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Das Arabische besteht in erster Linie aus zwei grundsätzlichen Satzstrukturen – Sie beginnen entweder mit einem Hauptwort oder mit einem Verb und müssen nicht notgedrungen entsprechend mit einem Verb oder einem Hauptwort abgeschlossen werden. Auch die Buchstabenanzahl sollte in der Regel schnell zu erlernen sein: Die insgesamt 26 Konsonanten und die drei Vokale "a", "i" und "u" werden wie im Deutschen sowohl in Wort wie auch in schriftlichen Dokumenten miteinander verbunden. Zudem haben einzelne Wortstämme aus dem Arabischen nicht zuletzt in zahlreiche romanische Sprachen Einzug gehalten – so unter anderem die englischen Begriffe candy, alchemy und hazard, das Französische racquet, der spanische alcohol oder das deutsche Algebra. Allerdings ist es gut vorstellbar, dass Sie eine beglaubigte Übersetzung von Arabisch ins Deutsche benötigen: Und hier heißt es für die Übersetzer besonders auf der Hut zu sein. Schließlich gibt es hier nicht nur insgesamt fünf Artikel, und nicht nur werden diese je nach Fall in Wort und Schrift gebeugt – im Deutschen finden Sie darüber hinaus sechs verschiedene Zeitformen sowie zahlreihe Konjunktive und Konjunktionen.
Möchten Sie also einen Text von Arabisch übersetzen lassen, sollten Sie unbedingt auf die Hilfe unserer erfahrenen Muttersprachler zurückgreifen. Unterlagen vom Deutschen fehlerfrei ins Arabische übersetzen zu lassen, bedarf professioneller Unterstützung. Denn: Wer genau hinsieht, … … erkennt die zahlreichen Ausnahmen, Sonderfälle, Unterschiede und Schwierigkeiten, die eine hochwertige beglaubigte Übersetzung Arabisch mit sich bringt. Von rechts nach links – fast immer: Wer mit der afroasiatischen Sprachfamilie nicht vertraut ist, wird zunächst komplett umdenken müssen, um sich in die arabische Sprachkultur einzufinden. Der größte Unterschied zur deutschen Literatur: Die Schreibweise erfolgt von rechts nach links. Zumindest, was Texte betrifft. Bei Ziffern sieht dies schon wieder ganz anders aus: Zahlen sind ein Ausnahmefall und werden von links nach rechts aufgezeichnet und ausgesprochen. Dialekte kennen: Dialekte gibt es ebenfalls in der Schriftsprache. So ist von hoher Bedeutung, dass Ihre Auftragnehmer auch die regionalen Fein- und Eigenheiten beherrschen, die auf Ihre jeweilige beglaubigte Übersetzung Arabisch angewandt werden müssen.
Wir können Ihre Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitsdokumente) aus Tunesien, Jemen, Libanon, Palästina, Algerien, Marokko, dem Irak oder einen Personenstandsregisterauszug aus Syrien oder Jordanien genauso wir Ihre Schulzeugnisse aus Ägypten beglaubigt ins Deutsche übersetzen. Natürlich erstellen wir dabei auch über die Grenzen Oldenburgs für Sie beglaubigte Übersetzungen. Wo kann ich online arabische Unterlagen übersetzen und beglaubigen lassen?
3. Keine finanziellen Belastungen der Eltern durch Kindesabnahmen, insbesondere keine Unterhaltspflicht. 4. Recht auf Mindestkontakt zu den Kindern, im Ausmaß von 8 Stunden pro Woche, ab sofort nach der Abnahme. 5. Unbeschränkte und vollständige Akteneinsicht der Eltern in die Akten der KJH! 6. Wissenschaftliche Langzeit – Evaluierung von Biografien von Schicksalen von Menschen, die als Kind fremd untergebracht worden waren. Finanzierung einer Eltern-Organisation zur Begleitung und Rückführung bei Fremdunterbringungen. Besonders wichtig ist das bei Autisten oder ADHS, um für andere darunter leidende Kinder Therapien entwickeln zu können. 7. Zusammen mit dieser Elternorganisation Schaffung einer Ombudsstelle und Kontrollorganisation, welche die Tätigkeit und Gebarung der KJH, der Heime- undWohngemeinschaften, der Pflegeeltern und sonstigen Organisationen der KJH überprüfen kann. Mag. Josef Maitz, 2. Nov. Vorsicht Jugendamt: Kindeswohlgefährdung. 2019
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge muss das ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil außer Landes verbrachte Kind an den Ort des bis dahin gewöhnlichen Aufenthalts zurückgeführt werden. Bei einem Kleinkind ist auf den gemeinsamen objektiv erkennbaren Willen der Sorgerechtsinhaber zur dauerhaften Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes abzustellen. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden. Rückführung ist das Ziel! - Familienrecht by Michael Langhans. Sachverhalt Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des in Paris geborenen Kindes streiten um dessen gewöhnlichen Aufenthalt. Bis zu seiner Verbringung nach Deutschland lebte es mit den Eltern in Paris. Melderechtlich erfasst ist es in Düsseldorf, Deutschland, wo auch die Kindesmutter beim Einwohnermeldeamt und dem Jobcenter gemeldet ist. Die Kindesmutter hat aus erster Ehe bereits drei Kinder, die in Deutschland beim Vater leben. Im November 2016 hat die Kindesmutter das gemeinsame Kind ohne Rücksprache mit dem Vater nach Deutschland gebracht. Auf Antrag des Kindesvaters hat das AG die Rückführung des Kindes nach Frankreich angeordnet, wogegen die Kindesmutter erfolglos Beschwerde eingereicht hat.
Das geht nicht immer, und tut oft weh – vor allem, wenn das Jugendamt sich eklatant rechtswidrig verhält. Niemals vor den Kindern die Pflegeeltern oder die Heimeinrichtung "schlecht machen". Denn erstens können die Pflegeeltern (meistens, es gibt aber Ausnahmen) nichts dafür. Aber zweitens können die Kinder – ausnahmslos – nichts dafür. Und das gilt immer. Jugendamt verhindert die Rückführung meines Kindes ? (Familienrecht). Den Kindern ist null geholfen, wenn die leiblichen Eltern die Pflegeeltern angiften. Von Anfang an einen Pflegekontrakt einfordern, unter Beteiligung der Kinder. Die Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung (notfalls des BVerfG) muss so detailliert wie möglich geregelt werden: Ein Vertrag über die zeitweise Betreuung der Kinder wird gemacht, mit gegenseitigen Zusagen, mit einer kindgemäßen Aufklärung der Kinder über das "Warum" und das "Wie lange" und das zeitweise "OK" der Eltern. – Wird so gut wie nie gemacht. Kinder werden vom Jugendamt oft behandelt wie Topfpflanzen. Nicht aufgeklärt, nicht angehört, nicht aufgefangen, sondern hin- und hergeschoben, und ihre Ängste und ihr Leid missinterpretiert als "Auffälligkeiten", an denen natürlich immer die Eltern schuld sind.
Dies ist der zentrale "fachliche" und damit menschliche Mangel in vielen jugendamtlichen Hilfe-"Planungen": Die Ängste, Hoffnungen, Befürchtungen eines – in der Regel unvorbereitet – aus der Familien gerissenen Kindes werden nicht angeschaut. Dabei ist das das Wichtigste, dass man sich viel Zeit nimmt, das zu verstehen und darauf zu reagieren. Wer das nicht kann, sollte nicht im Jugendamt arbeiten.
Wenn sich Situation der leiblichen Familie eines Pflegekindes stabilisiert hat und nach Einschätzung der Fachkräfte die Erziehungsaufgabe dort wieder wahrgenommen werden kann, ist zu prüfen, ob eine Rückführung des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie erfolgen kann. Hierbei sind viele Faktoren zu berücksichtigen: · Erfolgte die Stabilisierung in der Herkunftsfamilie innerhalb eines für das Kind vertretbaren Zeitraums? Die Beantwortung dieser Frage darf nicht von dem Zeitempfinden der Erwachsenen ausgehen, sondern muss sich am kindlichen Zeitbegriff und dem kindlichen Zeitempfinden orientieren. Zu berücksichtigen sind dabei das konkrete Kindesalter und der Entwicklungsstand des Kindes. · Reicht die Stabilisierung in der leiblichen Familie für die Rückführung tatsächlich aus? Leibliche Eltern, deren Kind rückgeführt wird, erhalten in der Regel "nicht das gleiche Kind wie vor der Inobhutnahme" zurück. Das Kind ist nicht nur älter geworden, es ist in der Pflegefamilie auch Bindungen eingegangen, hat dort Rituale erlebt und liebgewonnen, befindet sich in Fördermaßnahmen u. ä.
Gibt es mildere Mittel als die Trennung vom Kind? Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern muss stets das letzte zur Verfügung stehende Mittel sein, da diese ein schwerwiegender Eingriff in Art. 6 GG ist. Deswegen, und zur erfolgreichen Durchführung der oben angesprochenen familiengerichtlichen Verfahren sollten sich die betroffenen Eltern die Frage stellen, welche im Verhältnis zur Trennung weniger einschneidende Maßnahmen sie für notwendig halten oder jedenfalls zu akzeptieren bereit sind. Zu denken ist an die Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII. Betroffene Eltern sollten sich fragen, ob für sie beispielsweise ein Erziehungsbeistand gemäß § 30 SGB VIII oder sozialpädagogische § 31 SGB VIII in ihrer Familie denkbar sind. Denkbar ist auch die vorübergehende stationäre Unterbringung von Mutter und Kind in einer entsprechenden Mutter- und Kind-Einrichtung. Es ist sogar der stationäre Aufenthalt von Mutter, Vater und Kind vorübergehend denkbar. 6. Fazit vom Rechtsanwalt Auch wenn die engen gesetzlichen Voraussetzungen von Inobhutnahmen meist nicht vorliegen, sind diese oft nicht ganz unbegründet.