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Unterrichtsentwurf, 2006 18 Seiten, Note: 1, 0 Leseprobe THEMA DER UNTERRICHTSREIHE: Ein Luftballon - eine Fliegenklatsche - und nun? – Spielerisches Entdecken und Erproben von Bewegungsmöglichkeiten mit den Alltagsmaterialien Luftballon und Fliegenklatsche, um die Selbstständigkeit und Kreativität der Kinder zu fördern, die koordinativen Fähigkeiten, insbesondere die Auge-Hand-Koordination, zu schulen und eine allgemeine Spielfähigkeit in den Rückschlagspielen anzubahnen. AUFBAU DER UNTERRICHTSREIHE: 1. Wir spielen mit dem Luftballon. Fliegenklatsche spiel unterricht und. – Entdecken und Erproben von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten mit dem Material Luftballon zum Wecken der kreativen Spielfreude, zur Förderung der koordinativen Fähigkeiten und zur Entwicklung eines Ballgefühls. 2. Wir spielen mit Fliegenklatsche und Luftballon. – Erweiterung der Bewegungserfahrungen der Kinder durch spielerisches Entdecken und Erproben vielfältiger Bewegungsmöglichkeiten mit Luftballon und Fliegenklatsche. 3. Wir spielen Tennis mit Fliegenklatsche und Luftballon.
Spielprinzip und Vorbereitung Zunächst lege ich einen Zahlenraum fest, in dem geübt werden soll. Das Spiel funktioniert sowohl in einem sehr kleinen Zahlenbereich wie "eins bis zwanzig" als auch in großen Zahlenräumen wie "Null bis eine Million". Zum Spielbeginn geht ein Kind (= Spielleiter) zur Tafel und denkt sich eine Zahl im vorgegebenen Zahlenraum aus. Fliegenklatsche – Mathespiel | Link- und Materialsammlung für Lehrer auf LehrerLinks.net. Diese Zahl notiert es als Gedächtnisstütze an der Rückseite eines aufgeklappten Tafelflügels, sodass sie vom Rest der Klasse nicht gesehen werden kann. Weiterlesen →
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Sie könnten deshalb einfachere Übungen auswählen, wie das Balancieren des Luftballons auf dem Netz der Fliegenklatsche. Bereits seit Schulbeginn wurden organisatorische Formen wie das Einhalten von Regeln (Schmuck abnehmen, lange Haare werden zu einem Zopf gebunden, gemeinsames Helfen und Rücksichtsnahme), den offenen Anfang einer Stunde, den Sitzkreis und die Transparenz in der Stunde in den Unterricht einbezogen, mit denen nun alle Kinder relativ sicher umgehen. SACHANALYSE: Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [... ] [1] Vgl. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen, S. 14. [2] Vgl. Laging, R., S. 7. [3] Vgl. Dreykorn, C., S. 33. [4] Vgl. Passolt, M., S. 96. [5] Vgl. Balster, K., S. Fliegenklatsche spiel unterricht. 55. [6] Vgl. Rusch, H. / Weineck, J., S. 83. Ende der Leseprobe aus 18 Seiten Details Titel Wir spielen mit Fliegenklatsche und Luftballon Veranstaltung Unterrichtspraktische Prüfung Note 1, 0 Autor Yvonne Buchenau (Autor:in) Jahr 2006 Seiten 18 Katalognummer V72701 ISBN (eBook) 9783638730914 Dateigröße 806 KB Sprache Deutsch Schlagworte Fliegenklatsche, Luftballon, Unterrichtspraktische, Prüfung Preis (Ebook) 13.
– Durch Erproben von Spielformen mit einem Partner wird das gegenseitige Zuspiel geübt und erste rückschlagspielorientierte Basiskompetenzen entwickelt. SCHWERPUNKTZIEL DER UNTERRICHTSSTUNDE: Unter Berücksichtigung der gestellten Bewegungsaufgabe wird den Schülerinnen und Schülern spielerisches Entdecken und Erproben von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten mit Fliegenklatsche und Luftballon ermöglicht. TEILZIELE DER STUNDE: Im motorischen Bereich sollen die Kinder... - in ihren koordinativen Fähigkeiten geschult werden, indem sie die gestellte Bewegungsaufgabe möglichst geschickt zu bewältigen versuchen. - ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern und somit zu einer höheren Bewegungssicherheit gelangen. - in ihrer Auge-Hand-Koordination geschult werden, indem sie versuchen, auf die optisch wahrgenommenen Bewegungen des Luftballons in angemessener Weise motorisch zu reagieren. Pin auf Deutsch Grundschule Unterrichtsmaterialien. - ihre Geschicklichkeit im Umgang mit Material ausbauen. Im kognitiven Bereich sollen die Kinder... - zeigen, dass sie die Bewegungsaufgabe verstanden haben, indem sie ein entsprechendes Bewegungshandeln unter Einbeziehung der Materialien zeigen.
Keywords Sport_neu, Primarstufe, Sekundarstufe I, Spiele und Spielformen, Spielen, Spiele, Alltagsmaterial, Hockey, Fliegenklatsche, Bewegung, Spaß, Laufen, Ball
Hierzu gehören insbesondere folgende Punkte: Die Definition des Personenkreises, der bislang Anspruch auf spezielle Krankenbeobachtung nach Ziffer 24 der HKP-RL hat, wurde nahezu wortgleich in die AKI-RL übertragen. Hierdurch ist sichergestellt, dass Versicherte, die bislang Anspruch auf spezielle Krankenbeobachtung hatten, künftig außerklinische Intensivpflege erhalten. Bei beatmeten Versicherten wird künftig zwischen Versicherten unterschieden, die ein Potenzial für eine Entwöhnung von der Beatmung haben und Versicherten, bei denen kein Entwöhnungspotenzial besteht. Hier hat die Patientenvertretung immer wieder die nicht sachgerechten Vorgaben des Gesetzgebers kritisiert und Differenzierungen eingefordert. Spezielle krankenbeobachtung hkp richtlinie. Mit Erfolg! Potenzialerhebungen können notfalls auch telemedizinisch erfolgen, um die Betroffenen und ihre Angehörigen nicht mit aufwendigen Krankentransporten zu belasten. Auch an Orten, an denen sich Versicherte nur manchmal oder gelegentlich aufhalten, darf AKI geleistet werden.
Durch Anleitung und Schulung der Angehörigen können diese nach und nach eigenständig einen Teil der Pflege übernehmen. Durch die Einbeziehung in den Pflegeprozess können Gewohnheiten und Abläufe im vertrauten Rahmen der Familie erhalten bleiben. Häusliche Krankenpflege-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss. Gleichzeitig wird die Privatsphäre erhöht und es kann besser auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten eingegangen werden. Aus diesem Grund gewinnt die Rückzugspflege eine besondere Bedeutung. Der Einsatz der Angehörigen in der Rückzugspflege erfolgt schrittweise in Abstimmung mit dem Patienten, dem Pflegedienst, den Therapeuten, den Krankenkassen und natürlich Ihnen als behandelnde Ärzte. Bitte beachten Sie bei der Rückzugspflege Folgendes: Wichtig ist, dass Rückzugspflege nicht mit einer Verringerung der Versorgung im Rahmen einer Palliation gleichzusetzen ist, sondern vielmehr dazu dient, dem Wunsch einer individuellen Versorgung nachzukommen. Sollten Sie ein Rückzugspflegepotenzial bei Ihrem Patienten erkennen, informieren Sie bitte umgehend die Krankenkasse.
Wer dann das Potenzial erhebt, kann nicht gleichzeitig die Verordnung ausstellen. Genehmigung und Fortbildung Die Befugnis zur Verordnung für Hausärzte und Hausärztinnen bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen hierzu regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen anbieten. Die KBV plant, hierfür eine CME‐zertifizierte Onlinefortbildung zur Verfügung zu stellen. Zusammenarbeit und Netzwerke Der Stellenwert einer guten Kooperation und Koordination zur Sicherstellung der Versorgungskontinuität ist aufgrund der Komplexität der Erkrankungen und Behandlungsverläufe in der außerklinischen Intensivpflege besonders hoch. So sollen die ärztlich an der außerklinischen Versorgung Beteiligten und weitere Angehörige von Gesundheitsfachberufen (z. B. 24-Stunden-Intensivpflege auch abweichend von HKP-Richtlinie verordnungsfähig - Pflegerechtsberater Berlin. geeignete Pflegefachkräfte, Logopäden, Ergo‐ und Physiotherapeuten, Hilfsmittelversorger, Atmungstherapeuten) in einem Netzwerk eng zusammenarbeiten. Ärzte und Ärztinnen, die außerklinische Intensivpflege verordnen, tragen die Verantwortung für die Koordination der medizinischen Behandlung der Versicherten einschließlich der rechtzeitigen Einleitung des Verfahrens zur Potenzialerhebung.
Zwar handelt es sich bei den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 SGB V um untergesetzliche Normen, die auch innerhalb des Leistungsrechts zu beachten sind (vgl. BSG im o. a. Urteil vom 10. November 2005, a. O., dort Rdnr. 19 m. w. N. sowie in dem von der Beklagten eingeführten Urteil vom 31. Mai 2006 – B 6 KA 69/04 R -, juris, dort Rdnr. 15; vgl. auch Beier in: jurisPK-SGB V, Stand: 25. Juni 2013, § 92 SGB V Rdnr. 46). Sie unterliegen aber der Prüfung dahingehend, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Ebenso wenig wie der Gemeinsame Bundesausschuss ermächtigt ist, den Begriff der Krankheit in § 27 Abs. 1 SGB V hinsichtlich seines Inhalts und seiner Grenzen zu bestimmen, ist er befugt, medizinisch notwendige Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege auszunehmen. Die HKP-Richtlinien binden die Gerichte insoweit nicht. Nr. 24 der Anlage der HKP-Richtlinien ist insoweit nicht mit den gesetzlichen Vorgaben von § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V vereinbar. Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Behandlungspflege zur Sicherung des Erfolgs der ärztlichen Behandlung; die Krankenpflege muss "erforderlich" sein, und zwar im Sinne der Wahrscheinlichkeit, dass ohne die Pflege der Behandlungserfolg entfällt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20. KBV - Außerklinische Intensivpflege wird ausgebaut - Übersicht für Praxen. April 1988 – 3/8 RK 16/86 -, juris, dort Leitsatz Nr. 1; vgl. auch Padé in: jurisPK-SGB V, Stand: 11. September 2014, § 37 SGB V Rdnr.
Eine Einschränkung, dass AKI nur an Orten erbracht werden darf, an denen sich Versicherte "regelmäßig wiederkehrend" aufhalten, wurde verhindert. Die Qualifikationsanforderungen an die verordnenden und potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte wurden auch mit Blick darauf geregelt, die Versorgung in der Fläche sicherzustellen. Spezielle krankenbeobachtung hp pavilion. Eine konkrete Evaluationsklausel wurde mit aufgenommen, um die Wirkung der neuen Richtlinie zeitnah zu untersuchen. Unabhängig davon muss der G-BA zügig nachsteuern, wenn sich Versorgungsdefizite zeigen. Sorge bereitet der Patientenvertretung, dass der AKI-Anspruch für Versicherte, die nicht beatmet werden, sondern aus anderen Gründen regelmäßig in lebensbedrohliche Situationen geraten, wahrscheinlich weiterhin zwischen den Krankenkassen und den Betroffenen streitbehaftet bleiben wird. "Hier konnte die Patientenvertretung aber eine für die Betroffenen wichtige Klarstellung in den Tragenden Gründen durchsetzen" erläutert Kruse. "Danach ist es für den AKI-Anspruch nicht erforderlich, dass die lebensbedrohlichen Situationen tatsächlich täglich auftreten.