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Bei einem normalen Wegeunfall wäre durch den Alkohol die Verbindung zum Betrieb als gelöst angesehen worden. Achtung: Bei absoluter Fahruntüchtigkeit müssen Sie beweisen, dass Ihre Trunkenheit nicht die alleinige, rechtlich wesentliche Ursache des Arbeitsunfalls war, sondern auch noch andere Faktoren dazukamen. Das gilt unter Experten als fast unmöglich. Völlig bedeutungslos ist in diesem Zusammenhang dann auch die Frage, ob sich der Unfall auch ohne Alkohol hätte ereignen können. 2. Selbstverschulden Sind Sie durch eine Schlägerei in Ihrem Unternehmen zu Schaden gekommen, besteht Versicherungsschutz dann, wenn die Ursache der Schlägerei in einem betrieblichen Grund liegt. Im übrigen führt auch das Übertreten von Regeln, also verbotswidriges Handeln, selbst eine mögliche Straftat nicht dazu, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. 3. Knifflig: Das Essen Auch wenn Sie bei der Arbeit eine Mahlzeit zu sich nehmen, kann das versichert sein. Schlägerei auf der arbeitsgemeinschaft. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung – die Sache ist etwas komplizierter.
Gegen 21. 00 Uhr sei die Stimmung dann erneut aggressiver geworden - diesmal gegenüber den Polizisten. Es seien Steine geworfen und Pfefferspray versprüht worden. Mittlerweile sei die Lage unter Kontrolle, sagt die Sprecherin.
Davon lässt sich ableiten, dass wer seine Kollegen tätlich angreift, nicht nur mit einer ordentlichen verhaltensbedingten, sondern mit einer fristlosen Kündigung rechnen muss. Die Rechtsprechung ist hier sehr streng. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde. Rufen Sie uns einfach an und nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Unfreiwillige Verwicklung in eine körperliche Auseinandersetzung Denkbar ist, dass man als Arbeitnehmer unabsichtlich in eine Schlägerei unter Kollegen gerät, die Konsequenzen jedoch in Form von einer Kündigung mittragen muss. Dazu hat das BAG im oben genannten Fall vom 18. 2008 geurteilt, dass nicht in jeder Verwicklung eines Arbeitnehmers eine Pflichtverletzung liegt – wie immer kommt es hier auf die Prüfung des Einzelfalls an. Feiertage Tag der Arbeit / Wikatu News-Suche: 25.4.. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, ob nicht bereits im Vorfeld eine Provokation, zum Beispiel in Form von einer Beleidigung, erfolgt ist, die die körperliche Auseinandersetzung herbeigeführt hat. Auch eine solche verbale Attacke kann eine Pflichtverletzung darstellen und dem BAG zufolge muss sie kündigungsrechtlich eigenständig – also unabhängig von der körperlichen Auseinandersetzung – bewertet werden.