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Mithin ist im einstweilige Verfügungsverfahren davon auszugehen, dass der Auftragnehmer auch einen Vergütungsanspruch hinsichtlich des nicht erbrachten Teils der Leistung hat. Als Fazit ist somit festzustellen, dass eine Absicherung einer Anzahlung möglichst nicht durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vereinbart werden sollte, da es für den Auftragnehmer den wirtschaftlichen Vorteil der Anzahlung entwertet. Allerdings steht er nach dieser Rechtsprechung des Kammergerichtes nicht so schlecht da, wie es nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH den Anschein hatte. Wenn er schlüssig seinen Vergütungsanspruch darstellen und glaubhaft machen kann, kann er eine Inanspruchnahme durch eine einstweilige Verfügung verhindern.
E. Weitere Themenschwerpunkte der Entscheidung Ein Gesichtspunkt, den der klagende Bauherr vorgebracht hatte, der hinterlegte Sicherheitseinbehalt werde ja schlielich verzinst und der private Auftraggeber knne im Gegensatz zum ffentlichen Auftraggeber im Rckforderungsprozess nicht gerichtskostenfrei auftreten, spielt – so der BGH – fr die Entscheidung in Bezug auf die Wertung der Brgschaft auf erstes Anfordern keine Rolle. Die Brgschaft auf erstes Anfordern in AGB ist und bleibt gleichwohl unwirksam.
Durch den Rückforderungsprozess kann der Bürge die gezahlten Leistungen vom Gläubiger zurückfordern, wenn er nachweisen kann, dass keine Hauptschuld bestanden hat und sich der Gläubiger ungerechtfertigt zu bereichern versuchte. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Bundesgerichtshof. Eine ungerechtfertigte Forderung des Gläubigers an den Bürgen liegt zum Beispiel dann vor, wenn sich der Gläubiger in der Insolvenz befindet oder eine Massenunzulänglichkeit vorliegt. Die Kündigung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist grundsätzlich nicht möglich, außer im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart. Dies ist insofern des Öfteren der Fall, da nicht nur der Bürge, sondern auch der Gläubiger seinen Nutzen daraus ziehen können. Für den Bürgen ist es wichtig, sich bei dieser umfassenden Haftung aus der Zahlungsverpflichtung lösen zu können. Der Gläubiger möchte wiederum wissen, ob und wann sich der Bürge aus dieser Verpflichtung loslösen kann.
« Zurück zum Wiki Index Was bedeutet Bürgschaft auf erstes Anfordern? Bei einer Bürgschaft auf erste Anforderung handelt es sich um eine Sonderform der Bürgschaft, die vor allem dem Gläubiger sehr spezielle und weitreichende Rechte einräumt Durch eine Bürgschaft auf erste Anforderung soll der Fall der Einrede grundsätzlich verhindert werden, denn dieser kann eine sehr langes rechtliches Verfahren nach sich ziehen, was die kurzfristige und eventuell notwendige Schaffung von liquiden Mittel unmöglich macht. Die Bürgschaft auf erste Anforderung ist gesetzlich nicht festgeschrieben, ergibt sich aber aus der laufenden Rechtssprechung zum BGB und stellt somit abstrahiertes anwendbares Recht dar. Wann eine solche Bürgschaft auf erste Anforderung genau vorliegt, muss in jedem Einzelfall entschieden werden. Anwendung der Bürgschaft auf erste Anforderung Die Bürgschaft wird in der Regel dann verwendet, wenn sich der Gläubiger ein absolutes Pfand gegen den Bürgen sichern will. Ist also für den Gläubiger schon nach Abschluss eines Vertrages abzusehen, dass der Kunde die Kosten nicht begleichen kann, so kann er die Stellung eines Bürgen fordern.
Link zur Entscheidung BGH, Urteil vom 10. 02. 2000, IX ZR 397/98 Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
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