Warenverkehr verstößt. Das neue Gesetz erreicht einheitliche Preise dadurch, dass es die Rechtswirkung des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung - auch für EU-Versandapotheken - als Voraussetzung dafür vorsieht, an gesetzlich Versicherte Medikamente abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können.