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Besonders auch im ländlichen Raum würde dies wegen der geringen Versorgungsdichte zu erheblichen Problemen führen. Der BNHO hält die der Ausschreibung zugrunde liegende Regelung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V für entbehrlich und schlägt vor, dieses Instrument aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen. Quelle: BNHO e. V.
Allerdings bleibt abzuwarten, wie praktikabel diese Regelung tatsächlich ist und welches Wirtschaftlichkeitsniveau sich bei derartigen Verträgen verwirklichen läßt. OLG Düsseldorf, Beschl. 17. Mai 2017, VII-Verg 43/16
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG), das am 31. März 2017 im Bundesrat verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber u. a. vorgesehen, dass Ausschreibungen einzelner Krankenkassen über parenterale Zubereitungen zur Verwendung in der Onkologie (Zytostatika) künftig nicht mehr möglich sind. § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V, der den Krankenkassen bislang die Möglichkeit gab, derartige individuelle Rabattverträge zu schließen, wurde gestrichen. Bereits bestehende Verträge werden mit Ablauf des 31. August 2017 unwirksam (§ 129 Abs. Verbot exklusiver Hilfsmittelausschreibungen. 5 Satz 4 SGB V n. F. ). Angesichts dieses bevorstehenden Endes der Zytostatika-Rabattverträge haben einige Krankenkassen versucht, zumindest bis zum Ablauf des Übergangszeitraums das aus wirtschaftlicher Sicht erfolgreiche Instrumentarium voll auszuschöpfen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält das jedoch unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten für nicht zulässig, wie sich aus einem aktuellen Beschluss vom 17. Mai 2017 ergibt.
Frage 1: Wofür ist das? "Zur unterstützende[n] Behandlung von Infekten der oberen Atemwege, insbesondere mit Beteiligung des lokalen Lymphsystems " – so lautet die offizielle Indikation, also das von der Behörde genehmigte Anwendungsfeld. Was bedeutet das genau? "Obere Atemwege" sind dabei der Bereich von Nase, Nasennebenhöhlen und Rachenraum. Unter "lokalem Lymphsystem" versteht man die Lymphbahnen, Lymphknoten usw., die sich in diesem Bereich des Körpers befinden. Das Lymphsystem spielt eine tragende Rolle für eine erfolgreiche Infekt-Abwehr. Gerade im Hals-Nasen-Ohren (HNO)-Bereich, der Eintrittspforte für die meisten Erreger, ist das Lymphsystem sehr gut ausgebildet: Mandeln, Lymphknoten und Schleimhäute mit ihren abwehrstarken Lymphzellen konzentrieren sich hier. Lymphdiaral salbe erfahrungen mit. Entzündungen und Schwellungen dieser Anteile des Lymphsystems sind ein Zeichen dafür, dass das Immunsystem an diesen Stellen auf Hochtouren arbeitet. Die Anregung des Lymphsystems ist eine Unterstützung des Immunsystems, also der körpereigenen Abwehrkräfte!
Bei während der Anwendung fortdauernden Krankheitssymptomen bitte medizinischen Rat einholen. Dosierung Wenden Sie das Präparat immer genau nach der Anweisung an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Verordner oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind. Erwachsene und Kinder über 12 Jahre: Soweit nicht anders verordnet, 1 bis 3-mal täglich Aufbringen und Einreiben von 2 - 3 cm Salbenstrang zunächst im Lymphknoten- und Lymphabflussbereich (Hals, Leiste), dann im Bereich der Beschwerden. Lymphdiaral salbe erfahrungen. Kinder zwischen dem 7. und 12. Lebensjahr erhalten nicht mehr als 2/3 der Erwachsenendosis. Dauer der Anwendung: Das Präparat soll ohne medizinischen Rat nicht länger als eine Woche angewendet werden. Wenn Sie eine größere Menge angewendet haben, als Sie sollten: Vergiftungen oder Überdosierungserscheinungen sind nicht bekannt. Art und Weise Aufbringen und Einreiben von 2 - 3 cm Salbenstrang zunächst im Lymphknoten- und Lymphabflussbereich (Hals, Leiste), dann im Bereich der Beschwerden. Nebenwirkungen Wie alle Arzneimittel kann das Präparat Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Wechselwirkungen Es sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt. Bitte informieren Sie Ihren Verordner oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Bei Anwendung des Präparates zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken: Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Lymphdiaral DS bei geschwollenen Augenlidern. Gegenanzeigen Das Präparat darf nicht angewendet werden: in der Schwangerschaft und Stillzeit, bei Säuglingen und Kleinkindern, bei Schilddrüsenerkrankungen nicht ohne ärztlichen Rat. Schwangerschaft und Stillzeit Das Präparat darf nicht angewendet werden in der Schwangerschaft und Stillzeit. Patientenhinweise Besondere Vorsicht bei der Anwendung ist erforderlich bei: Bei unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.