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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat als ein federführendes Ressort wesentlichen Anteil an der nationalen KI -Strategie, die vor einem Jahr von der Bundesregierung aufgesetzt wurde. Ziel der Strategie ist es, die Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland voranzutreiben. Mit der jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" folgt nach der Konzeptionsphase nun die konkrete Umsetzungsphase der KI-Strategie. Mit der Richtlinie hat das BMAS die Voraussetzungen für die Förderung von "Lern- und Experimentierräumen" zur betrieblichen Anwendung KI-basierter Systeme geschaffen. Damit soll Betrieben, Beschäftigten und Sozialpartnern die Möglichkeit gegeben werden, die menschenzentrierte Anwendung von Künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen zu erproben. Zugleich wird der Transfer von Technologien in die Betriebe gefördert und die Teilhabe von Beschäftigten unterstützt. Zukunftsfähige unternehmen und verwaltungen im digitalen wandel 2016. Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zum 22. November 2019 ihre Interessenbekundungen einreichen.
04. 2022 - 30. 06. 2024 Wissenschaftskommunikationsprojekte im Wissenschaftsjahr 2023 – Unser Universum Förderzeitraum: 06. 2022 - 22. 2022 Schleswig-Holstein: Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie Förderzeitraum: 24. 2024 Die Photonik ist aufgrund der schnellen Umwandlung physikalischer Messgrößen in nutzbare Informationen eine entscheidende Schnittstelle... Bundesprogramm Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel (EXP) | Automation Valley Nordbayern. Seit dem Jahr 2000 richtet das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit unterschiedlichen Partnern... Zum Erreichen der unterschiedlichen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzes will die schleswig-holsteinische... Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!
Am 14. August 2017 wurde vom BMAS eine Förderrichtlinie veröffentlicht, auf deren Grundlage innovative Konzepte im Rahmen betrieblicher Experimentierräume erprobt werden können. Förderfähig sind Projekte, die hochgradig innovative und übertragbare Lösungen für die Gestaltung der digitalen Transformation der Arbeitswelt entwickeln, diese in Experimentierräumen auf betrieblicher Ebene erproben, die Zustimmung der Sozialpartner finden sowie wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen können bis zum 30. Oktober 2017 eine Projektskizze einreichen, in der sie sich und ihr Projekt vorstellen. Im Anschluss daran wird das BMAS unter Beteiligung der Partner der Initiative Neue Qualität der Arbeit diese Skizzen prüfen. Ausgewählte Projekte erhalten im Anschluss die Aufforderung, einen Projektantrag zu stellen. Zukunftsfähige Unternehmen im digitalen Wandel. Die Förderung beginnt im ersten Halbjahr 2018, der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig: 1) Einreichung einer Projektskizze mit grobem Finanzplan 2) Nach Bewertung und Auswahl geeigneter Projektideen schriftliche Aufforderung der ausgewählten Interessenten zu einem förmlichen Antragsverfahren.
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0 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ( BMAS) hat gezeigt, dass betriebliche Lernprozesse und die experimentelle Erprobung neuer Arbeitsformen in Unternehmen wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Arbeitswelt 4. 0 sind. Das BMAS sieht in betrieblichen Lern- und Experimentierräumen ein zentrales Instrument, das Unternehmen und ihre Beschäftigten dabei unterstützt, die Herausforderungen der digitalen Transformation gemeinsam zu bewältigen. Zukunftsfähige unternehmen und verwaltungen im digitalen wandel 3. Das institutionelle Dach für die Förderung von Lern- und Experimentierräumen bildet die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) des BMAS, da sie sozialpartnerschaftlich getragen und bereits darauf ausgerichtet ist, innovative Projekte für eine zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeitswelt zu unterstützen. Antragsverfahren Das Antragsverfahren ist zweistufig: 1) Einreichung einer Projektskizze mit grobem Finanzplan 2) Nach Bewertung und Auswahl geeigneter Projektideen schriftliche Aufforderung der ausgewählten Interessenten zu einem förmlichen Antragsverfahren.
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Im WR sind 3 Leistungteile (jeder an sich ein eigener 230V~ WR) der sich seinen Teil der DC Leistung von den Stromschienen holt und dann jeweils 1 phasig richtet. Also unser 12kW WR hat im Moment noch 8kW Leistung da ein 4kW Teil ausgefallen ist, er speist jetzt nur noch max. 2 phasig ein. Daher werd ich jetzt nicht hektisch, er bringt noch 2/3 seiner Leistung. Ja an einen großen dachte ich auch schon, mir gefällt die fehlende Redundanz nicht, 2 sind da auch zwecks Vergleich ganz nett. Die Ausfallsicherheit ist mir wichtiger als das letzte% Wirkungsgrad. Edit: Habe einen gebrauchten IG Plus 100-2 bekommen, der sollte die selben Leistungteile drin haben, nach der Reparatur hab ich noch eine Platine als Reserve. #6 Unabhängig davon, dass der Weiterbetrieb aufgrund der Schieflast ggf. Fronius ig plus 150 leistungsteil price. gegen VDE-Normen entspricht, fallen mir da drei Lösungen ein: 1. Beide WR weiterbetreiben, den ausgefallenen String mittels 1~ Wechselrichter 4kVA ersetzen. 2. Für die Zukunft (aufgrund der höheren String-Spannungen) die bisher 6 Strings zu nurnoch 3 Strings zusammenfassen.